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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/23/904

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

 

In der Stadt Tornesch betreiben aktuell vier Träger insgesamt sechs Kindertagesstätten mit 561 Betreuungsplätzen. Bis auf eine Vormittagsgruppe mit 20 Plätzen, Regelbetreuungszeit bis 12.00 Uhr, sowie 16 Kindern in der Waldgruppe nehmen alle Kinder an dem Angebot „Stationärer Mittagstisch“ teil. Pro Betreuungstag werden rd. 525 Teilnehmer*innen mit einer warmen Mahlzeit inkl. Getränk und Nachtisch versorgt. In vier Kindertagesstätten wird täglich vollständig frisch gekocht. Eine Einrichtung wird mit  Tiefkühlprodukten beliefert und ergänzt diese durch frische Komponenten, eine Einrichtung sowie eine  Außenstelle werden derzeitig über „Catering“  beliefert.

 

Grundsätzlich ist das Verpflegungsangebot in den Betreuungseinrichtungen ein kostenpflichtiges „Zusatzangebot“, für das die Träger der Einrichtungen gemäß § 31 Abs. 2 Kindertagesförderungsgesetz  angemessene Verpflegungskostenanteile festsetzen. Abweichend von dieser Regelung ist für die Tornescher Einrichtungen im Rahmen der mit den Trägern geschlossenen Finanzierungsverträge für die Übergangsfrist bis zum 31.12.2024 geregelt, dass die Höhe der von den Eltern zu leistenden Verpflegungskostenbeiträge durch die Stadt Tornesch festgesetzt wird. Die Träger sind somit bis zum 31.12.2024 ermächtigt, etwaige Defizite, die aufgrund der jeweiligen Beschlusslage in der Stadt Tornesch nicht durch kostendeckende Elternbeiträge für den Mittagstisch kompensiert werden können, über den kommunalen Defizitausgleich zulasten der Stadt Tornesch abzurechnen.

 

Vorausschauend auf den 01.01.2025 ist in den derzeit bestehenden Finanzierungsvereinbarungen zwischen den Trägern und der Stadt Tornesch geregelt, dass die jeweiligen Träger der Einrichtungen den Elternvertretungen und den KiTa-Beiräten bis zum 31.12.2023 eine Kalkulation vorlegen, wie sich die Verpflegungskostenbeiträge ab dem 01.01.2025 unter Berücksichtigung der Kosten für das hauswirtschaftliche Personal entwickeln werden (Prognose).

 

Gemäß der Beschlusslage vom 08.06.2020 beträgt der einheitliche Elternbeitrag in allen Tornescher Einrichtungen monatlich 58,00 € pro Kind. Die letzte Gebührenerhöhung wurde zum 01.08.2015 vorgenommen. Über diese einheitliche Beitragsregelung konnte zuletzt für das  Kalenderjahr 2019 für alle Einrichtungen insgesamt eine Kostendeckung von rd. 99 % erreicht werden (vgl. Vorlage VO/20/136).

 

 

Zwischenzeitlich ist eine entsprechende Kostendeckung aus verschiedenen Gründen, Stichwort „Corona“, vor dem Hintergrund der gestiegenen Herstellungskosten wegen Preissteigerungen für den Lebensmitteleinkauf, Personalkostensteigerungen und letzlich auch aufgrund der Energiekrise nicht mehr zu erreichen. Lt. vorliegenden ersten Information zur Entwicklung der tatsächlichen Kosten für den stationären Mittagstisch durch die Träger liegen die monatlichen Kosten je nach Einrichtung derzeit zwischen 70,-- € bis ca. 95,50 € pro Kind/Monat:

 

   Aufstellung:

 

Einrichtung

Anzahl Kinder mit Verpflegung

 

Kosten pro Kind

Monatl. Fehlbetrag pro Kind / Jahr

Defizit zulasten der Stadt

Tornesch

 

 

 

 

 

AWO Lüttkamp

100 Kinder

77,-- €

19,-- €

22.800,-- €

 

 

 

 

 

AWO Merlinweg

 90 Kinder

77,-- €

19,-- €

20.520,-- €

 

 

 

 

 

AWO Seepferdchen  

80 Kinder

77,-- €

19,-- €

18.240,-- €

 

 

 

 

 

DRK

85 Kinder

70,-- €

12,-- €

12.240,-- €

 

Ev.-Luth. KiTa *1

70 Kinder

90,-- €

 32,-- €

26.880,-- €

 

WABE-KiTa  *2

100 Kinder

95,50 €

37,50 €

45.000,-- €

 

*1:  Wöchentliche Lieferung TK-KiTa-Menü plus Frischekomponenten

*2: Tägliche Lieferung über WABE-KiTa-Großküche in Rellingen

 

 

Damit für die Träger der Einrichtungen ausreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung einer Beitragsanpassung zur Verfügung steht und darüber hinaus vorausschauend auf die Erstellung der Haushaltsplanungen 2024 einhergehend mit den weiteren Schritten zur Umsetzung der KiTa-Neufinanzierung ab 01.01.205 Planungssicherheit gegeben ist, wird verwaltungsseitig bereits ab dem 01.08.2023 eine „schrittweise“ Anpassung der monatlichen Elterbeiträge für den Mittagstisch auf Grundlage der Berechnungen durch die Träger der Einrichtungen empfohlen.

 

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Finanz. Auswirkung

Auf Grundlage der zurzeit vorliegenden Informationen zur Prognose der aktuellen Kostenentwicklungen im Kalenderjahr 2023 , die teilweise in den Kindergartenbeiräten im Herbst 2022 von den Trägern vorgestellt wurden, wird das voraussichtliche Defizit für das Angebot Mittagstisch in den Kindertagesstätten für das Haushaltsjahr  2023 für alle sechs Einrichtungen sowie der Aussenstelle der Ev.-Luth. KiTa im Bonhoefferhaus ohne eine Anhebung der Elternbeiträge  rd. 145.700,-- € zulasten der Stadt Tornesch betragen.

 

 

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage in der Stadt Tornesch und der dringend angezeigten Gewinnung finanzieller Ressourcen für pflichtige Aufgaben kann verwaltungsseitig derzeit leider keine Empfehlung ausgesprochen werden,  die Beschlusslage zur Erhebung von einheitlichen Elternbeiträgen i. H. v. mtl. 58,--€ Kd./Monat für den Mittagstisch in den Kindertagesstätten  als freiwillige Leistung aufrechtzuhalten. Aus diesem Grund sollte zeitnah eine stufenweise Anpassung erfolgen. Verwaltungsseitig wird ab dem 01.08.2023  in einem ersten Schritt eine Anpassung des Elternbeitrages in Höhe von 70,-- € je Kd./Monat präferiert (Erhöhung 12,-- € Kd./Monat). Die mögliche Einsparung zugunsten der Stadt Tornesch bei entsprechender Beschlussfassung  würde jährlich 75.600,-- € betragen. Die Restsumme der freiwilligen Förderung ließe sich entsprechend auf einen Betrag i.H.v. 70.100,-- € pro Jahr reduzieren, wobei weiterhin, unabhängig von den unterschiedlichen Herstellungskosten in den jeweiligen Einrichtungen, für alle Eltern, deren Kinder eine Tornescher Einrichtung besuchen,  eine einheitliche Beitragsregelung zur Anwendung kommen würde.

 

In einem 2. Schritt wäre auf Grundlage der von den Trägern eingereichten Berechnungsgrundlagen über die Kostenentwicklung im Jahr 2023 gesondert zu entscheiden, ob  ab dem 01.08.2024 bzw. erst ab dem 01.01.2025 auf die kostendeckende Beitragserhebung für den Mittagstisch gemäß § 31 Abs. 2 Kindertagesförderungsgesetz („Zielsystem“) umgestellt werden  soll oder aber weiterhin eine Mitfinanzierung als freiwillige Leistung der Stadt Tornesch erfolgt. Diese freiwillige Leistung würde jedoch nach dem bisherigen Kenntnisstand von einer Fehlbedarfszuweisung in Abzug gebracht werden. 

 

Hierzu ist anzumerken, dass ein erheblicher Anteil von Eltern aufgrund von geringem Familieneinkommen Anspruch auf „BuT-Leistungen“ hat und Verpflegungskosten in Höhe von bis zu 120,-- € monatl. je Kind durch das Jobcenter bzw. den Kreis Pinneberg übernahmefähig sind. 

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

X

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

X

nein

 

Produkt/e:365.000 – Betriebskostenzuschüsse KiTa

Erträge/Aufwendungen

2022

2023

2024

2025

2026

2027 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2022

2023

2024

2025

2026

2027 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2022

2023

2024

2025

2026

2027 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

-31.500 

-104.800

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Ab dem 01.08.2023 wird  der Teilnahmebeitrag für das Angebot „Mittagstisch in den Tornescher Kindertagesstätten“ einheitlich auf 70,-- € pro Kind/Monat festgesetzt. Die Träger der Kindertagesstätten sind umgehend zu informieren, damit eine Anpassung der Entgeltordnungen zum 01.08.2023 erfolgen kann.

 

  1. Vorbereitend für die gesonderte Beratung, ob für die Tornescher Einrichtungen bereits ab dem 01.08.2024 eine Abkehr von den einheitlichen Elternbeiträgen in den Einrichtungen der Stadt Tornesch erfolgen soll und die kostendeckende Erhebung von Elternbeiträgen  umzusetzen ist, werden die Träger gebeten, als Anlage zu den Haushaltsplanungen 2024 eine Kalkulation über die tatsächliche Entwicklung der Kosten pro Kind für den Mittagstisch einzureichen.

 

 

 

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