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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/22/573

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Uetersen plant derzeit den Bebauungsplan Nr. 114 für ein 4,2 ha großes Plangebiet südlich des Tornescher Weges auf einem ehemaligen Betriebsgrundstück einer Gärtnerei. Vorgesehen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit ca. 230 Wohneinheiten in Reihenhäusern bzw. Mehrfamilienhäusern. Die privaten Stellplätze werden in Tiefgaragen bzw. in abgesenkten Parkpaletten nachgewiesen. Das Gebiet soll über eine bügelförmige Straße erschlossen werden. Auf dem Tornescher Weg soll ein zusätzlicher Linksabbiegestreifen errichtet werden.

 

Über das Planverfahren wurde im Rahmen der frühzeitigen TöB-Beteiligung im Bau- und Planungsschuss am 09.08.2021 berichtet. Von Seiten der Verwaltung wurde in einer Stellungnahme (siehe Anlage) auf die zusätzliche Belastung des Verkehrsaufkommens im Tornescher Stadtgebiet und Bedenken bzgl. der Folgen auf den gesamten Verkehr in diesem Bereich hingewiesen. Zudem wurde um die Übermittlung einer angekündigten Verkehrsuntersuchung gebeten. Die Stellungnahme wurde folgend durch die Stadt Uetersen begegnet: „Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Verkehrsuntersuchung wird erstellt und im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB zur Verfügung gestellt.“ 

 

Derzeit läuft die öffentliche Auslegung. Die TöBs sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4(2) BauGB erneut um Stellungnahme zu den aktuellen Planunterlagen (siehe Anlage) gebeten. Die verkehrstechnische Untersuchung (siehe Anlage) liegt mittlerweile vor. Es erfolgte eine verkehrliche Bewertung der Leistungsfähigkeit der Verkehrsknotenpunkte an den beiden geplanten T-Einmündungen des Tornescher Weges mit der Planstraße. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die zusätzlich erzeugten Verkehre keinen signifikanten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des Tornescher Weges in diesem Bereich haben. Weitere Maßnahmen in Form von Lichtsignalanlagen sind nicht erforderlich. Eine Betrachtung der Einflüsse auf die Verkehrssituation in anderen Gemeinden erfolgte nicht.

 

Es wird vorgeschlagen, dass eine inhaltlich vergleichbare Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung abgegeben wird. Der Fokus wird dabei ebenfalls auf die erwartende zusätzliche verkehrliche Belastung In Tornesch gelegt. Ebenso solle die Verkehrsuntersuchung um die Auswirkungen auf das übergeordnete Straßennetz erweitert werden. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme endet am 28.01.2022, so dass Anregungen aus der Beratung des Ausschusses noch aufgenommen werden können.

 

Im Parallelverfahren erfolgt die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes. Gleichlautende Beschlüsse der am gemeinsamen Flächennutzungsplan beteiligten Kommunen sind notwendig, da das Plangebiet mit einem Größe 4,2 ha unter der 5 ha Grenze liegt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Planungsausschuss befürwortet die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens zum B-Plan Nr. 114 der Stadt Uetersen. Darin soll vor allem auf die zusätzliche Belastung des Verkehrsaufkommens im Tornescher Stadtgebiet hingewiesen werden.

 

 

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Anlagen

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