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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/22/644

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Für das Jahr 2023 plant der Abwasserbetrieb mit dem Neubau der Kanalisation in der Königsberger Straße und im Wachsbleicher Weg zwischen Norderstraße und Königsberger Straße zu beginnen.

Folgende Arbeiten müssen durchgeführt werden:

Königsberger Straße

Für den Bereich Regenwasser ist auf der gesamten Länge ein Neubau erforderlich, da die vorhandene Dimensionierung (DN 200 – DN 250) den heutigen Bedingungen nicht mehr genügt. In Teilbereichen befindet sich der Regenwasserkanal im Gehweg. Die Neuverlegung erfolgt in der Fahrbahn.

Für den Bereich Schmutzwasser ist ein Neubau geplant. Im Zuge der Vorplanung wurden für 2 Varianten die Herstellungskosten ermittelt. Die Variante 1 beinhaltet den Neubau der Schmutzwasserkanalisation einschl. Anschlüsse und einer Abschreibung von 50 Jahren. Die Variante 2 beinhaltet die Sanierung der Schmutzwasserkanalisation, den Neubau der Anschlüsse und einer Abschreibung von 25 Jahren.

Die Entscheidung für den Neubau basiert auf der doppelt so langen Abschreibungsmöglichkeit.

Wachsbleicher Weg zwischen Norderstraße und Königsberger Straße

Für den Bereich Regenwasser ist auf der gesamten Länge ein Neubau erforderlich, da die vorhandene Dimensionierung (DN 200) den heutigen Bedingungen nicht mehr genügt. In Teilbereichen befindet sich der Regenwasserkanal im Gehweg. Die Neuverlegung erfolgt in der Fahrbahn.

Für den Bereich Schmutzwasser ist ein Neubau geplant. Im Zuge der Vorplanung wurden für 2 Varianten die Herstellungskosten ermittelt. Die Variante 1 beinhaltet den Neubau der Schmutzwasserkanalisation einschl. Anschlüsse und einer Abschreibung von 50 Jahren. Die Variante 2 beinhaltet die Sanierung der Schmutzwasserkanalisation, den Neubau der Anschlüsse und einer Abschreibung von 25 Jahren.

Die Entscheidung für den Neubau basiert auf der doppelt so langen Abschreibungsmöglichkeit.

In beiden Straßen erfolgt seitens des Abwasserbetriebes die Oberflächenwiederherstellung in Rohrgrabenbreite.

Dadurch erhält die vorhandene Asphaltdeckschicht zusätzliche Aufgrabungen. Sinnvoll wäre es die Asphaltdeckschicht in kompletter Breite zu erneuern. Dies ist aber nur möglich, wenn der vorhandene Asphaltaufbau ausreichend dimensioniert und die Tragfähigkeit des Unterbaus ausreichend ist.

Die Beurteilung der vorhandenen Baugrundverhältnisse incl. Untersuchung des vorhandenen Fahrbahnaufbaus wurde durch das Ingenieurbüro Torsten Pöhler durchgeführt.

Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar.

Königsberger Straße

Die Königsberger Straße hat eine Gesamtlänge einschl. der Stichstraße von rd. 530 m, eine Fahrbahnbreite von rd. 5,10 m und beidseitig verlaufende Gehwege mit Breiten zwischen 1,20 – 2,00 m.

Zustandserfassung

Die Fahrbahn ist uneben und weist Risse auf. Die Untersuchung der bituminösen Fahrbahnbefestigung ergab unterschiedliche Schichtstärken zwischen 10 cm und 13 cm. Die Asphaltschichten sind sehr brüchig.

Für die Belastungsklasse 03 ist laut RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) für den Asphaltoberbau eine Gesamtstärke von 12 cm erforderlich. Somit ist der vorhandene Asphaltoberbau in Teilbereichen unterdimensioniert und entspricht nicht den Anforderungen an die Belastungsklasse 03.

Die ungebundenen Trag- und Frostschutzschichten entsprechen nicht den Anforderungen, somit ist die erforderliche Tragfähigkeit und der Frostschutz nicht ausreichend.

Die Wiederherstellung der Oberflächen erfolgt seitens des Abwasserbetriebes in Rohrgrabenbreite.

Somit würde die vorhandene Asphaltdeckschicht zusätzliche Aufgrabung erhalten. Sinnvoll wäre es, die Asphaltdeckschicht in kompletter Breite zu erneuern. Da aber der vorhandene Asphaltaufbau unterdimensioniert ist, die Asphaltschichten sehr brüchig sind und die Tragfähigkeit nicht ausreichend ist, wird seitens der Verwaltung ein Straßenneubau vorgeschlagen.

Wachbleicher Weg Süd

Der Wachsbleicher Weg Süd zwischen der Norderstraße und der Königsberger Straße hat eine Gesamtlänge von rd. 220 m, eine Fahrbahnbreite von rd. 5,20 m und beidseitig verlaufende Gehwege mit Breiten zwischen 2,00 – 2,20 m.

Zustandserfassung

Die Fahrbahn ist uneben und weist Risse auf.

Die Fahrbahn ist uneben und weist Risse auf. Die Untersuchung der bituminösen Fahrbahnbefestigung ergab unterschiedliche Schichtstärken zwischen 10 cm und 13 cm.

Für die Belastungsklasse 03 ist laut RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) für den Asphaltoberbau eine Gesamtstärke von 12 cm erforderlich. Somit ist der vorhandene Asphaltoberbau in Teilbereichen unterdimensioniert und entspricht nicht den Anforderungen an die Belastungsklasse 03.

Die Wiederherstellung der Oberflächen erfolgt seitens des Abwasserbetriebes in Rohrgrabenbreite.

Somit würde die vorhandene Asphaltdeckschicht zusätzliche Aufgrabung erhalten. Sinnvoll wäre es, die Asphaltdeckschicht in kompletter Breite zu erneuern. Da aber der vorhandene Asphaltaufbau unterdimensioniert ist und die Tragfähigkeit nicht ausreichend ist, wird seitens der Verwaltung ein Straßenneubau vorgeschlagen.

Seitens der Verwaltung wird ein Neubau der Königsberger Straße und des Wachsbleicher Weges Süd vorgeschlagen. Mit den Planungen der Verkehrsanlagen ist ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Damit die Ausschreibung der Ingenieurleistungen über die Zentrale Vergabestelle des Kreises erfolgen kann, ist der Sperrvermerk aufzuheben und die Mittel für das Ingenieurhonorar im Haushalt freizugeben.

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Umweltverträglichkeit

Nicht relevant

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Kinder- und Jugendbeteiligung

Nicht relevant

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

  x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

  x

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

  x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

  x

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

  x

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

60.000 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Planungsausschuss gibt die mit einem Sperrvermerk versehenen Haushaltsmittel frei. Die erstellte Entwurfsplanung wird dem Bau- und Planungsausschuss zur Beschlussfassung vorgestellt.

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