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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/22/681

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Gemäß § 11 StrWG (Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein) sind die Kreise Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen. Der Kreis Pinneberg hat seit den 70er bzw. 80er Jahren Verträge mit den Städten Tornesch, Uetersen und Barmstedt zur Übernahme der laufenden Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen im jeweiligen Stadtgebiet geschlossen. In Tornesch betrifft dies die Kreisstraße 20 (Jürgen-Siemsen-Straße) sowie Kreisstraße 22 (Wischmöhlenweg, Denkmalstraße, Großer Moorweg).

Für die Straßenunterhaltung haben die Kreise bis zum Jahr 2020 Mittel gemäß § 15 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) vom Land Schleswig-Holstein erhalten. Diese Mittel wurden entsprechend der vertraglichen Regelung an die Städte, soweit sie die Straßenunterhaltung übernommen haben, weitergeleitet. Die Stadt Tornesch hat jährlich einen Betrag in Höhe von 17.975,80 EUR aus diesen Mitteln für die Unterhaltungsaufgaben an den beiden Kreisstraßen erhalten.

Durch das seit 01.01.2021 in Kraft getretene „Gesetz zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs“ und der damit verbundenen grundlegenden Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes werden derartige Zuweisungen in dieser Form nicht mehr an die Kreise gezahlt, sondern es werden andere als streckenbezogene Zahlungen gewährt. Somit entfällt seit dem Jahr 2021 die Bezugsgröße für die Landesfördermittel gem. § 15 Abs. 2 FAG alter Fassung, die jedoch nach den alten Vereinbarungen vom Kreis anteilig – bezogen auf die von der Stadt betreute Streckenlänge - ohne Abzüge an die Städte hätten weitergeleitet werden sollen.

Dies hat der Kreis zum Anlass genommen, Verhandlungen mit den drei Städten Tornesch, Uetersen und Barmstedt aufzunehmen, um neue Verträge auszuhandeln. Auch über die geänderten Regelungen des FAG hinaus haben sich im Laufe der Jahre einige Änderungsnotwendigkeiten ergeben. Insbesondere haben die Städte schon mehrfach auf die Nichtauskömmlichkeit der zugewiesenen Mittel aufmerksam gemacht.

Da ab dem 01.01.2021 die Bezugsgröße für eine Auszahlung fehlte, wurden für die Zeit bis zum Abschluss neuer Verträge einvernehmlich mit allen drei Städten Interimsverträge geschlossen, um sicherzustellen, dass die Unterhaltung durchgehend sichergestellt ist. Dabei wurden die alten Auszahlungsbeträge zunächst fortgeschrieben.

Die Verhandlungen zwischen dem Kreis Pinneberg und der Stadt Barmstedt konnten leider nicht zu einem einvernehmlichen Abschluss gebracht werden, weil die Vorstellungen der Parteien zu unterschiedlich waren.

Mit den Städten Tornesch und Uetersen konnten in zeitaufwändigen, aber letztlich sehr konstruktiven Verhandlungen Vertragsentwürfe erzielt werden, die den Anforderungen aller Beteiligten Rechnung tragen und die Unterhaltung und Instandsetzung der betreffenden Kreisstraßen für die Zukunft sicherstellen. Diese werden nunmehr annähernd zeitgleich den städtischen Gremien in Tornesch und Uetersen sowie den Kreisgremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Sofern es zu keinem Neuabschluss der U+I-Verträge zwischen Kreis und Stadt kommen würde, müsste der Kreis die Unterhaltungsaufgaben zukünftig wieder selbst übernehmen. Beide Verwaltungen vertreten jedoch die Auffassung, dass eine Fortführung der bisherigen Übernahmeverpflichtungen sinnvoll ist und angestrebt werden sollte. Häufig werden Mängel vor Ort festgestellt. Bürgerinnen und Bürger wenden sich in der Regel mit Meldungen an die Stadtverwaltung in Unkenntnis etwaiger anderer Zuständigkeiten. Zudem befahren der Bauhof und die Wegewarte die Straßen regelmäßig. Kurzfristige Verkehrssicherungen und kleinere Reparaturen kann der Bauhof der Stadt unmittelbar vornehmen. Hierzu gehört auch die Pflege des Straßenbegleitgrüns. Größere Maßnahmen werden mit Unterhaltungsarbeiten an Gemeindestraßen verbunden.

In einem längeren Prozess haben alle 3 Verwaltungen den vorliegenden Vertragsentwurf gemeinsam ausgearbeitet. Der neue Vertrag beinhaltet u.a. folgende Regelungen:

 

  • Die Stadt Tornesch übernimmt weiterhin die Verpflichtung zur Übernahme der laufenden Unterhaltung an beiden Kreisstraßen für den gesamten Streckenabschnitt (4,863km).
  • Die Stadt Tornesch übernimmt weiterhin die Verkehrssicherungspflicht für den Streckenabschnitt.
  • Die Stadt Tornesch erhält vom Kreis Pinneberg für die Übernahme dieser Verpflichtung einen der Länge nach bemessenen Kostenbeteiligungsbetrag in Höhe von 5.500 EUR/km, mithin 26.746,50 EUR. Der Betrag wird jährlich angepasst (Baupreisindex).
  • Die Unterhaltungsfläche für Deckenerneuerungen wird auf maximal 360m²/Maßnahme begrenzt (bisher ohne Obergrenze).
  • Ingenieurbauwerke bleiben in der Unterhaltungspflicht des Kreises. Dies betrifft in Tornesch das Rückhaltebecken Holzdamm, da es ausschließlich der Oberflächenentwässerung der Kreisstraße dient (bisher unklar gewesen).
  • Die Unterhaltung der Behelfsbrücke auf der K22 ist nicht Gegenstand des Vertrages. Der Kreis hat hierzu durch gesondertes Schreiben die hälftige Kostenübernahme für die laufenden Mietkosten erklärt. Die Einsparung für die Stadt beläuft sich hierdurch auf 5.060,94 EUR/Jahr.
  • Alle 2 Jahre findet eine protokollierte Begehung der Kreisstraßen statt.
  • Der Winterdienst wurde in der alten Vereinbarung ebenfalls auf die Stadt übertragen, durch gesonderte Vereinbarung dann jedoch aus Kapazitätsgründen auf den Kreis rückübertragen. Der neue Vertrag regelt dies unmittelbar.

 

In der Vergangenheit gab es zunehmend Kritik an dem Kostenbeteiligungsbetrag des Kreises für die Übernahme der Unterhaltungsverpflichtung. Kreis, Tornesch und Uetersen haben nunmehr gemeinsam einen neuen Kostenbeteiligungsbetrag je km errechnet. Der Betrag ergibt sich aus folgenden Werten:

 

  • Durchschnittlicher Unterhaltungsbetrag des Kreises für die Unterhaltung der sonstigen Kreisstraßen je km.
  • Durchschnittliche Unterhaltungsaufwendungen der beiden Städte in den letzten Jahren.
  • Interne Leistungen des Bauhofes und der Verwaltung aus den letzten 3 Jahren.

 

Der nunmehr ermittelte Betrag in Höhe von 26.746,50 EUR ist aus Sicht der Verwaltung auskömmlich, jedoch auch nicht maßlos. Die jährliche Anpassung an Baukostensteigerungen soll zudem für beide Parteien Sicherheit generieren.

 

Insgesamt wurde aus Sicht der Verwaltung in sehr konstruktiven Gesprächen ein guter und für beide Seiten fairer Vertragsentwurf erarbeitet für den nun um Zustimmung gebeten wird.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

X

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

X

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

X

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

26.746,50

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

26.746,50

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

0

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übernahme der laufenden Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen und weiterer Aufgaben zwischen dem Kreis Pinneberg und der Stadt Tornesch wird zugestimmt.

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Anlagen

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