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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/566

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 29.11.21 die Verwaltung beauftragt, die Aufstellung eines Bebauungsplans (B-Plan) für den Bereich zwischen Norderstr., Friedrichstr. und der Bahnstrecke vorzubereiten. Der Geltungsbereich wird so gewählt, dass er im Süden an den rechtskräftigen B-Plan 62 angrenzt.

 

Planungsziel ist es, die bauliche Entwicklung östlich der Friedrichstraße im Sinne einer verträglichen Innenentwicklung zu ordnen. So sollen anstatt weiterer massiver Mehrfamilienhauszeilen weitere Bautiefen mit kleineren Gebäudekörpern zugelassen werden.

 

Jene weitere Gebäudezeilen an der Friedrichstraße wären heute (nach § 34 BauGB) zulässig, daher muss eine bauliche Einschränkung durch einen B-Plan in diesem Bereich sehr gut städtebaulich begründet werden, um den B-Plan eine gewisse Rechtssicherheit zu verleihen. Eine reine „Verhinderungsplanung“ wäre aus Sicht der Verwaltung nicht zulässig. In Verbindung mit dem Ermöglichen einer zweiten Bautiefe ließe sich die Einschränkung im vorderen Bereich jedoch städtebaulich begründen.

 

Der Aufstellungsbeschluss beinhaltet noch keine Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung, da zunächst nur der politische Wille für einen solchen B-Plan bestätigt werden soll. Gleichwohl soll in folgendem Lageplan aufgezeigt werden, wie künftige Baufenster geschnitten werden könnten. Zudem erfordert die Aufstellung des B-Plans eine intensive Abstimmung mit den betroffenen Grundeigentümern, da die Erschließung der rückwärtigen Bautiefe idealerweise über eine neue Planstraße, z.B. in Verlängerung des Pappelwegs, erfolgen sollte.

 

Die Verwaltung würde es begrüßen, wenn hier, wie auf der gegenüberliegenden Straßenseite (B-Plan 108 „Westlich Friedrichstr.“) die externen Planungskosten durch einen oder mehrere Grundeigentümer bzw. Vorhabenträger übernommen werden und hat dies in Gesprächen mit anfragenden Grundeigentümern bereits angeregt – schließlich wird durch die Aufstellung des B-Plans die Ausnutzbarkeit der Grundstücke z.T. wesentlich erhöht.

 

Wichtige Themen dieses B-Plans werden neben der Erschließungsfrage auch Lärmimissionen /insbes. in Bezug zur Bahnstrecke, auch wenn hier mittlerweile eine Lärmschutzwand bahnseitig errichtet worden ist), der Schutz vor Erschütterungen und die Frage der Regenrückhaltung sein.

 

Geltungsbereich (rot) mit Darstellung möglicher Baufenster (blau)

 

 

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Umweltverträglichkeit

 

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Kinder- und Jugendbeteiligung

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

1. Für das Gebiet zwischen Norderstraße, Friedrichstraße, Bahnstrecke Tornesch-Elmshorn und Pappelweg wird der Bebauungsplan Nr. 111 „Östlich Friedrichstraße“ der Stadt Tornesch - entsprechend dem beigefügten Plan - aufgestellt. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ordnung der baulichen Entwicklung und die Bereitstellung von Wohnbauflächen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren (gem. §13a BauGB) aufgestellt werden

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

 

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Anlagen

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