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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/23/914

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Neubau einer Grundschule

Die Bauleitplanverfahren werden fortgesetzt. Zunächst bleibt die Erarbeitung der beauftragten Fachgutachten abzuwarten. Anschließend soll ein erster Entwurf erarbeitet und zur Maisitzung im Bau- und Planungsausschuss vorgelegt werden (Freigabe frühzeitige Beteiligungen). Im Jahr 2023 wird es primär darum gehen, die Planungsleistungen rechtssicher zu vergeben. Die Verwaltung führt zur Klärung der verschiedenen Möglichkeiten aktuell Gespräche mit anderen Kommunen, die in jüngerer Vergangenheit Schulen neu gebaut haben (zuletzt z.B. Besuch in Bad Schwartau). In jedem Fall wird es für die europaweite Vergabe zwingend erforderlich sein, die Vergabe durch externe Begleitung vornehmen zu lassen.

 

Anbau einer Mensa an die Fritz-Reuter-Schule

Die Planungsleistungen wurden im Dezember ausgeschrieben. Zur Sitzung kann möglicherweise bereits eine erste, grobe Zeitplanung benannt werden.

 

Sanierung und Erweiterung der Ev.-Luth. Kindertagesstätte in Tornesch

Der Erweiterungsbau ist nahezu rohbaufertig erstellt, sodass auch weiterhin von einer Fertigstellung im 1. Halbjahr 2023 ausgegangen werden kann. Im Anschluss soll die Sanierung im Bestandsgebäude umgesetzt werden. Mit dem Abschluss aller baulichen Maßnahmen ist, soweit keine Verzögerungen eintreten, voraussichtlich im September / Oktober ds. Jahres zu rechnen.

 

Erweiterung der WABE-Kindertagesstätte „Weltenbummler“

Die Baumaßnahme zur Schaffung von weiteren 10 Krippenplatzen sowie 40 Elementarplätzen durch Umwandlung des Stadtteilbüros sowie Anbau an die Bestands-KiTa wurde am 16.01.2023 begonnen. Lt. aktueller Bauablaufplanung wird trägerseitig die Fertigstellung der Maßnahmen im 3. Quartal 2023 priorisiert, sodass auch an diesem Standort voraussichtlich noch im Kindergartenjahr 2023/2024 die zusätzlichen Kita-Plätze zur Verfügung stehen. 

 

Raumbedarfe für die Übergangslösung der AWO-Kindertagesstätte „Seepferdchen“

Es wird auf die Vorlage VO/22/670-3 sowie die Beschlusslage vom 21.11.2022 verwiesen. Bezüglich der Fortsetzung des Mietverhältnisses zwischen der Stadt Tornesch und der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch zur Anmietung des Bonhoefferhauses wurde am 01.02.2023 die Zustimmung des Kirchengemeinderates eingeholt.

 

Vorbereitend für die Erfüllung der aktuellen Auflagen zur erneuten Nutzung des Bonhoefferhauses als Übergangslösung für die AWO -Kindertagesstätte Seepferdchen ist am 02.02.2023 eine Begehung der Räumlichkeiten mit der Fachaufsicht für Kindertagesstätten erfolgt. Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf den Unfallschutz für Kinder und Personal sowie Brandschutzauflagen wird die Erteilung der Betriebserlaubnis durch den Kreis Pinneberg von einer vorherigen aktuellen Stellungnahme durch die Unfallkasse sowie eines Brandschutz-Beauftragten abhängig gemacht. Die Koordination der weiteren Maßnahmen ist zunächst zwischen der AWO Schleswig-Holstein sowie der Stadt Tornesch abzustimmen, da für das Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis die Trägerin der künftigen Übergangsgruppe im Bonhoefferhaus einzubinden ist.

 

Für den Fall, dass die Betriebserlaubnis vorliegt, kann das Bonhoefferhaus der AWO-S.-H. voraussichtlich erst ab Oktober / November 2023 zur Verfügung stehen, da zunächst die Fertigstellung der Baumaßnahmen an und in der Ev.-Luth. Kindertagesstätte erfolgt sein muss.  Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Bonhoefferhaus noch für den Betrieb einer „Außengruppe“ der Ev.-Luth. KiTa benötigt.

 

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Anlagen

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