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ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag der CDU - VO/22/657

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sehr geehrter Herr Lichte,

 

seit geraumer Zeit beschäftigt sich dieser Ausschuss mit den Herausforderungen steigender Schülerzahlen in Tornesch und dem folglich notwendigen Ausbau der vorhandenen Kapazitäten mit dem Ziel, dass alle Tornescher Schülerinnen und Schüler an den beiden Grundschulen der Stadt Tornesch gut beschult & betreut werden können. Die Vorlage der Verwaltung mit dem Vorschlag der Begrenzung der Aufnahmekapazitäten an der Johannes-Schwennesen-Schule für das kommende Schuljahr 2022/2023 verdeutlicht die Situation, wie sie sich bis vor wenigen Wochen aufgrund der gemäß Prognose steigenden Schülerzahlen darstellte, erneut.

 

Hinzu kommt nun jedoch eine weitere Verschärfung der Sachlage: Die jüngsten Entwicklungen im Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine vermögen womöglich Fluchtbewegungen in einer Dimension auszulösen, wie sie Europa seit dem 2. Weltkrieg nicht mehr erlebt hat. Bereits dieser Tage erreichen hunderte ukrainische Flüchtende, unter ihnen zahlreiche Kinder, den Kreis Pinneberg und auch unsere Stadt Tornesch. Es ist ernstlich anzunehmen, dass demnach die verfügbaren Kapazitäten an den beiden Tornescher Grundschulen schon äußerst kurzfristig noch stärker beansprucht werden könnten, als es bereits aufgrund des Gutachtens zur Entwicklung der Schülerzahlen in den nächsten Jahren prognostiziert wurde.

 

Daraus kann nicht folgen, dass die Stadt Tornesch als Schulträger für das Schuljahr 2022/2023 eine Kapazitätsgrenze für die Johannes-Schwennesen-Schule beantragt. Vielmehr ist nun geboten, unverzüglich adäquate Kapazitäten zur Beschulung an den Schulstandorten zu schaffen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

  1. Zum jetzigen Zeitpunkt kann aufgrund der neuen Sachlage kein Antrag auf Kapazitätsbegrenzung für die Johannes-Schwennesen-Schule für das Schuljahr 2022/2023 gestellt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten zur kurzfristigen Erweiterung der bestehenden Beschulungskapazitäten an den Grundschulstandorten Fritz-Reuter-Schule und Johannes-Schwennesen-Schule zu prüfen und spätestens in der nächsten Sitzung am 25.04.2022 dem Ausschuss zur weiteren Beschlussfassung vorzustellen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Justus Schmitt

 

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Anlagen

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