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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/22/691

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Die Rektorin der Fritz-Reuter-Schule (FRS) wird zum Schuljahresende ein Sabbatjahr antreten und hat im Anschluss die Versetzung in den Ruhestand beantragt. Diesem Antrag wurde zugestimmt. Somit sollte zum Beginn des neuen Schuljahres 2022/23 die Schulleiterstelle neu besetzt sein.

Das für Bildung zuständige Ministerium hat die Stelle bereits im Nachrichtenblatt 11-12/2021 sowie 02/2022 ausgeschrieben. Eine Info an den Schulträger erfolgte leider nicht.

Für die Nachbesetzung kann ein Schulleiterwahlausschuss gebildet werden. Der Schulleiterwahlausschuss wählt aus den zur Wahl gestellten Personen die zur Ernennung vorzuschlagende Personen aus, im vorliegenden Fall liegt eine Bewerbung vor, über die das Gremium entscheiden kann.

Grundsätzlich handelt es sich bei dem Wahlergebnis des Gremiums um ein Vorschlagsrecht. Die abschließende Prüfung auf Qualifikation und Befähigung zur Wahrnehmung der Schulleiteraufgaben wird seitens des Ministeriums vorgenommen.  Sollte das Ministerium Bedenken an der vorgeschlagenen Personalie zur Ausübung der geforderten Aufgabenwahrnehmung der zu besetzenden Stelle haben, würde eine dritte Ausschreibung erfolgen.

Die vorgeschlagene Person ist gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Stimmen erhält. Das Vorschlagsrecht wird somit wahrgenommen.

Das Vorschlagrecht erlischt, wenn der Schulleiterwahlausschuss innerhalb einer Frist von sechs Unterrichtswochen nach Zugang der Bewerbungsunterlagen beim Schulträger keine Wahl vornimmt. Diese Frist endet mit dem 13.06.2022.

 

Gem. § 38 des Schulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (SchulG) wird für jedes Wahlverfahren vom Schulträger ein Schulleiterwahlausschuss gebildet. Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss entsenden der Schulträger, die Lehrkräfte und die Eltern. Sie sollten sicherstellen, dass mind. 40 % der Mitglieder Frauen sind. Dem Schulleiterwahlausschuss darf nicht angehören, wer sich um die Stelle beworben hat. Die Schule entsendet zehn Mitglieder, und zwar je fünf Vertreter/innen der Lehrkräfte und der Eltern. Die Vertreter/innen der Lehrkräfte werden von der Lehrerkonferenz, die Vertreter/innen der Eltern vom Schulelternbeirat gewählt. Zusammen mit den Mitgliedern können Stellvertreter/innen gewählt werden.

Der Schulträger entsendet ebenfalls zehn Mitglieder, die von der Vertretungskörperschaft gewählt werden. Diese Mitglieder müssen nicht der Vertretungskörperschaft angehören. Sie dürfen nicht Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirats der betroffenen Schule sein.
Jede Fraktion kann verlangen, dass die zehn durch den Schulträger zu entsendenden Mitglieder im Schulleiterwahlausschuss durch Verhältniswahl gewählt werden. In den vergangenen Nachbesetzungen wurde so verfahren. Die Sitzverteilung ist nach den Verfahren nach Sainte-Laguë ermittelt worden.

 

Hinweis: Sollte eine Fraktion von diesem Recht Gebrauch machen, ist allen Fraktionen Gelegenheit zu geben, eine Liste mit Kandidaten aufzustellen. Aufgrund der Sitzverteilung im Rat hätte die CDU die Möglichkeit 4 Kandidaten, die SPD 3 Kandidaten, die GRÜNE 2 Kandidaten und die FDP 1 Kandidaten in den Schulleiterwahlausschuss zu entsenden.

 

Die Mitglieder können für die Dauer der Wahlperiode der Vertretungskörperschaft gewählt werden.

In diesem Fall sind zusammen mit den Mitgliedern Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen.

 

Der Schulleiterwahlausschuss wird am 8. Juni 2022 um 18.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Fritz-Reuter-Schule tagen.

 

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Umweltverträglichkeit

 

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Kinder- und Jugendbeteiligung

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Tornesch entsendet nachstehend aufgeführte Personen in den Schulleiterwahlausschuss:

 

Auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   Stellvertretung:

1. Justus Schmitt      1.Christopher Radon

2. Hans-Jürgen Jeschke    2.Josef Mandelartz 

3. Nils Ebers    3.Daniel Kölbl

4. Stefanie Janz    4.Bernd Garber

 

Auf Vorschlag der SPD-Fraktion:   Stellvertretung:

1. Maik Köster    1.Andreas Gerdts

2. Dr. Susanne Dohrn    2.Christina Brauer 

3. Horst Lichte     3.Artur Rieck

 

Auf Vorschlag der Die Grünen-Fraktion:  Stellvertretung:

1. Heiko Kinde    1.Katharina Kegel

2. Hans-Jürgen Brede    2.Lars Janzen

 

Auf Vorschlag der FDP-Fraktion:   Stellvertretung:

  1. Sabine Werner    1. Gunnar Werner

 

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