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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/23/912

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Dem JSSKB-Ausschuss wird das Prüfergebnis des Sozialministeriums zur Überleitungsbilanz nach § 58 Abs. 3 KiTaG vorgelegt. Nach Kenntnisnahme wird die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Tornesch zeitnah erfolgen.

 

In der Überleitungsbilanz werden Daten aus der Jahresrechnung 2019 (tatsächliche Einnahmen und Ausgaben) mit Daten aus der Haushaltsplanung 2021 (geschätzte Einnahmen und Ausgaben) verglichen. Die Erhebung der Daten für die Überleitungsbilanz erfolgte im 3. Quartal 2021.

Im Ergebnis wird festgestellt, dass die nicht reformbedingten Mehrausgaben (u.a. neue Kita Seepferdchen und Außenstelle der Kirche im Bonhoefferhaus) 1.536.619 € und die reformbedingten Mehrausgaben zur Erfüllung der Mindeststandards 69.822 € betragen. Der Gemeindeanteil an der Kita-Finanzierung steigt damit von 38 % auf 40 %.

 

Verwaltungsseitig wird angemerkt, dass es sich bei den Daten aus 2021 um geschätzte Einnahmen und Ausgaben handelt und nicht um die tatsächlichen Kosten.

Die Haushaltsplanung wurde im 2. Quartal 2020 erstellt, so dass die Träger bei der HH-Planung zum Teil noch nicht alle zusätzlichen reformbedingten Kosten absehen und einplanen konnten.

Weiterhin bilden die aufgegebenen Kosten für auswärtig Betreute Kinder nur den im Jahr 2019 beglichenen Rechnungsstand ab, der nicht den tatsächlichen Betreuungsverhältnissen des Jahres entspricht.

 

Aufgrund dieser Faktoren kann das Prüfergebnis der Überleitungsbilanz des Sozialministeriums seitens der Verwaltung nicht abschließend bewertet werden.

 

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Anlagen

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