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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/21/521

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

 

Im Rahmen des Digitalpaktes steht die Stadt Tornesch vor der großen Herausforderung die Schulen zukunftsweisend für die digitale Welt aufzustellen.

Aus Sicht der Stadtverwaltung stellt sich die Situation an der Klaus-Groth-Schule wie folgt dar:

Der Altbau soll nach Wunsch der Schulleitung saniert und umgebaut werden. Aufgrund dieser Situation wird der Altbau im Rahmen des Digitalpaktes nur so weit berücksichtigt, damit die Fördermittel für die gesamte Schule in Anspruch genommen werden können. Die Mindestanforderung für die weitere Förderung ist, dass in jedem Unterrichtsraum eine Netzwerkanbindung für digitalen Unterricht hergestellt sein muss. Nach Überprüfung ist dies im Altbau der Fall.

Im Neubau wurden alle Unterrichtsräume grundsätzlich mit Netzwerkanschlüssen versehen. Hier ist bei der IST-Aufnahme aufgefallen, dass es vereinzelt Räume gibt, in denen nur ein einzelner Netzwerkanschluss vorhanden ist. Aus dem bisher erstellten Schulmedieneinsatzkonzept geht hervor, dass in jedem Unterrichtsraum mindestens zwei Netzwerkanschlüsse vorhanden sein sollten (einer für einen WLAN-Accesspoint und ein weiterer für eine digitale Tafel).

 

In der aktuellen Projektplanung wurden folgende Aufgaben herauskristallisiert und mit dem internen Lenkungskreis Digitalpakt (Stadtverwaltung und Schulleitungen) abgestimmt:

Die gesamte Infrastruktur muss in Einklang gebracht werden.

Das bedeutet, dass das vorhandene Netzwerk inklusive Verkabelung und Verteilerräumen von einem Fachplaner geprüft und anstehende Anpassungen geplant und umgesetzt werden müssen.

Des Weiteren wurde ein Standort für einen zentralen Serverraum festgelegt. Die Vorplanungen für die Ausstattung des Serverraumes wurden begonnen und erste Kostenschätzungen ermittelt.

Das vorhandene Schul-WLAN, welches schon eingerichtet ist, wird neu überplant und mit dem Schulmedieneinsatzkonzept in Einklang gebracht.

Nach Abschluss der Arbeiten sollen die Unterrichtsräume mit digitalen Tafeln ausgestattet werden.

 

Aufgrund der COVID-19 Pandemie wurden finanzielle Mittel aus dem sogenannten „Sofortausstattungsprogramm I“ und „Sofortausstattungsprogramm II“ bereitgestellt. Diese Mittel wurden vollumfänglich eingeworben und für Tablets inklusive Zubehör verwendet worden. Das „Sofortausstattungsprogramm I“ ist vollständig abgerechnet, für das „Sofortausstattungsprogramm II“ muss noch der Verwendungsnachweis beim Land eingereicht werden.

 

Im Rahmen der Umsetzung des Digitalpaktes wird zurzeit an der Erstellung eines Gesamtkonzeptes gearbeitet, welches sich aus dem Schulmedieneinsatzkonzept und dem technisch pädagogischen Einsatzkonzept zusammensetzt. Die voraussichtlich erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2022 eingeplant. Es ist davon auszugehen, dass der Schulzweckverband für die Umsetzung des Digitalpaktes auch einen Eigenanteil in Höhe von 15% der Fördersumme einzubringen hat. Eine Prüfung beim Bildungsministerium, ob diese ggf. nicht erforderlich sind (Fehlbedarfskommune), steht derzeit noch aus.

 

Es ist jetzt schon davon auszugehen, dass die Fördermittel des Digitalpaktes bei einer Schule dieser Größenordnung nicht ausreichend sein werden, sodass sich der Eigenanteil zwangsläufig erhöhen wird. Bislang wurde seitens der Schulverbandsversammlung ein Beschluss gefasst, dass für die Umsetzung des Digitalpaktes nur Aufträge bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vergeben werden dürfen, wenn eine Refinanzierung über den Digitalpakt möglich ist. Da eine 100%ige Refinanzierung über den Digitalpakt voraussichtlich nicht umsetzbar ist, sollten die Eigenmittel vorerst in die Haushaltsplanung mit aufgenommen werden und ein entsprechender Beschluss gefasst werden.

 

Die finale Antragstellung zum Digitalpakt muss bis zum 31.12.2022 erfolgen.

 

Im Rahmen des Digitalpaktes ist mit einer maximalen Fördersumme von 415.263,00 Euro zu rechnen. Zusätzlich ist ein Eigenanteil von 62.289,45 Euro (15% der maximalen Fördersumme) einzuplanen.

 

Zudem können Fördermittel im Rahmen der Admin-Förderung beantragt werden.

Diese belaufen sich auf eine maximale Fördersumme von 35.450,45 Euro. Zusätzlich ist ein Eigenanteil von 3.545,05 Euro (10% der maximalen Fördersumme) einzuplanen.

Der Eigenanteil für die Admin-Förderung muss in jedem Fall geleistet werden, da eine Berücksichtigung als Fehlbedarfskommune nicht vorgesehen ist.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

x

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

x

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

x

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

289.000

150.000

 

 

 

Aufwendungen*:

 

339.000

250.000

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Haushaltsmittel für 2022 und 2023 werden entsprechend eingeworben. Die notwendigen Aufträge dürfen erteilt werden.

 

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Anlagen

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