Beschlussvorlage - VO/22/573
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Uetersen: 55. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Tornescher Weg“ - Beteiligung der Stadt Tornesch
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Stadtplanung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Oliver Kath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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24.01.2022
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Die Stadt Uetersen plant derzeit den Bebauungsplan Nr. 114 für ein 4,2 ha großes Plangebiet südlich des Tornescher Weges auf einem ehemaligen Betriebsgrundstück einer Gärtnerei. Vorgesehen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit ca. 230 Wohneinheiten in Reihenhäusern bzw. Mehrfamilienhäusern. Die privaten Stellplätze werden in Tiefgaragen bzw. in abgesenkten Parkpaletten nachgewiesen. Das Gebiet soll über eine bügelförmige Straße erschlossen werden. Auf dem Tornescher Weg soll ein zusätzlicher Linksabbiegestreifen errichtet werden.
Über das Planverfahren wurde im Rahmen der frühzeitigen TöB-Beteiligung im Bau- und Planungsschuss am 09.08.2021 berichtet. Von Seiten der Verwaltung wurde in einer Stellungnahme (siehe Anlage) auf die zusätzliche Belastung des Verkehrsaufkommens im Tornescher Stadtgebiet und Bedenken bzgl. der Folgen auf den gesamten Verkehr in diesem Bereich hingewiesen. Zudem wurde um die Übermittlung einer angekündigten Verkehrsuntersuchung gebeten. Die Stellungnahme wurde folgend durch die Stadt Uetersen begegnet: „Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Verkehrsuntersuchung wird erstellt und im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB zur Verfügung gestellt.“
Derzeit läuft die öffentliche Auslegung. Die TöBs sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4(2) BauGB erneut um Stellungnahme zu den aktuellen Planunterlagen (siehe Anlage) gebeten. Die verkehrstechnische Untersuchung (siehe Anlage) liegt mittlerweile vor. Es erfolgte eine verkehrliche Bewertung der Leistungsfähigkeit der Verkehrsknotenpunkte an den beiden geplanten T-Einmündungen des Tornescher Weges mit der Planstraße. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die zusätzlich erzeugten Verkehre keinen signifikanten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des Tornescher Weges in diesem Bereich haben. Weitere Maßnahmen in Form von Lichtsignalanlagen sind nicht erforderlich. Eine Betrachtung der Einflüsse auf die Verkehrssituation in anderen Gemeinden erfolgte nicht.
Es wird vorgeschlagen, dass eine inhaltlich vergleichbare Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung abgegeben wird. Der Fokus wird dabei ebenfalls auf die erwartende zusätzliche verkehrliche Belastung In Tornesch gelegt. Ebenso solle die Verkehrsuntersuchung um die Auswirkungen auf das übergeordnete Straßennetz erweitert werden. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme endet am 28.01.2022, so dass Anregungen aus der Beratung des Ausschusses noch aufgenommen werden können.
Im Parallelverfahren erfolgt die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes. Gleichlautende Beschlüsse der am gemeinsamen Flächennutzungsplan beteiligten Kommunen sind notwendig, da das Plangebiet mit einem Größe 4,2 ha unter der 5 ha Grenze liegt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
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ja |
X |
nein |
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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vollständig eigenfinanziert |
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teilweise gegenfinanziert |
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vollständig gegenfinanziert |
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
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Stellenmehrbedarf |
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Stellenminderbedarf |
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höhere Dotierung |
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Niedrigere Dotierung |
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Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
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ja |
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nein |
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Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
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ja |
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nein |
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Produkt/e: |
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Erträge/Aufwendungen |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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800,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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6
|
(wie Dokument)
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399,1 kB
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