Beschlussvorlage - VO/22/644
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau der Königsberger Straße und Wachsbleicher Weg Süd im Zusammenhang mit Kanalisationsarbeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Tiefbau
- Bearbeiter:
- Sylvia Köhn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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28.03.2022
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Für das Jahr 2023 plant der Abwasserbetrieb mit dem Neubau der Kanalisation in der Königsberger Straße und im Wachsbleicher Weg zwischen Norderstraße und Königsberger Straße zu beginnen.
Folgende Arbeiten müssen durchgeführt werden:
Königsberger Straße
Für den Bereich Regenwasser ist auf der gesamten Länge ein Neubau erforderlich, da die vorhandene Dimensionierung (DN 200 – DN 250) den heutigen Bedingungen nicht mehr genügt. In Teilbereichen befindet sich der Regenwasserkanal im Gehweg. Die Neuverlegung erfolgt in der Fahrbahn.
Für den Bereich Schmutzwasser ist ein Neubau geplant. Im Zuge der Vorplanung wurden für 2 Varianten die Herstellungskosten ermittelt. Die Variante 1 beinhaltet den Neubau der Schmutzwasserkanalisation einschl. Anschlüsse und einer Abschreibung von 50 Jahren. Die Variante 2 beinhaltet die Sanierung der Schmutzwasserkanalisation, den Neubau der Anschlüsse und einer Abschreibung von 25 Jahren.
Die Entscheidung für den Neubau basiert auf der doppelt so langen Abschreibungsmöglichkeit.
Wachsbleicher Weg zwischen Norderstraße und Königsberger Straße
Für den Bereich Regenwasser ist auf der gesamten Länge ein Neubau erforderlich, da die vorhandene Dimensionierung (DN 200) den heutigen Bedingungen nicht mehr genügt. In Teilbereichen befindet sich der Regenwasserkanal im Gehweg. Die Neuverlegung erfolgt in der Fahrbahn.
Für den Bereich Schmutzwasser ist ein Neubau geplant. Im Zuge der Vorplanung wurden für 2 Varianten die Herstellungskosten ermittelt. Die Variante 1 beinhaltet den Neubau der Schmutzwasserkanalisation einschl. Anschlüsse und einer Abschreibung von 50 Jahren. Die Variante 2 beinhaltet die Sanierung der Schmutzwasserkanalisation, den Neubau der Anschlüsse und einer Abschreibung von 25 Jahren.
Die Entscheidung für den Neubau basiert auf der doppelt so langen Abschreibungsmöglichkeit.
In beiden Straßen erfolgt seitens des Abwasserbetriebes die Oberflächenwiederherstellung in Rohrgrabenbreite.
Dadurch erhält die vorhandene Asphaltdeckschicht zusätzliche Aufgrabungen. Sinnvoll wäre es die Asphaltdeckschicht in kompletter Breite zu erneuern. Dies ist aber nur möglich, wenn der vorhandene Asphaltaufbau ausreichend dimensioniert und die Tragfähigkeit des Unterbaus ausreichend ist.
Die Beurteilung der vorhandenen Baugrundverhältnisse incl. Untersuchung des vorhandenen Fahrbahnaufbaus wurde durch das Ingenieurbüro Torsten Pöhler durchgeführt.
Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar.
Königsberger Straße
Die Königsberger Straße hat eine Gesamtlänge einschl. der Stichstraße von rd. 530 m, eine Fahrbahnbreite von rd. 5,10 m und beidseitig verlaufende Gehwege mit Breiten zwischen 1,20 – 2,00 m.
Zustandserfassung
Die Fahrbahn ist uneben und weist Risse auf. Die Untersuchung der bituminösen Fahrbahnbefestigung ergab unterschiedliche Schichtstärken zwischen 10 cm und 13 cm. Die Asphaltschichten sind sehr brüchig.
Für die Belastungsklasse 03 ist laut RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) für den Asphaltoberbau eine Gesamtstärke von 12 cm erforderlich. Somit ist der vorhandene Asphaltoberbau in Teilbereichen unterdimensioniert und entspricht nicht den Anforderungen an die Belastungsklasse 03.
Die ungebundenen Trag- und Frostschutzschichten entsprechen nicht den Anforderungen, somit ist die erforderliche Tragfähigkeit und der Frostschutz nicht ausreichend.
Die Wiederherstellung der Oberflächen erfolgt seitens des Abwasserbetriebes in Rohrgrabenbreite.
Somit würde die vorhandene Asphaltdeckschicht zusätzliche Aufgrabung erhalten. Sinnvoll wäre es, die Asphaltdeckschicht in kompletter Breite zu erneuern. Da aber der vorhandene Asphaltaufbau unterdimensioniert ist, die Asphaltschichten sehr brüchig sind und die Tragfähigkeit nicht ausreichend ist, wird seitens der Verwaltung ein Straßenneubau vorgeschlagen.
Wachbleicher Weg Süd
Der Wachsbleicher Weg Süd zwischen der Norderstraße und der Königsberger Straße hat eine Gesamtlänge von rd. 220 m, eine Fahrbahnbreite von rd. 5,20 m und beidseitig verlaufende Gehwege mit Breiten zwischen 2,00 – 2,20 m.
Zustandserfassung
Die Fahrbahn ist uneben und weist Risse auf.
Die Fahrbahn ist uneben und weist Risse auf. Die Untersuchung der bituminösen Fahrbahnbefestigung ergab unterschiedliche Schichtstärken zwischen 10 cm und 13 cm.
Für die Belastungsklasse 03 ist laut RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) für den Asphaltoberbau eine Gesamtstärke von 12 cm erforderlich. Somit ist der vorhandene Asphaltoberbau in Teilbereichen unterdimensioniert und entspricht nicht den Anforderungen an die Belastungsklasse 03.
Die Wiederherstellung der Oberflächen erfolgt seitens des Abwasserbetriebes in Rohrgrabenbreite.
Somit würde die vorhandene Asphaltdeckschicht zusätzliche Aufgrabung erhalten. Sinnvoll wäre es, die Asphaltdeckschicht in kompletter Breite zu erneuern. Da aber der vorhandene Asphaltaufbau unterdimensioniert ist und die Tragfähigkeit nicht ausreichend ist, wird seitens der Verwaltung ein Straßenneubau vorgeschlagen.
Seitens der Verwaltung wird ein Neubau der Königsberger Straße und des Wachsbleicher Weges Süd vorgeschlagen. Mit den Planungen der Verkehrsanlagen ist ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Damit die Ausschreibung der Ingenieurleistungen über die Zentrale Vergabestelle des Kreises erfolgen kann, ist der Sperrvermerk aufzuheben und die Mittel für das Ingenieurhonorar im Haushalt freizugeben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
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ja |
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nein |
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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vollständig eigenfinanziert |
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teilweise gegenfinanziert |
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vollständig gegenfinanziert |
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
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Stellenmehrbedarf |
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Stellenminderbedarf |
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höhere Dotierung |
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Niedrigere Dotierung |
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Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
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ja |
x |
nein |
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Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
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ja |
x |
nein |
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Produkt/e: |
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Erträge/Aufwendungen |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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60.000 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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