Beschlussvorlage - VO/22/668-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschulungskapazitäten an den Grundschulstandorten Fritz-Reuter-Schule und Johannes-Schwennesen-Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Rene Goetze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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27.02.2023
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Der Ausschuss hat im vergangenen Jahr folgenden Beschluss gefasst:
„Für die stufenweise und temporäre Herstellung einer Fünfzügigkeit an der FRS soll ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden. Schulleitung und die Leitung des offenen Ganztags sollen in diese Planungen einbezogen werden. Mit der Erstellung wird das Büro Drees & Sommer beauftragt. Die notwendigen Haushaltsmittel werden überplanmäßig bereitgestellt.“
In Folge des Beschlusses wurde zunächst nach Schuljahresbeginn des Schuljahres 2022/2023 eine Bestandsaufnahme in der Fritz-Reuter-Schule durchgeführt, um die in den Grundrissen dargestellten und die tatsächlichen Nutzungen in den Räumen abzugleichen.
Das Büro Drees & Sommer hat im nächsten Schritt unter Beachtung der genannten Grundlagen einen Rahmenplan erstellt, der als Vorabzug der Vorlage beigefügt ist.
Der Rahmenplan beinhaltet theoretische Annahmen hinsichtlich zu erwartender Schülerzahlen, maximaler Klassenstärken und dem Erfordernis von Fach- und sonderpädagogischen Räumen.
Der Rahmenplan wurde daher zunächst nur als Gesprächsgrundlage zwischen Vertretern aus Verwaltung, Schule und offenem Ganztag genutzt.
Abweichend vom vorhandenen Rahmenplan haben sich in den Gesprächen abweichende Erkenntnisse und Optionen gezeigt:
Grundsätzliches
Bei allen angedachten Maßnahmen kann und darf es sich nur um Zwischen- und Übergangslösungen handeln. Bereits heute fehlen kleinere Differenzierungsräume und ein Werkraum. Inklusion und Integration fordern heutzutage eine andere Raumbetrachtung in Schulen. Hinzu kommt die verpflichtende Ganztagsschule beginnend mit dem Schuljahr 2026/2027. Die Fritz-Reuter-Schule ist DAZ-Schule und hat daher einen erhöhten Raumbedarf gegenüber Grundschulen ohne entsprechende Angebote. Schule von morgen muss neu gedacht werden. Es wird daher seitens der Fritz-Reuter-Schule betont, dass, anders als häufig behauptet, kein Raumüberangebot besteht. Auch lässt sich das Raumerfordernis nicht mit Schule vor 30 Jahren vergleichen. Es ist deshalb sinnvoll, bereits während der Übergangszeit bis zur Fertigstellung der neuen Grundschule ein Raumkonzept für die Zukunft zu erarbeiten. Dabei sollten gleichwertige Maßstäbe zu einem Grundschulneubau angesetzt und den besonderen Bedürfnissen an Integration und Inklusion Rechnung getragen werden.
Konkrete Hinweise und Vorschläge
- Für das Schuljahr 2023/2024 wird „nur“ eine 4-Zügigkeit erwartet. Der Grund hierfür ist u.a., dass die JSS 3 erste Klassen aufnehmen kann.
- Die im Rahmenplan getroffene Annahme von 25 Kindern/Klasse ist theoretisch. In der Praxis gibt es hiervon leicht abweichende Klassenstärken, auch resultierend aus den besonderen Bedürfnissen an Integration und Inklusion. Die maximal aufnehmbare Anzahl an Kindern verringert sich entsprechend.
- Die Zunahme von Kindern erfordert auch ein Anwachsen der sonstigen Infrastruktur. Nicht berücksichtigt ist bis dato die Erweiterung der Kapazitäten für Sportunterricht, Fahrradständer, Parkplätze, Lehrerschaft, Schulbegleitung, Verkehr, …
- Dem Vorschlag, den Kunstunterricht ab dem kommenden Schuljahr in den Klassenräumen durchzuführen, kann nicht gefolgt werden. Stattdessen werden Alternativen vorgeschlagen.
- Der bisherige Matheraum wird Klassenraum. Die bisherige Nutzung für differenzierte Arbeit im Fach Mathe wird zeitweise in einem Lernstudio untergebracht.
- Die bisherige DAZ-Klasse muss aufgrund steigender Schülerzahlen geteilt werden. Der bisherige Mehrzweckraum an der Turnhalle wird zusätzlich für den DAZ-Unterricht genutzt.
- Ab dem Schuljahr 2024/2025 werden Computer- und Medienraum kombiniert. Der verbleibende Raum wird für eine zusätzliche Klasse frei.
- Ab dem Schuljahr 2024/2025 kann ein Lernstudio durch einen Klassenraum ersetzt werden. Das Erfordernis von Lernstudios sinkt jedoch nicht - im Gegenteil. Die Lernstudios sollen dann jedoch im Rahmen einer Doppelnutzung vormittags in den Räumen des offenen Ganztags untergebracht werden.
- Der Raumbedarf für das Schuljahr 2025/2026 hängt stark von den tatsächlichen Schülerzahlen und deren Entwicklung ab. Es erfolgt daher zunächst noch keine Raumplanung für dieses Schuljahr.
Unter der Annahme, dass zum kommenden Schuljahr 4 und zum übernächsten Schuljahr 5 neue Klassen in der Fritz-Reuter-Schule eingeschult werden, reichen die vorhandenen Raumkapazitäten bei Berücksichtigung der vorgenannten Vorschläge aus. Für das Schuljahr 2025/2026 sollte die tatsächliche Entwicklung der Schülerzahlen zunächst abgewartet werden.
Der Wunsch der Schule nach einem ganzheitlichen Raumkonzept für den Zeitraum nach Fertigstellung der neuen Tornescher Grundschule ist aus Sicht der Verwaltung absolut nachvollziehbar. Dies auch unter dem Aspekt des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 und dem damit einhergehenden Raumbedarf. Entsprechende Planungsmittel hierfür sollten für das Haushaltsjahr 2024 eingeplant werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
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ja |
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nein |
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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vollständig eigenfinanziert |
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teilweise gegenfinanziert |
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vollständig gegenfinanziert |
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
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Stellenmehrbedarf |
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Stellenminderbedarf |
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höhere Dotierung |
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Niedrigere Dotierung |
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Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
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ja |
x |
nein |
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Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
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ja |
x |
nein |
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Produkt/e: |
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Erträge/Aufwendungen |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
- Die Ausführungen zur Unterbringung der zu erwartenden Schülerzahlen für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Für das Schuljahr 2025/2026 ist das Übergangsraumkonzept rechtzeitig im Jahr 2024 zu überarbeiten.
- Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 wird über die Aufnahme von Planungsmitteln für die Erstellung eines ganzheitlichen Raumkonzeptes an dem Schulstandort für den Zeitraum nach Fertigstellung der neuen Tornescher Grundschule beraten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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