Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/23/913

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Rückblick 2022: Neue Herausforderungen treffen auf einen stabilen Arbeitsmarkt

 

Den Blick zurück auf 2022 bestimmen Schlagzeilen zum Russland-Ukraine-Krieg, zu Materialengpässen, steigenden Energiepreisen oder Angst vor Rezession. Und der Arbeitsmarkt? Im Kreis Pinneberg sind zum Jahresende 8.867 Menschen, 9,2 Prozent mehr als im Dezember 2021, arbeitslos gemeldet. Doch der Arbeitsmarkt 2022 war stabiler als der Eindruck dieser Zahlen vermittelt. Dies verdeutlichen besonders zwei Aspekte:

 

Aspekt 1: Der Kreis Pinneberg hat eine große Anzahl von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine aufgenommen. Zum 01.06.2022 hat das Jobcenter die arbeitsmarktliche und existentielle Betreuung übernommen. Dadurch sind aktuell 613 Arbeitslose mehr registriert. Ohne diesen Sondereffekt hätte der Anstieg statt 9,2 Prozent nur 1,7 Prozent ausgemacht.

 

Aspekt 2: Für einen Vergleich sollte der Fokus nicht nur auf den letzten Monat des Jahres, sondern auf den gesamten Jahresverlauf gelegt werden. Der Arbeitsmarkt hatte sich besonders in der ersten Jahreshälfte gut von den Auswirkungen der Corona-Krise erholt.

 

So sind im Jahresdurchschnitt 8.547 Menschen im Kreis Pinneberg arbeitslos gewesen – 824 oder 8,8 Prozent weniger als im Jahresdurchschnitt 2021. Die Arbeitslosenquote, die im Vorjahr noch 5,3 Prozent betragen hatte, ist auf 4,8 Prozent gesunken. Die Zahl der gemeldeten Stellenangebote blieb zu 2021 praktisch unverändert. Die Zahl der Beschäftigten ist weiter gestiegen und erreichte einen neuen Höchststand.

 

Am Arbeitsmarkt war das Jahr 2022 deutlich besser als der Eindruck, den es bei vielen hinterlässt. Ein stabiler Stellenmarkt, weniger Arbeitslose und mehr Beschäftigte prägen das Jahr. Corona und Kurzarbeit hatten kaum noch Auswirkungen. Der beginnende Aufwärtstrend wurde leider im Laufe des Jahres durch neue Krisenthemen ausgebremst. Dennoch blieb der Arbeitsmarkt fest und bietet weiterhin viele Chancen für Arbeitsuchende und Unternehmen.

 

Ein besonders positiver Aspekt lag 2022 in der Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit, also der Menschen, die sich ein Jahr oder länger auf Arbeitssuche befinden. Während der Corona-Pandemie war ihre Zahl angewachsen, da der Jobeinstieg in dieser Zeit deutlich schwieriger wurde. Im letzten Jahr gelang dies wieder deutlich besser. Im Jahresdurchschnitt 2022 waren im Kreis 2.616 Menschen schon länger auf der Jobsuche. Das sind im Vergleich zum Vorjahr 440 Personen oder 14,4 % weniger.

 

Der Arbeitsmarkt entwickelt mehr Resilienz - Fachkräftebedarf bleibt Thema Nummer 1.

 

Die weitere wirtschaftliche Entwicklung ist derzeit kaum absehbar und hängt zum Teil an internationalen Entscheidungen. Wo der Arbeitsmarkt am Jahresende 2023 stehen wird, lässt sich daher kaum verlässlich prognostizieren.

 

Wirtschaftsforschungsinstitute gehen zunehmend von einer „milden“ Rezession in 2023 aus, einen wirtschaftlichen Aufwärtstrend könnte es ab 2024 geben. Viele Unternehmen in unserer Region verfügen noch über gefüllte Auftragsbücher, die derzeit abgearbeitet werden.

 

Der Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren von konjunkturellen Schwankungen abgekoppelt. Die Auswirkungen wurden durch den massiven Einsatz von Kurzarbeit gedämpft. Und auch die Unternehmen entlassen ihre Fachkräfte nicht mehr so schnell, da es bei Auftragsbesserung schwieriger geworden ist, den Personalbestand wieder aufzustocken.

 

Um den aktuellen Fachkräftebedarf zu sichern und die zahlreichen Altersabgänge in die Rente abzufedern, müssen die Unternehmen mehrgleisig fahren. Es sollten Arbeitszeitpotenziale besser ausgeschöpft werden, z.B. Teilzeitkräfte oder Minijobbern mehr Chancen geben, ihre Arbeitszeiten auszuweiten. Ungelernte Arbeitslose und Beschäftigte können sich durch Qualifizierungen zur begehrten Fachkraft entwickeln.

 

Besonders gute Zukunftschancen sieht die Agentur für Arbeit Elmshorn unter anderem für die Beschäftigten in den sozialen Berufen (Erziehung und Pflege), im Handel und in den MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik).

 

 

Erläuterung zur Arbeitsmarktlage im Dezember 2022

 

 Arbeitslosenquote

Juni 2022

Dezember 2022

im Kreis Pinneberg

4,8 %

5,0 %

 

Zum Jahresende ist die Arbeitslosenzahl – saisonal üblich - leicht gestiegen. Trotz des derzeit warmen und frostfreien Wetters beginnen viele saisonabhängige Betriebe, ihre Personalmannschaft auszudünnen.

 

Ab Dezember melden sich mehr Beschäftigte aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe, dem Garten- und Landschaftsbau vorübergehend arbeitslos, hinzu kommen Saisonaushilfen aus der Produktion und dem Versand. Auch im kaufmännischen Bereich laufen befristete Arbeitsverträge häufig zum Jahresende aus. Der winterliche Anstieg der Arbeitslosigkeit wird über die kommenden Wochen anhalten. Erst mit der Frühjahrsbelebung im März wird mit sinkenden Zahlen gerechnet.

 

Wie stark die saisonale Arbeitslosigkeit ausschlägt, hängt auch von den Temperaturen ab. Ein milder Winter führt in der Regel zu einem „milderen Anstieg“ der Arbeitslosigkeit, da mehr witterungsabhängige Gewerke durcharbeiten können.

 

Die Stellenmeldungen der Unternehmen blieben fast auf dem Niveau des Vormonats. Mehr Personalnachfragen kamen im Dezember aus dem Handel und dem produzierenden Gewerbe. Eine gute Qualifikation bleibt bei der Arbeitssuche ein Trumpf - für über 80 Prozent der aufgegebenen Jobangebote wird ein Berufsabschluss vorausgesetzt.

 

(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.arbeitsagentur.de) 

 

Übersicht über Sozialhilfeleistungen des 2. Halbjahres 2022 (auszugsweise)

 

 

Sozialleistung/ Hilfeart

Fallzahlen (Vorjahr) 31.12.2021

Fallzahlen

31.12.2022

 

Personen

31.12.2022

 

Männl.

Weibl.

Kosten ((Vorjahr) 01.01.-31.12.21

Kosten

31.12.2022

Grundsicherung im Alter und

bei Erwerbsminderung

113

114

132

66

66

833.969,34 €

918.894,61

Hilfe

zum Lebensunterhalt

20

21

22

9

13

215.219,45 €

206.272,34 €

Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen

7

3

3

2

1

67.873,01 €

35.105,00 €

Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen

41

34

37

9

25

654.314,05 €

574.842,25 €

Wohngeld/ Lastenzuschuss

5

6

 ---------

---------

--------

20.122,00 €

26.165,00 €

Wohngeld/ Mietzuschuss

100

89

 ---------

---------

--------

332.530,00 €

319.724,27 €

 

Erläuterungen:

 

Im Bereich der Grundsicherung sind die Fallzahlen konstant geblieben. Die Kostensteigerung ist, wie jedes Jahr, unter anderem auf die jährliche Regelsatzanpassung zum 01.01. zurückzuführen. Des Weiteren haben die Hilfeempfänger im Juli 2022 eine Einmalzahlung aufgrund der Corona Pandemie in Höhe von 200,00 € erhalten.

 

Hilfe zum Lebensunterhalt

 

In diesem Bereich sind die Fallzahlen zum Stichtag 31.12.2022 ebenfalls konstant. Die aufgelisteten Punkte im Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind in diesem Leistungsbereich ebenfalls zutreffend. Zusätzlich haben Minderjährige, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII haben, Anspruch auf einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20,00 €. Dieser wurde erstmals ebenfalls im Juli 2022 ausgezahlt.

Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

 

Bei der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen ist im Vergleich zum Jahr 2021 eine geringe Fallzahlenverringerung festzustellen. Bei der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen ist ebenfalls eine Verringerung der Fallzahlen zu erkennen. Die Kosten haben sich entsprechend verändert.

 

 

Wohngeld

  

  

Wohngeldzahlungen 01.01. – 31.12.2022 für die Stadt Tornesch

 

 

 

Monat

    Kosten

 

Fälle

 

      Kosten

 

Fälle

 

   Gesamt

Fälle

 

Mietzuschuss

 

Lastenzuschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Januar

34.708,00 €

 

92

 

1.348,00 €

 

5

 

36.056,00 €

97

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Februar

25.424,00 €

 

90

 

2.645,00 €

 

6

 

28.069,00 €

96

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

März

28.355,00 €

 

99

 

1.459,00 €

 

6

 

29.814,00 €

105

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April

25.156,00 €

 

93

 

1.312,00 €

 

5

 

26.468,00 €

98

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mai

25.233,00 €

 

93

 

893,00 €

 

3

 

26.126,00 €

96

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Juni

27.480,00 €

 

95

 

1.191,00 €

 

4

 

28.671,00 €

 

99

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Juli

22.210,00 €

 

86

 

2.970,00 €

 

6

 

25.180,00 €

92

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

August

25.246,00 €

 

83

 

1.256,00 €

 

6

 

26.502,00 €

89

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

September

25.053,00 €

 

90

 

1.240,00 €

 

6

 

26.293,00 €

96

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oktober

30.514,00 €

 

96

 

5.722,00 €

 

7

 

36.236,00 €

103

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

November

23.492,27 €

 

89

 

1.343,00 €

 

6

 

24.835,27 €

95

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezember

26.853,00 €

 

91

 

4.786,00 €

 

7

 

31.639,00 €

 

98

 

 

 

535

 

 

 

38

 

 

573

Gesamt

153.368,27 €

 

89,2

 

17.317,00 €

 

6,3

 

170.685,27 €

95,5

 

Wohngeld

 

Im Oktober 2022 wurde der erste Heizkostenzuschuss an alle Wohngeldempfänger ausgezahlt.

 

Ausblick auf das Jahr 2023

 

Die Bundesregierung hat zum 01.01.2023 eine neue Wohngeldreform beschlossen. Hierdurch sind deutlich mehr Menschen antragsberechtigt als bisher. Hierdurch könnten zusätzlich zu den bisher 600.000 Haushalten bundesweit bis zu 1,4 Millionen weitere Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss zur Miete haben. Neben der Umstellung der Software auf neue Parameter kommt somit auch eine Welle von neuen Anträgen auf die Kommunen zu. Der Anstieg von Anträgen war bereits im Dezember 2022 in den Wohngeldstellen zu spüren. Bis Mitte Januar 2023 sind ca. 35 Wohngeldanträge eingegangen. Dies ist deutlich mehr als üblich.

 

Die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses ist Anfang 2023 geplant.

 

Betreuung von Asylbewerbern 

 

Im Jahr 2022 wurden 217.774 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 148.223 Erstanträge gestellt. Dies bedeutet ein Anstieg der Erstantragszahlen um 46,9 %.

 

Folgende Staatsangehörigkeiten waren im Berichtsjahr 2022 am stärksten vertreten:

  • Syrien mit 70.976 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 1 mit 54.903 Erstanträgen (+29,3%)
  • Afghanistan mit 36.358 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 2 mit 23.276 Erstanträgen (+56,2 %)
  • Türkei mit 23.938 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 4 mit 7.067 Erstanträgen (+238,7%)

 

Die Zahl der Folgeanträge im Zeitraum Januar bis Dezember 2022 sank gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (42.583) um 38,1 % auf 26.358 Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 244.132 Asylanträge im Berichtsjahr 2022 entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (190.816 Asylanträge) bedeutet dies einen Anstieg um 27,9 %.

 

 

Insgesamt wurden 228.673 Erst- und Folgeanträge im Jahr 2022 entschieden, davon:

  • Syrien 75.023 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 90,3 %),
  • Irak 22.185 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 22,5 %),
  • Afghanistan 44.250 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 83,5 %).

 

Ende Dezember 2022 lag die Zahl der anhängigen Verfahren bei insgesamt 136.448. Im Vergleich zum Vormonat (125.336) ist die Zahl der beim Bundesamt anhängigen Verfahren um 8,9 % gestiegen.

 

(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.bamf.de, Aktuelle Zahlen, Ausgabe Dezember 2022)

 

 

Schleswig-Holstein:

 

Aktuelle Informationen:

 

In ganz Schleswig-Holstein wurden laut Ausländerzentralregister bis zum 01.01.2023 insgesamt 30.922 Vertriebene aus der Ukraine erfasst. Bis Ende Dezember hat das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) 9.048 Vertriebene aus der Ukraine aufgenommen, registriert und verteilt. Zudem hat das Landesamt in der Landesunterkunft in Bad Segeberg unter hohem Einsatz der beteiligten Kräfte 8.049 Vertriebene in Amtshilfe registriert. Die Zahl der Vertriebenen aus der Ukraine in den Landesunterkünften ist im Dezember von 287 auf 587 gestiegen. Der Anstieg ist zum einen eine Folge des Zugangsgeschehens (604 erfasste Zugänge im November, 800 erfasste Zugänge im Dezember), aber u. a. auch bedingt durch eine verlängerte Ankündigungsfrist für die Weiterleitung in die Kreise und kreisfreien Städte auf vier Wochen. Diese verlängerte Zuweisungsfrist gilt vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. März 2023 und entspricht dem Wunsch nach höherer Flexibilität und Entlastung in den Kommunen.

 

Im Dezember 2022 wurden 756 Schutzsuchende ohne Ukraine-Bezug in Schleswig-Holstein erfasst. Im November 2022 waren 843 Schutzsuchende zugegangen. Somit gibt es einen leichten Rückgang im Zugangsgeschehen im Vergleich zum Vormonat.

 

Im Vergleich zum Vorjahr 2021 sind die Zugänge von Schutzsuchenden ohne Ukraine-Bezug allerdings um 46 Prozent gestiegen. Die häufigsten Herkunftsländer der Schutzsuchenden, die im Dezember 2022 erfasst wurden, waren Syrien (210), Afghanistan (191) und Türkei (123).

 

Die durchschnittliche Belegung der Landesunterkünfte im Dezember lag insgesamt bei 4.486 Personen. Das entspricht einem Anstieg der Belegung um rund 17 Prozent gegenüber dem Vormonat. Die Gesamtzahl aller Personen, die für einen Zeitraum in den Landesunterkünften untergebracht waren, lag im Jahr 2022 bei 21.598. Die Möglichkeit eine so hohe Zahl Schutzsuchender unterbringen zu können, war das Ergebnis eines sehr schnellen Kapazitätsausbaus, den das Landesamt direkt nach Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine begonnen hat. 2022 hielten sich im Vergleich zum Vorjahr insgesamt mehr als 5-mal so viele Personen in den Landesunterkünften auf, wohingegen mit 15.136 Kreisverteilungen nur etwas weniger als 3-mal so viele Personen in kommunale Unterbringung verteilt wurden. Da es für die Vertriebenen aus der Ukraine keine Wohnverpflichtung gibt, haben Ukrainer*innen die Landesunterkünfte auch ohne Kreisverteilungen verlassen können, oder wurden in andere Bundesländer weitergeleitet. Zudem gab es 742 Aufenthaltsbeendigungen im Jahr 2022, was einer Zunahme von 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im Dezember 2022 sind 46 vollziehbar ausreispflichtige Personen freiwillig ausgereist. Drei Personen wurden abgeschoben. Acht Personen wurden nach dem Dublin-Verfahren in zuständige europäische Länder überstellt.

 

(Quelle: Monatlicher Bericht (Dezember 2022) über Zuwanderung in Schleswig- Holstein vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten)

 

Tornesch:

 

Im zweiten Halbjahr 2022 hat die Stadt Tornesch 82 Zuweisungen erhalten. Von diesen Zuweisungen waren 7 afghanische Ortskräfte, welche von Anfang an Leistungen vom Jobcenter erhalten. Die verbleibenden 75 Zuweisungen haben Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

 

Insgesamt beliefen sich die Kosten für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bis zum 31.12.2022 auf 744.482,07 € (zuzüglich der Krankenhilfekosten). Zum Stichtag 31.12.2021 waren der Stadt Tornesch insgesamt 53 Personen (25 Fälle) zugewiesen, die Kosten beliefen sich auf 380.826,80 € (zuzüglich der Krankenhilfekosten).

 

Die Kostensteigerung lässt sich auf die deutliche Steigerung der Fallzahlen, einer Einmalzahlung im Juli 2022 aufgrund der Corona Pandemie in Höhe von 200,00 € für jeden volljährigen Leistungsberechtigten, die Zahlung eines Sofortzuschlages in Höhe von 20,00 € pro Monat für jedes minderjährige Kind ab Juli 2022 und einer Einmalzahlung für jedes minderjährige Kind im Oktober 2022 in Höhe von 100,00 € (§ 19 AsylbLG) zurückführen.

 

Loading...