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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/22/613-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

 

Aus der Beratung des Bau- und Planungsausschusses vom 07.03.2022 wurden der Verwaltung zwei Themen zur Prüfung bis zum Satzungsbeschluss mit auf den Weg gegeben.

 

In der angehängten Abwägungstabelle wurde auf den Seiten 33 und 34 der Abwägungsvorschlag insofern angepasst, dass für die Erstellung der Fahrradabstellplätze mindestens 80 Fahrradanlehnbügel erstellt werden, die beidseitig benutzt werden können. Ergänzend wird dieser Part auch auf der ersten Seite der Abwägungstabelle dargestellt. Nach der Stellplatzsatzung sind bei großflächigen Handelsbetrieben ein Abstellplatz für Fahrräder je 20 m² Verkaufsfläche nachzuweisen. Demnach sind 163 Abstellplätze zu schaffen. Diese sind im Lageplan aus der Beschlussvorlage (VO/22/613) auch zu entnehmen und wurden so im ergänzenden städtebaulichen Vertrag verankert.

 

Zur Dachbegrünung hat sich der Investor bereit erklärt, dass ein Substrataufbau von 8 cm verwendet wird. Eine Änderung der textlichen Festsetzung III.2 (siehe Vorlage VO/22/613) hätte zu einer erneuten öffentlichen Auslegung geführt. Die Festsetzung beinhaltet ohnehin, dass die Dachflächen mit einem mindestens 4 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen sind. Daher wurde dem städtebaulichen Vertrag ein Absatz hinzugefügt, der den Investor verpflichtet, die Dachbegrünung mit einem 8 cm starken Substrataufbau zu erstellen.

 

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Anlagen

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