Beschlussvorlage - VO/21/568
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 110 "Südlich Uetersener Straße / Westlich Esinger Straße" - Aufstellungsbeschluss und Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Stadtplanung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Oliver Kath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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24.01.2022
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Für den im Geltungsbereich dargestellten Bereich südlich der Uetersener Straße und westlich der Esinger Straße soll der Bebauungsplan 110 der Stadt Tornesch aufgestellt werden. Planungsziel ist es, eine bauliche Entwicklung mit gemischten Bauflächen für Wohn- und Gewerbenutzungen zu schaffen, um den Ortskern der Stadt Tornesch neu zu gestalten.
Der durch den Umweltausschuss angestoßene Prozess der Ortskernentwicklung befindet sich derzeit in der Vorbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung für diesen Prozess. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung soll ein politisch abgestimmtes Aufgabenpapier entwickelt werden, für welches sich dann potenzielle Investoren bewerben können.
Aus Sicht der Verwaltung wird es dennoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt für sinnvoll erachtet, den Aufstellungsbeschluss und zudem die Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung zu fassen. Vor allem durch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange können bereits deren Anregungen und Hinweise zu Themen wie z.B. Boden-, Lärm- oder Naturschutz in das Aufgabenpapier miteinfließen.
Für die Festsetzungen des B-Planes 110 werden bisher die folgenden vorgesehen:
- Ausweisung eines Urbanen Gebietes gem. § 6a BauNVO
- GRZ von 0,8 gem. § 17 BauNVO
- Baugrenzen
- drei Vollgeschosse plus Staffelgeschoss gem. Erläuterungsbericht zur Ortskernentwicklung (März 2017)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
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ja |
X |
nein |
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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vollständig eigenfinanziert |
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teilweise gegenfinanziert |
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vollständig gegenfinanziert |
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
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Stellenmehrbedarf |
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Stellenminderbedarf |
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höhere Dotierung |
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Niedrigere Dotierung |
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Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
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ja |
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nein |
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Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
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ja |
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nein |
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Produkt/e: |
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Erträge/Aufwendungen |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
- Für das Gebiet südlich der Uetersener Straße in einer Tiefe von bis ca. 120 m und westlich der Esinger Straße in einer Tiefe von ca. 180 m wird der B-Plan 110 - entsprechend dem beigefügten Plan - aufgestellt. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ordnung der baulichen Entwicklung und die Bereitstellung gemischten Bauflächen für Gewerbe- und Wohnnutzungen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren (gem. §13a BauGB) aufgestellt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Abendveranstaltung durchgeführt werden. Alternativ kann der Planentwurf für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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661 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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879,9 kB
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