Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/22/634

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Tornesch darf gem. § 76 Abs. 4GO zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Über die Entgegennahme entscheidet laut Hauptsatzung bis zu einem Betrag bis 25.000,- € die Bürgermeisterin. Über 25.000,-€ und immer dann, wenn die Schenkung, Spende oder ähnliche Zuwendung mit einer Bedingung oder Aufgabe verbunden ist, ist der Hauptausschuss zuständig. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen, die über 50,- € hinausgehen, erstellt die Verwaltung jährlich einen Bericht, in welchem die Zuwendungsgeber, die Zuwendungshöhe und die Zuwendungszwecke angegeben werden und legt ihn der Ratsversammlung zur Kenntnisnahme vor. Vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 hat die Stadt Tornesch folgende Spenden erhalten und weitergeleitet:

 

 

Zuwendungsgeber   Zuwendung  Zuwendungszweck

Spenden anl. Beerdigung      960,00 EURO JFW Tornesch

Budnianer Hilfe e.V:       247,25 EURO JFW Tornesch

Spenden anl. Beerdigung   2.145,00 EURO JFW Tornesch

Budnianer Hilfe e.V.        406,69 EURO JFW Tornesch

Bestattung Grelck       300,00 EURO JFW Tornesch

HellermannTyton          2.500 EURO Förderung des Feuerlöschwesens

Yvonne und Hanns G. Werner                  200 EURO Förderung des Feuerlöschwesens

 

Loading...