Schulverband Beschlussvorlage - VO/21/521
Grunddaten
- Betreff:
-
Digitalisierung der Klaus-Groth-Schule im Rahmen des Digitalpaktes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Schulverband Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabsstelle EDV
- Bearbeiter:
- Stefanie Delva
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen
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Entscheidung
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03.11.2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen des Digitalpaktes steht die Stadt Tornesch vor der großen Herausforderung die Schulen zukunftsweisend für die digitale Welt aufzustellen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung stellt sich die Situation an der Klaus-Groth-Schule wie folgt dar:
Der Altbau soll nach Wunsch der Schulleitung saniert und umgebaut werden. Aufgrund dieser Situation wird der Altbau im Rahmen des Digitalpaktes nur so weit berücksichtigt, damit die Fördermittel für die gesamte Schule in Anspruch genommen werden können. Die Mindestanforderung für die weitere Förderung ist, dass in jedem Unterrichtsraum eine Netzwerkanbindung für digitalen Unterricht hergestellt sein muss. Nach Überprüfung ist dies im Altbau der Fall.
Im Neubau wurden alle Unterrichtsräume grundsätzlich mit Netzwerkanschlüssen versehen. Hier ist bei der IST-Aufnahme aufgefallen, dass es vereinzelt Räume gibt, in denen nur ein einzelner Netzwerkanschluss vorhanden ist. Aus dem bisher erstellten Schulmedieneinsatzkonzept geht hervor, dass in jedem Unterrichtsraum mindestens zwei Netzwerkanschlüsse vorhanden sein sollten (einer für einen WLAN-Accesspoint und ein weiterer für eine digitale Tafel).
In der aktuellen Projektplanung wurden folgende Aufgaben herauskristallisiert und mit dem internen Lenkungskreis Digitalpakt (Stadtverwaltung und Schulleitungen) abgestimmt:
Die gesamte Infrastruktur muss in Einklang gebracht werden.
Das bedeutet, dass das vorhandene Netzwerk inklusive Verkabelung und Verteilerräumen von einem Fachplaner geprüft und anstehende Anpassungen geplant und umgesetzt werden müssen.
Des Weiteren wurde ein Standort für einen zentralen Serverraum festgelegt. Die Vorplanungen für die Ausstattung des Serverraumes wurden begonnen und erste Kostenschätzungen ermittelt.
Das vorhandene Schul-WLAN, welches schon eingerichtet ist, wird neu überplant und mit dem Schulmedieneinsatzkonzept in Einklang gebracht.
Nach Abschluss der Arbeiten sollen die Unterrichtsräume mit digitalen Tafeln ausgestattet werden.
Aufgrund der COVID-19 Pandemie wurden finanzielle Mittel aus dem sogenannten „Sofortausstattungsprogramm I“ und „Sofortausstattungsprogramm II“ bereitgestellt. Diese Mittel wurden vollumfänglich eingeworben und für Tablets inklusive Zubehör verwendet worden. Das „Sofortausstattungsprogramm I“ ist vollständig abgerechnet, für das „Sofortausstattungsprogramm II“ muss noch der Verwendungsnachweis beim Land eingereicht werden.
Im Rahmen der Umsetzung des Digitalpaktes wird zurzeit an der Erstellung eines Gesamtkonzeptes gearbeitet, welches sich aus dem Schulmedieneinsatzkonzept und dem technisch pädagogischen Einsatzkonzept zusammensetzt. Die voraussichtlich erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2022 eingeplant. Es ist davon auszugehen, dass der Schulzweckverband für die Umsetzung des Digitalpaktes auch einen Eigenanteil in Höhe von 15% der Fördersumme einzubringen hat. Eine Prüfung beim Bildungsministerium, ob diese ggf. nicht erforderlich sind (Fehlbedarfskommune), steht derzeit noch aus.
Es ist jetzt schon davon auszugehen, dass die Fördermittel des Digitalpaktes bei einer Schule dieser Größenordnung nicht ausreichend sein werden, sodass sich der Eigenanteil zwangsläufig erhöhen wird. Bislang wurde seitens der Schulverbandsversammlung ein Beschluss gefasst, dass für die Umsetzung des Digitalpaktes nur Aufträge bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vergeben werden dürfen, wenn eine Refinanzierung über den Digitalpakt möglich ist. Da eine 100%ige Refinanzierung über den Digitalpakt voraussichtlich nicht umsetzbar ist, sollten die Eigenmittel vorerst in die Haushaltsplanung mit aufgenommen werden und ein entsprechender Beschluss gefasst werden.
Die finale Antragstellung zum Digitalpakt muss bis zum 31.12.2022 erfolgen.
Im Rahmen des Digitalpaktes ist mit einer maximalen Fördersumme von 415.263,00 Euro zu rechnen. Zusätzlich ist ein Eigenanteil von 62.289,45 Euro (15% der maximalen Fördersumme) einzuplanen.
Zudem können Fördermittel im Rahmen der Admin-Förderung beantragt werden.
Diese belaufen sich auf eine maximale Fördersumme von 35.450,45 Euro. Zusätzlich ist ein Eigenanteil von 3.545,05 Euro (10% der maximalen Fördersumme) einzuplanen.
Der Eigenanteil für die Admin-Förderung muss in jedem Fall geleistet werden, da eine Berücksichtigung als Fehlbedarfskommune nicht vorgesehen ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
x |
ja |
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nein |
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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vollständig eigenfinanziert |
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x |
teilweise gegenfinanziert |
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vollständig gegenfinanziert |
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
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Stellenmehrbedarf |
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Stellenminderbedarf |
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höhere Dotierung |
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Niedrigere Dotierung |
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Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
x |
ja |
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nein |
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Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
x |
ja |
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nein |
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Produkt/e: |
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Erträge/Aufwendungen |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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289.000 |
150.000 |
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Aufwendungen*: |
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339.000 |
250.000 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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243,1 kB
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