Beschlussvorlage - VO/22/668
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschulungskapazitäten an den Grundschulstandorten Fritz-Reuter-Schule und Johannes-Schwennesen-Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Rene Goetze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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Apr 25, 2022
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Der Ausschuss hat in seiner letzten Sitzung folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten zur kurzfristigen Erweiterung der bestehenden Beschulungskapazitäten an den Grundschulstandorten Fritz-Reuter-Schule und Johannes-Schwennesen-Schule zu prüfen und spätestens in der Sitzung am 25.04.2022 dem Ausschuss zur weiteren Beschlussfassung vorzustellen.
Die Verwaltung, Fachdienst Schule und Fachdienst Hochbau, haben sich zu einem ersten Arbeitstreffen getroffen. Festgestellt wurde in diesem Zusammenhang, dass die Kapazität der Johannes-Schwennesen-Schule (JSS), unstrittig festgestellt durch Gutachten der Büros Tragplan und Drees&Sommer, bei 200 Schülerinnen und Schüler (SuS) liegt. Übergangsweise sind kleinere Überschreitungen bis zu 220 SuS möglich. Mögliche Containerlösungen sind bereits im Jahre 2020 durch das Büro Tragplan geprüft worden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass Containerstellungen bei der JSS nicht möglich bzw. sinnvoll sind.
Die Schulentwicklungsplanungen haben, unabhängig von den unterschiedlichen Fallannahmen, eine Schülerzahl von ca. 750 SuS in 2025/2026 zum Ergebnis. Es kann nicht sicher davon ausgegangen werden, dass im Falle eines Beschlusses für einen Grundschulneubau, die neue Grundschule im Jahr 2025 fertig und nutzbar sein wird. Entsprechende zeitliche Betrachtungen sind aktuell bereits in Auftrag gegeben (siehe Beschluss aus der letzten Ausschusssitzung). Bei einer festgestellten Maximalanzahl von ca. 220 SuS an der JSS ergibt sich somit ein abzudeckender, temporärer Bedarf von ca. 500 SuS. Dieser temporäre Bedarf kann dann nur an der Fritz-Reuter-Schule (FRS) gedeckt werden. Aktuell werden ca. 340 SuS an der FRS beschult. Das Büro Drees&Sommer hatte in der Vergangenheit bereits eine Planung für eine Vierzügigkeit mit 400 SuS vorgelegt. Diese Planung war jedoch auf eine dauerhafte Lösung ausgelegt (ausreichend Differenzierungs- und Fachräume).
Nunmehr müsste geprüft werden, ob und wenn ja, wie eine temporäre Fünfzügigkeit (500 SuS) an der FRS eingerichtet werden könnte. Neben dem reinen Schulbetrieb ist hierbei auch der offene Ganztag mitzubetrachten. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, für dieses Szenario einen stufenweisen Umsetzungsplan zu erarbeiten und mit der Schulleitung der FRS abzustimmen. Es ist davon auszugehen, dass heute vorhandene Fachräume auf ein Mindestmaß reduziert und andere Räume, wie z.B. die Schulküche, umgenutzt werden müssen. Ersatzweise oder ggf. auch zusätzlich kann die temporäre Aufstellung von Containern für Klassen und/oder Lehrkräfte erforderlich werden. Um diese Unklarheiten frühzeitig zu klären, schlägt die Verwaltung die Erarbeitung eines Konzeptes zur stufenweisen, temporären Einrichtung einer Fünfzügigkeit an der FRS vor. Neben dem Schulbetrieb ist auch die Ganztagsbetreuung in dieses Konzept einzubeziehen. Aus Akzeptanzgründen sollte dieses Konzept in Kooperation mit der Schulleitung der FRS erarbeitet werden.
Aufgrund der bereits erfolgten Vorleistungen wäre für die Erarbeitung eines solchen Konzeptes das Büro Drees&Sommer aus Sicht der Verwaltung prädestiniert. Eine erste Grobeinschätzung ergab einen notwendigen Arbeitsumfang von 4-5 Arbeitstagen. Umgerechnet bedeutet dies einen ungefähren finanziellen Aufwand von ca. 5.000 EUR. Das Büro konnte bis zum Versand der Einladung noch kein Angebot erarbeiten. Ggf. wird zur Sitzung ein konkretes Angebot vorliegen.
Haushaltsmittel sind bislang für ein solches Konzept nicht eingeplant und müssten überplanmäßig bereitgestellt werden. Für die Deckung kommt eine mögliche Senkung der Kreisumlage in Betracht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
X |
ja |
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nein |
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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X |
vollständig eigenfinanziert |
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teilweise gegenfinanziert |
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vollständig gegenfinanziert |
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
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Stellenmehrbedarf |
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Stellenminderbedarf |
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höhere Dotierung |
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Niedrigere Dotierung |
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X |
Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
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ja |
X |
nein |
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Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
X |
ja |
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nein |
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Produkt/e: |
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Erträge/Aufwendungen |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Für die stufenweise und temporäre Herstellung einer Fünfzügigkeit an der FRS soll ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden. Schulleitung und die Leitung des offenen Ganztags sollen in diese Planungen einbezogen werden. Mit der Erstellung wird das Büro Drees&Sommer beauftragt. Die notwendigen Haushaltsmittel werden überplanmäßig bereitgestellt.
