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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/22/730

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Änderung der Hundesteuersatzung durch Aufnahme einer Härtefallregelung

 

Die 3. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung tritt zum 01.07.2022 in Kraft. Die Öffentlichkeit wird über die Homepage der Stadt Tornesch und über die örtliche Presse über die Einführung einer Härtefallregelung informiert.

 

Feststellung des Jahresergebnisses 2020 des Abwasserbetriebes

 

50 % des Jahresgewinns (34.814 €) wurden der Stadtkasse überwiesen.

 

Einführung von Sommerschließzeiten in den drei AWO-Einrichtungen und der Ev. Kita Tornesch; Anpassung des § 6 „Schließzeiten“ der Finanzierungsvereinbarungen

 

Die Anlagen wurden hinsichtlich der Schließtage geändert. Alle Einrichtungen werden in den Sommerferien zwei Wochen geschlossen haben (die drei AWO-Einrichtungen vom 18. bis 31.07.2022, bei der Ev. Kita ist der Termin noch bekannt). In diesem Jahr gibt es bei der AWO noch eine bedarfsgerechte Betreuung, d.h. wer sich angemeldet hat, bekommt auch während der Schließzeit einen Betreuungsplatz. Auch die Kirche wird eine Bedarfsbetreuung anbieten. Ab dem nächsten Jahr erfolgt dann nur noch eine Notbetreuung, bei dem der Bedarf im Einzelfall nachgewiesen werden muss.

 

B-Plan 58, 2. Änderung und Erweiterung „Ahrenloher Straße, Ohlenhoff, Kuhlenweg“ Abwägung zur öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss

 

Der B-Plan hat am 12.05.2022 Rechtskraft erlangt. Die ersten vorbereitenden Bauarbeiten sind gegen Ende des Jahres, beginnend mit dem Bau des Regenwasserrückhaltebeckens, vorgesehen.

Mit dem Investor konnten die in der letzten Sitzung aufgeworfenen Fragen zur Lage der Fahrradständer und der Stellplätze für Lastenfahrräder geklärt werden. Auch eine über einfachen Zierrasen hinausgehende Begrünung der unversiegelten Flächen wurde mit dem Vorhabenträger abgestimmt.

 

B-Plan 47, 6. Änderung „Business-Park-Tornesch“ – Abwägung zur öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss

 

Der B-Plan ist seit dem 01.06.2022 rechtskräftig. Die Vermarktung der Fläche obliegt der Eigentümerin, der WEP, die derzeit eine hohe Nachfrage für diese Fläche feststellt. 

 

 

Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes 111 „Östlich Friedrichstraße“

 

Seit dem 24.05.2022 ist die Veränderungssperre in Kraft.

Der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 111 „östlich der Friedrichstraße“ wurde vom Bau- und Planungsausschuss am 24.01.2022 gefasst und wird von dort weiterentwickelt.

 

Besetzung des Schulleiterwahlausschusses

 

Der Schulleiterwahlausschuss hat am 08. Juni 2022 getagt. Es lag eine Bewerbung für den Schulleiterposten der Fritz-Reuter-Schule vor. Diese wurde mehrheitlich dem Kultusministerium zur Besetzung empfohlen.

 

 

 

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