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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/22/635

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Aktualisierung und Ergänzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19 a GkZ zur Wahrung von Aufgaben nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, dem Landespflegegesetz und § 6 b Bundeskindergeldgesetz

 

Der Kreistag hatte am 08.12.2021 dem Vertrag zugestimmt, die Stadt Tornesch am 14.12.2021. Bei der Aktualisierung geht es um die Absenkung des Fallzahlenschlüssel bei der Bearbeitung für die Hilfe zur Pflege. Bei der Ergänzung handelt es sich um eine Übertragung auf die Vertragskommunen der Verwaltungsgemeinschaft für Aufgaben nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz. Der Vertrag wurde bereits im Dezember 2021 ausgefertigt und ist am 01.01.2022 in Kraft getreten und die Aufgaben nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz werden seitdem von der Stadt Tornesch wahrgenommen. Nach einem halben Jahr soll die Aufgabenübertragung evaluiert werden.

 

 

Bundesförderung für corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen

 

Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung hat die Sperrvermerke bei den Produktkonten 111804 785100 (Neubau Lüftungsanlagen JSS) und 111806 785100 (Neubau Lüftungsanlagen FRS) in Höhe von je 100.000 EUR aufgehoben. Weitere Maßnahmen werden nach Vorlage aller Unterlagen sowie Aussagen zur Effizienz und den Kosten im Bau- und Planungsausschuss beraten und beschlossen. Die Verwaltung erarbeitet aktuell in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro und den Schulen Umsetzungskonzepte.

 

 

Anpassung der Hundesteuersatzung der Stadt Tornesch

 

Die 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung ist am 01.01.2022 in Kraft getreten. Die Steuerbescheide wurden versendet. Von den rund 900 Steuerpflichtigen haben einige ihren Unmut über die Steuererhöhung kundgetan, jedoch haben nur vier Personen Widerspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Am 09.02.2022 hat der Finanzausschuss eine Härtefallregelung zur Hundesteuer beschlossen, die nunmehr noch als Nachtragssatzung von der Ratsversammlung formell beschlossen werden muss. Diese soll dann am 01.7.2022 in Kraft treten.

 

 

Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebes Grundstücksgesellschaft Tornesch GGT und zur Aufhebung der Betriebssatzung für die GGT

 

Der Eigenbetrieb wurde laut Aufhebungssatzung mit Ablauf des 31.12.2021 aufgelöst. Zurzeit werden die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 erstellt. Nach deren Feststellung kann das Vermögen und die Schulden der GGT in den städtischen Haushalt integriert werden.

 

Beratung und Beschlussfassung über den doppischen Haushaltsplan des Abwasserbetriebes der Stadt Tornesch (ABT) für das Wirtschaftsjahr 2022

 

Der Haushaltsplan wurde von der Kommunalaufsichtsbehörde zur Kenntnis genommen. Er ist genehmigungsfrei.

 

Feststellung des doppischen Haushaltsplans der Grundstücksgesellschaft Sportpark Tornesch GGS für das Wirtschaftsjahr 2021

 

Der Haushalt für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde im Dezember 2021 der Kommunalaufsicht zur Kenntnis übermittelt. Eine Rückäußerung war wegen des späten Datums obsolet. Die Jahresabschlüsse ab 2015 sind in der Bearbeitung. Der Haushalt für 2022 soll erstellt werden, wenn verlässliche Zahlen für die Planung vorliegen. Die entsprechenden Beschlüsse werden voraussichtlich durch die Ratsversammlung am 22.03.2022 gefasst werden.

 

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 der Stadt Tornesch

 

Mit Verfügung vom 03.01.2022 hat die Kommunalaufsichtsbehörde die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung 2022 erteilt. Sie wurde unmittelbar danach ausfertigt und bekannt gemacht und ist am 10.01.2022 in Kraft getreten.

 

 

 

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