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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/22/696

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

 

Am 28.03.22 wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 112 „Westlich Friedrichstr., nördlich Jürgen-Siemsen-Str." gefasst, gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre beschlossen und zwischenzeitlich erlassen.

 

Nun besteht das Interesse eines Vorhabenträgers und Grundeigentümers, für einen Teilbereich eine Neubebauung mit einem drei- bis viergeschossigen Mehrfamilien- und Geschäftshaus sowie zwei weiteren drei- bis viergeschossigen Mehrfamilienhäusern vorzunehmen. Eine solche verdichtete Bebauung ist nicht ohne die entsprechenden Festsetzungen eines Bebauungsplans zulässig. Es wird daher vorgeschlagen, für den entsprechenden Teilbereich einen weiteren B-Plan als vorhabenbezogenen B-Plan aufzustellen.

 

Planungsziel ist die geordnete städtebauliche Nachverdichtung im Ortskern und Ortskernumfeld.

 

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Umweltverträglichkeit

 

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Kinder- und Jugendbeteiligung

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Für das Gebiet westlich der Friedrichstr. in einer Tiefe von ca. 85 m und nördlich der Jürgen-Siemsen-Str. in einer Tiefe von ca. 95 m wird der vorhabenbezogene B-Plan 113 „Westlich Friedrichstr. und nördlich Jürgen-Siemsen-Str. (Teilbereich)“ entsprechend des beigefügten Lageplans aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Die geordnete städtebauliche Nachverdichtung im Ortskern und Ortskernumfeld.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag) abzuschließen, durch den Kostenübernahmen (Planungskosten) und Planungsinhalte (Vorhaben- und Erschließungsplan) geregelt werden.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. 

 

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Anlagen

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