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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/447-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

In der Sitzung vom 30.08.2021 wurde die Verwaltung beauftragt eine Konzeption zur Motivation von Kindern und Jugendlichen zu entwerfen, mit dem Ziel einen Kinder- und Jugendbeirat zu gründen.

 

Konzept zur Gründung eines Kinder- und Jugendbeirates in der Stadt Tornesch

 

  1. Allgemeines

Der Gesetzgeber hat in der Gemeindeordnung des Landes Schleswig- Holstein die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im § 47f gesetzlich verankert:

 

  1. Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu muss die Gemeinde über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner nach den §§ 16a bis 16f hinaus geeignete Verfahren entwickeln.

 

  1. Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, muss die Gemeinde in geeigneter Weise darlegen, wie sie diese Interessen berücksichtigt und die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat.

 

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber im § 4 des Jugendförderungsgesetzes (JuFöG) des Landes Schleswig- Holstein festgelegt:

 

  1. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist zu gewährleisten. Sie sollen rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend unterrichtet werden. Mit ihnen sollen persönliche Gespräche geführt werden. Sie sind berechtigt, eine Person ihres Vertrauens zu beteiligen.
  2. Absatz 1 gilt entsprechend für Träger der freien Jugendhilfe.

 

  1. Kinder und Jugendliche sollen an Planungen in den Gemeinden in angemessener Weise beteiligt werden, soweit ihre Interessen hiervon berührt werden.

 

Die Entwicklung geeigneter Strukturen und Verfahren, sind im eigenen Interesse der Stadt Tornesch:

Beteiligung ist ein geeignetes Mittel, Kindern und Jugendlichen die elementaren Verfahren demokratischen Handelns zu vermitteln. Kinder und Jugendliche lernen sich für ihre Interessen einzusetzen und Ansichten/ Meinungen demokratisch auszuhandeln.

Kinder und Jugendliche der Stadt Tornesch sollen im Rahmen des geltenden Rechts als gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft anerkannt werden.

Deshalb wird in Tornesch ein Kinder- und Jugendbeirat eingerichtet, der allen Kindern und Jugendlichen mit Wohnsitz in Tornesch offensteht.

Der Kinder- und Jugendbeirat ist eine Interessenvertretung der in Tornesch lebenden Kinder und Jugendlichen.

Die Beteiligung der Kinder- und Jugendlichen am kommunalen Geschehen soll durch den Kinder- und Jugendbeirat gefördert werden. Der Kinder- und Jugendbeirat soll zudem demokratische Entscheidungsprozesse nachvollziehbar machen und Chancen zur Neugestaltung bieten. Damit soll einerseits dem verstärkten Wunsch von Kindern und Jugendlichen an demokratischen Entscheidungsprozessen teilzuhaben, sowie der Kinderrechtskonvention der UN, der Gemeindeordnung und dem Jugendförderungsgesetz des Landes Schleswig- Holstein Rechnung getragen werden, andererseits ist die besondere Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen.

 

  1. Umsetzung

Das Interesse der Kinder und Jugendlichen in der Stadt Tornesch zur Gründung eines Kinder- und Jugendbeirates, ist zu erfragen.  Mit diesem Vorgehen unterstützt die Stadt Tornesch die Gründung eines Kinder- und Jugendbeirats und unterstreicht die Ernsthaftigkeit in dieser Sache. Die weitere inhaltliche Umsetzung wird durch eine Satzung und einer Wahlordnung deutlicher. In ihnen werden Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie Strukturen erklärt.

 

  1. Zugang zu Kindern und Jugendlichen

Zur Gewinnung von interessierten Kindern und Jugendlichen für die Mitarbeit im KJB- Tornesch soll vor jeder Wahl ein Partizipationsprojekt mit Schüler*Innen durchgeführt werden.  Die nicht in Tornesch zur Schule gehenden Kinder und Jugendliche, werden über die Stadtjugendpflege in gleichgelagerten Projekten erreicht und beteiligt. Über verschiedene Medien sollen alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden.

 

  1. Was soll Kindern und Jugendlichen vermittelt werden?   

Grundsätzlich zu vermitteln sind:

  • Aufbau und Struktur der politischen Selbstverwaltung/ politische Gremien
  • Wie funktioniert eine Verwaltung?
  • Was ist der Auftrag des Kinder- und Jugendbeirates?
  •  Kinder- und jugendpolitische Themen- Was wollen wir selbst?
  • Wie wird gewählt?
  • Wer kann gewählt werden?
  • Wie lange ist das Mitglied gewählt?
  • Wer unterstützt den Beirat bei seiner Arbeit?

 

  1. Wer unterstützt den Kinder- und Jugendbeirat?

 

Da es sich hier um ein außerschulisches Lernfeld handelt, sind die Kinder und Jugendlichen auf Hilfe angewiesen. Der Kinder- und Jugendbeirat soll deshalb pädagogisch/inhaltlich und verwaltungsseitig unterstützt werden. Für diese Aufgabe ist der Stadtjugendpfleger und eventuell eine Verwaltungsfachkraft mit einem Stundenanteil einzusetzen. 

Wobei wird unterstützt: 

  • bei der Kandidatenaufstellung, den Wahlvorschlägen und der Wahl selbst
  • bei der Öffentlichkeitsarbeit
  • bei den Sitzungen des Beirates
  • bei der Organisation des Partizipationsprojektes mit den Schülern
  • bei der Vermittlung von Weiterbildung und Fortbildungsseminaren für den KJB
  • Geschäftsführung für den KJB- Tornesch
  • Protokollführung bei den Sitzungen

 

  1. Zuarbeit

Dem KJB- Tornesch werden alle öffentlichen Tagesordnungen der Ausschüsse, deren Beschlüsse und Niederschriften zugänglich gemacht.

Der KJB- Tornesch hat die Möglichkeit, sich bei Fragen an die Verwaltung, insbesondere die ausschussbegleitenden Verwaltungsmitarbeiter*Innen und an die jugendpolitischen Sprecher*Innen der Parteien zu wenden.

 

  1. Fachbegleitung/ Fortbildung

Um die Kinder und Jugendlichen auf ihr Amt einzustimmen und darin zu fördern, werden für sie Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten veranstaltet. Die Teilnahme an Treffen des reinen Austausches über Kinder- und Jugendbeteiligungen, werden ermöglicht und gefördert.

 

  1. Finanzielle Ausstattung

Den Mitgliedern des Beirates wird eine Aufwandentschädigung gezahlt.

Um eigene Projekte durchführen zu können, erhält der KJB- Tornesch ein eigenes Budget, über das er Rechenschaft abzulegen hat. 

 

 

Herr Krüger wird in der Sitzung ergänzende Erläuterungen zum Verfahren ausführen sowie für Fragen zur Verfügung stehen.

 

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Umweltverträglichkeit

Entfällt

 

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Kinder- und Jugendbeteiligung

Entfällt

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

X

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt durch unterschiedliche Methoden und wechselnde Orte im Stadtgebiet Kinder und Jugendliche über die Gründung eines Kinder- und Jugendbeirates zu informieren. Hierbei werden gleichzeitig die Aufgaben und Rechte des Kinder- und Jugendbeirates vermittelt, um Interessierte abzufragen.
  2. Sollte die Abfrage ergeben, dass ein Interesse auf Seiten der Kinder und Jugendlichen zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates besteht, wird hierüber in einer nächsten Sitzung berichtet und eine entsprechende Satzung und Wahlordnung zur Beschlussfassung vorbereitet.
  3. Sollte auf Seiten der Kinder und Jugendlichen kein Interesse an einer Mitarbeit bestehen, würde die bisherige Richtlinie auf notwendige Änderungen geprüft und weiterhin zu Anwendung kommen.

 

 

 

 

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