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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/22/660

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

In Absprache mit dem Finanzausschuss wurde die Aufstellung des Haushaltsplans 2022 zurückgestellt, bis verlässliche Planzahlen vorliegen. Gemäß vorangegangenem Beschluss über das zukünftige Vertragswerk des Torneums sowie den bisherigen Erkenntnissen aus den Prüfungen der Jahresabschüsse 2015 bis 2020 (aktuell 2017) wird folgender Haushaltsentwurf 2022 vorgelegt.

 

Entsprechend der Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik ist ein Haushaltsplan zu erstellen. Die Bestandteile sind in § 1 der GemHVO-Doppik aufgelistet. Mangels Grundlagen entfallen jedoch folgende Bestandteile:

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Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Auszahlungen

Übersicht über die gebildeten Budgets

 

Die beizufügende Bilanz des Vorvorjahres (2020) kann nach aktuellem Stand der Prüfung noch nicht aktualisiert vorgelegt werden. Die beigefügte Bilanz entstammt der Vorlage VO/21/554 zur Feststellung des Haushaltsplans 2021 der GGS vom 12.11.2021. Ebenso steht die Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals in Abhängigkeit zur Prüfung. Es zeichnet sich jedoch ab, dass in den Jahren 2017 und 2018 jeweils negatives Eigenkapital vorliegt. Durch die Kapitalaufstockung von jeweils 100.000 Euro jährlich ab 2019 wird diesem Trend entgegengewirkt. Ab 2020 / 2021 wird nach jetzigem Stand wieder ein positives Eigenkapital erreicht.

 

Der Ergebnisplan schließt mit Erträgen in Höhe von 311.800 Euro sowie mit Aufwendungen in Höhe von 317.900 Euro ab, es wird somit ein Jahresverlust von 6.100 Euro erwartet.

Dieses Jahresergebnis verteilt sich gemäß Einzelproduktplanung wie folgt auf:

Vereinstrakt   Gewinn 13.700 Euro

Soccerhalle   Gewinn 10.900 Euro

Gastronomie   Verlust 20.700 Euro

Allgemeiner Bereich  Verlust 10.000 Euro

 

Die Planung berücksichtigt die aktuelle Entwicklung der Gastronomie, der geplante Verlust entsteht größtenteils durch die planerische Berücksichtigung dessen.

 

Die von der FDP-Fraktion beantragten Mittel für eine Machbarkeitsuntersuchung in Höhe von 10.000 Euro wurden in den Haushaltsentwurf eingearbeitet, verursachen jedoch ohne konkrete Verbindung zum umsatzsteuerrelevanten Bereich Bruttoaufwand und stellen somit die einzige Aufwandsposition im Produkt 424000 dar.

 

Ferner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur mit den städtischen Zuschüssen für laufende Zwecke in Höhe von insgesamt 171.200 Euro für das Planjahr ein annähernd ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden kann.

 

Investitionen sind für das Planjahr nicht vorgesehen, dementsprechend sind keinerlei Kreditaufnahmen vorgesehen.

 

Der Finanzplan schließt mit Einzahlungen in Höhe von 414.300 Euro sowie mit Auszahlungen in Höhe von 279.000 Euro ab, es wird somit ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 135.300 Euro erwartet.

 

Durch relativ konstante Einzahlungen aus den Pachtverhältnissen beträgt der Kassenkredit der GGS aktuell 407 T€. In Anbetracht der unklaren zukünftigen Entwicklung sollte der bisher festgesetzte Kassenkredit in Höhe von 1.000.000 Euro beibehalten werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der von der GGS für das Wirtschaftsjahr 2022 vorgelegte Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

Im Ergebnisplan werden die Erträge mit 311.800 Euro sowie die Aufwendungen mit 317.900 Euro festgestellt. Es wird ein Jahresverlust von insgesamt 6.100 Euro erwartet. Im Finanzplan werden die Einzahlungen mit 414.300 Euro sowie die Auszahlungen mit 279.000 Euro festgestellt. Der Gesamtbetrag der Kredite beträgt 0 Euro. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.

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Anlagen

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