Beschlussvorlage - VO/21/545-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung- und Beschlussfassung über den doppischen Haushaltsplan des Abwasserbetriebes der Stadt Tornesch (ABT) für das Wirtschaftsjahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Abwasser
- Bearbeiter:
- Stefan Pummer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Nov 24, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 14, 2021
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Dec 1, 2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Es wurde bei der ursprünglichen Vorlage versehentlich ein falsches Dokument zu Grunde gelegt. Der korrigierte Text lautet wie folgt:
Vom Abwasserbetrieb Tornesch ist gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Da seit 2012 die doppische Haushaltsführung angewandt wird, ist dementsprechend gem. §1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik ein Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, der Stellenübersicht sowie nach der Eigenbetriebsverordnung einer Zusammenstellung und einer Übersicht über die den Eigenbetrieb betreffenden Finanzplanung der Kommune.
Im Ergebnisplan sind die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2022 enthalten. Er schließt bei den Erträgen und bei den Aufwendungen mit jeweils 3.833.200,00 € ab.
Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen, die sich auf das Anlagevermögen und seine Finanzierung beziehen. Er schließt bei den Einzahlungen und bei den Auszahlungen mit jeweils 4.303.000,00 € ab. Die Finanzierung der vorgesehenen Investitionen erfolgt aus den Ertragszuschüssen, den Abschreibungen und durch die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 726.200,00 €.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist auf 1.500.000,00 € festgesetzt.
In der Stellenübersicht ist das im Abwasserbetrieb eingesetzte Personal ausgewiesen.
Der Finanzplan enthält ebenfalls die vorgesehene Investitionsplanung und ihre Finanzierung für die nächsten drei Jahre.
Der Stand der Gebührenrücklage beträgt zum 31.12.2020 für den Gebührenbereich Niederschlagswasser 397.376,38 €. In dem Bereich Niederschlagswasser werden in 2021 47.115,91 € aus der Gebührenrücklage entnommen und 2022 ist eine Entnahme in Höhe von 60.000,00 € geplant.
Der Stand der Gebührenrücklage beträgt zum 31.12.2020 für den Gebührenbereich Schmutzwasser 498.088,50 €. In dem Bereich Schmutzwasser werden in 2021 130.880,44 € aus der Gebührenrücklage entnommen und 2022 ist eine Entnahme in Höhe von 210.000,00 € geplant.
Die Höhe der Gebühren konnten im Vergleich zum Vorjahr im Schmutzwasser sowie im Niederschlagswasserbereich konstant gehalten werden.
Risiken für den Abwasserbetrieb Tornesch bestehen in der künftigen Entwicklung im technischen Bereich. Die technischen Anlagen im Bereich des Schmutz- und Niederschlagswassers unterliegen einer jährlichen Wartung und Prüfung. Die Kleinpumpstationen, welche für die Entwässerung der Grundstücke dienen, unterliegen einer zweijährigen Wartung und Prüfung.
Im Bereich des Niederschlagswassers ist das größte Risiko die Entschlammung der Regenwasserrückhaltebecken, welche enorme Kosten verursachen. Um einer großen Gebührenschwankung entgegen zu „steuern“, wird jährlich eine Rückstellung gebildet, welche bei der Entschlammung des jeweiligen Beckens anteilig aufgebraucht wird.
Durch das Reinigen der Straßeneinläufe sowie die ständige Pflege und Unterhaltung unseres Graben- und Kanalsystems, wird das Risiko einer Überschwemmung im Stadtgebiet minimiert.
Es wird empfohlen, den Haushaltsplan für das Jahr 2022 in der vorliegenden Fassung festzustellen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
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ja |
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nein |
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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vollständig eigenfinanziert |
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teilweise gegenfinanziert |
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vollständig gegenfinanziert |
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
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Stellenmehrbedarf |
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Stellenminderbedarf |
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höhere Dotierung |
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Niedrigere Dotierung |
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Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
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ja |
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nein |
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Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
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ja |
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nein |
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Produkt/e: |
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Erträge/Aufwendungen |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Der vom Abwasserbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2022 vorgelegte Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:
Der Ergebnisplan schließt bei den Erträgen und bei den Aufwendungen mit jeweils 3.833.200,00 € ab. Der Finanzplan schließt bei den Einzahlungen und bei den Auszahlungen mit jeweils 4.303.000,00 € ab. Der Gesamtbedarf der Kredite wird auf 726.200,00 € festgesetzt. Der Kassenkredit ist auf 1.500.000,00 € festgesetzt.