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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/22/681-3

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Inhaltlich wird auf die Vorlage 681/22 Bezug genommen. Über die Angelegenheit wurde zuletzt am 22.06.2022 beraten (ohne Beschlussfassung).

Vertreterinnen und Vertreter des Kreises und die Verwaltung hatten noch einmal den Anlass und den Sinn des beabsichtigten Vertragsabschlusses dargestellt und zahlreiche Rückfragen der politischen Vertreterinnen und Vertreter beantwortet. Insbesondere wurde hierbei auch noch einmal der ursprüngliche Anlass des Vertrages, die Heraufstufung der damaligen Gemeindestraße zur K22 bzw. Herabstufung der Landesstraße zur K20, und die damit verbundene Zusage der Stadt Tornesch zur Übernahme der laufenden Unterhaltungsaufgaben dargestellt. Im Rahmen der Beratungen wurde deutlich, dass für den Fall des Nichtzustandekommens eines neuen Vertrages bestimmte Aufgaben auf die Stadt zurückfallen, für deren Übernahme sich der Kreis nach dem neuen Vertrag verpflichtet hätte bzw. Aufgaben bei der Stadt verbleiben, deren Zuständigkeit nach dem Straßen- und Wegegesetz ohnehin bei der Stadt liegen. Hintergrund hierfür ist, dass nach dem Straßen- und Wegegesetz Kommunen auch dann bestimmte Aufgaben an Kreisstraßen zu übernehmen haben, wenn der Kreis selbst Straßenbaulastträger ist. Der Kreis Pinneberg hat deshalb für sich selbst eine Übersicht als Arbeitsgrundlage (ohne rechtliche Gewähr) erstellt, welche dieser Vorlage beigefügt ist. Diese Zuständigkeitsregeln gelten für den Fall, dass ein gesonderter U+I Vertrag zwischen Kreis und Stadt nicht geschlossen wird.

 

Aufgaben die von der Stadt Tornesch aktuell ausgeführt werden und die aufgrund des Straßen- und Wegegesetzes ohne Kostenausgleich bei ihr verbleiben:

  • Die Straßenreinigung (inklusive Ölspuren) für alle Straßenbestandteile
  • Die bauliche Unterhaltung von Gehwegen (Gehweg Denkmalstraße), kombinierten Geh- und Radwegen (kombinierter Geh- und Radweg an der Jürgen-Siemsen-Straße) sowie Radwegen innerhalb der Ortsdurchfahrt
  • Die bauliche Unterhaltung von Parkplätzen (z.B. an der Jürgen-Siemsen-Straße)
  • Die Herstellung und Unterhaltung aller Einrichtungen der Straßenentwässerung (Kanäle, Gräben, Straßeneinläufe, …)
  • Die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung
  • Die Unterhaltung der Bushaltestellen
  • Die Unterhaltung der Bedarfsampeln

 

Aufgaben die von der Stadt Tornesch aktuell ausgeführt werden und die aufgrund des Straßen- und Wegegesetzes ohne neuen Vertrag auf den Kreis Pinneberg zurückfallen:

  • Die Straßenunterhaltung bis 360m² (ab 360m² sieht der Vertragsentwurf die Zuständigkeit des Kreises vor)
  • Die Prüfung und Unterhaltung von straßenbegleitenden Bäumen
  • Die Neuaufstellung und Unterhaltung von Verkehrszeichen
  • Die Unterhaltung der Brücken, auch Behelfsbrücken
  • Die bauliche Unterhaltung von Gehwegen, kombinierten Geh- und Radwegen sowie Radwegen die außerhalb der Ortsdurchfahrt fortgeführt werden (kombinierter Geh- und Radweg am Großen Moorweg)

 

Aufgaben die vom Kreis Pinneberg aktuell ausgeführt werden und die aufgrund des Straßen- und Wegegesetzes ohne neuen Vertrag auf die Stadt Tornesch zurückfallen:

  • Winterdienst
  • Unterhaltung der Ingenieurbauwerke Regenrückhaltebecken Holzdamm und Leichtstoffabscheider

 

Die Vornahme des Winterdienstes auf den Kreisstraßen obliegt der Stadt (§ 45 Straßen- und Wegegesetz). Aktuell übernimmt der Kreis Pinneberg diese Aufgabe mangels eigener städtischer Kapazitäten für die Stadt Tornesch per Vertrag. Die Stadt hat den Vorteil, neben einer geringen Bereitschaftspauschale nur die tatsächlich angefallenen Personal- und Sachkosten tragen zu müssen. So sind für die Erledigung dieser Aufgabe in den letzten Jahren folgende Kostenerstattungen an den Kreis erfolgt:

 

2019   6.019,94 EUR

2020   2.063,83 EUR

2021 10.511,17 EUR

2022   6.470,13 EUR

 

Der Kreis Pinneberg könnte den bestehenden Vertrag frühestens zum 30.06.2023 kündigen. Die Stadt Tornesch müsste sich für diesen Fall dann eigene Kapazitäten für die ordnungsgemäße Erledigung dieser Aufgabe aufbauen. Die daraus entstehenden Folgekosten wurden noch nicht ermittelt. Bei Neuabschluss eines U+I-Vertrages würde diese Aufgabe auch weiterhin gegen Kostenerstattung vom Kreis übernommen werden.

 

Im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit dem Kreis Pinneberg konnten die Kommunen eine Regelung ausverhandeln, wonach der Kreis Pinneberg zukünftig die laufende Unterhaltung für Ingenieurbauwerke übernimmt. Ursprünglicher Anlass dieser Regelung war eine Forderung der Stadt Barmstedt zur Übernahme der laufenden Brückenunterhaltung (Ingenieurbauwerke). Die nun bestehende Regelung impliziert auch die Übernahme der laufenden Unterhaltung anderer Ingenieurbauwerke. Auf dem Stadtgebiet Tornesch betrifft dies ein bestehendes Regenwasserrückhaltebecken am Holzdamm sowie ein Leichtflüssigkeitsabscheider. Beide Einrichtungen werden übereinstimmend vom Kreis und der Stadt als Ingenieurbauwerke definiert. Sämtliche Wartungs- und Unterhaltungsaufgaben übernimmt somit zukünftig der Kreis Pinneberg. Im Falle eines Ausbleibens einer vertraglichen Regelung würde nach übereinstimmender Rechtsauffassung von Kreis und Stadtverwaltung die Zuständigkeit nach § 12 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz für diese Anlagen bei der Stadt liegen, da es sich um Einrichtungen für die Straßenentwässerung handelt. Das Regenrückhaltebecken dient neben der Kreisstraßenentwässerung auch der Entwässerung von bebauten Grundstücken. Verlässliche Kostenannahmen für die laufende Unterhaltung können nicht ohne Weiteres getroffen werden, der Aufwand wird aber als nicht unerheblich eingeschätzt.

 

Zusammenfassung:

Im Falle eines Nichtzustandekommens eines neuen U+I-Vertrages erhält die Stadt natürlich auch keine Kostenerstattung in Höhe von 26.746,50 EUR (indexiert). Bei der Stadt verbleiben aber trotzdem zahlreiche Aufgaben, für die sie nach Straßen- und Wegegesetz verantwortlich ist. Nicht mehr zuständig wäre die Stadt dann für die Unterhaltung der Fahrbahn (bis zu 360m²), der Bäume und Verkehrszeichen sowie für die Behelfsbrücke auf der Kreisstraße 22 und den kombinierten Geh- und Radweg entlang des Großen Moorweges. Für die Behelfsbrücke liegt das Angebot der Übernahme der hälftigen Mietkosten (ca. 5.000 EUR/Jahr) durch den Kreis vor. Neu verantwortlich wäre die Stadt dann für den bisher durch Vertrag übertragenen Winterdienst (im Falle einer Kündigung des separaten Vertrages durch den Kreis). Sie spart zwar die bisherige Kostenerstattung hierfür ein, es ist jedoch von einer Kostensteigerung für die Wahrnehmung dieser Aufgabe auszugehen, da bislang nur tatsächlich angefallene Personal- und Sachkosten gezahlt werden mussten (Ausnahme Vorhaltepauschale von 300 EUR). Völlig unklar ist, welche Kosten der Stadt im Zusammenhang mit der laufenden Unterhaltung des Regenrückhaltebeckens Holzdamm und Leichtflüssigkeitsabscheider entstehen werden. Neben der laufenden Pflege wird das Becken zukünftig zu gegebener Zeit entschlammt werden müssen, wofür erhebliche Kosten anfallen werden.

Die im Winterdienst und bei der Unterhaltung von Ingenieurbauwerken eingesparten Kosten müssen gedanklich, auch wenn nicht klar zu beziffern, in die finanzielle Betrachtung einbezogen werden. Da der Kostenerstattungsbetrag in Höhe von 26.746,50 EUR für die Wahrnehmung der Aufgaben

 

  1. Unterhaltung der Fahrbahnen (bis zu 360m²)
  2. Unterhaltung der Bäume
  3. Neuaufstellung und Unterhaltung von Verkehrszeichen
  4. Unterhaltung und hälftige Miete Behelfsbrücke auf der Kreisstraße 22
  5. Die bauliche Unterhaltung des kombinierten Geh- und Radweges am Großen Moorweg)

 

für auskömmlich erachtet wird, ergeben sich somit mit Neuabschluss des Vertrages aus den vorgenannten Gründen sogar echte Einsparungen für die Stadt Tornesch. Insofern wird verwaltungsseitig auch aus diesen Gründen weiterhin empfohlen, dem Neuabschluss der Verträge zuzustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

X

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

X

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

X

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

26.746,50

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

26.746,50

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

0

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übernahme der laufenden Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen und weiterer Aufgaben zwischen dem Kreis Pinneberg und der Stadt Tornesch wird zugestimmt.

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Anlagen

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