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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/23/915

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung hat den Ausschuss bereits in der letzten Sitzung am 21.11.22 im nicht-öffentlichen Teil über das Schreiben der Kulturgemeinschaft vom 08.10.2022 informiert (VO Nr.: 22/849).

 

Ergänzend hierzu beantragt die Kulturgemeinschaft nunmehr mit Schreiben vom 22.01.2023, dass der Verein ab dem 01.01.2023 bis auf Weiteres nur noch Mietkosten für das Heimathaus für Veranstaltungen zu zahlen hat, bei denen Eintrittsgeld berechnet wird.

Für alle anderen Veranstaltungen erbittet die Kulturgemeinschaft einen Zuschuss in Höhe der Mietkosten durch die Stadt Tornesch.

Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Diesem ist eine Aufstellung der im Jahr 2023 geplanten Veranstaltungen zu entnehmen.

 

Die Arbeit der Kulturgemeinschaft für die Pflege und Wartung des Heimathauses sowie für die Unterstützung des kulturellen Angebotes in der Stadt Tornesch wird sehr geschätzt und als äußerst wertvoll angesehen.

Verwaltungsseitig wird daher empfohlen, dem vorliegenden Antrag zu entsprechen und dem Verein ab 2023 einen Zuschuss für die Nutzung des Heimathauses für die „internen“ Veranstaltungen sowie für die „externen“ nicht kommerziellen Veranstaltungen in Höhe der Mietkosten zu gewähren. Ebenso sollte aufgrund des großen Aufwandes und des ehrenamtlichen Engagements die Nutzung für das Wein- und Sommerfest alle 2 Jahre bezuschusst werden.

 

Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage in der Stadt Tornesch kann verwaltungsseitig keine Empfehlung ausgesprochen werden, diese freiwillige Leistung auch auf die „externen“ Veranstaltungen, bei denen Einnahmen aus Eintrittsgeldern und Bewirtung erzielt werden, auszuweiten.

Vielmehr sind diese seitens des Veranstalters kostendeckend zu kalkulieren.

Auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung von anderen Vereinen und Nutzern des Heimathauses, ist von einer weiteren Bezuschussung abzuraten.

 

Alternativ besteht die Möglichkeit bei Veranstaltungen mit hohen Defiziten einen Einzelantrag auf Förderung bzw. auf Gewährung einer Ausfallbürgschaft zu stellen.

 

 

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Umweltverträglichkeit

 

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Kinder- und Jugendbeteiligung

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen. Haushaltsmittel wurden bisher beim Produkt 281000 nicht eingeplant.

Im Jahr 2023 können die Mittel über einen eventuell aufzustellenden Nachtrag zur Verfügung gestellt werden bzw. die Deckung könnte im Jahresabschluss 2023 budgetübergreifend erfolgen.

Ab dem Haushaltsjahr 2024 müsste der Ansatz beim Produkt: 281000.531800 um ca. 7.100,00 € erhöht werden.

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

X

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

X

ja

 

nein

 

Produkt/e: 281000.531800

Erträge/Aufwendungen

2022

2023

2024

2025

2026

2027 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

6.100

ca. 7.100

Folgejahre sind noch nicht bekannt

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2022

2023

2024

2025

2026

2027 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2022

2023

2024

2025

2026

2027 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kulturgemeinschaft wird aufgrund des vorliegenden Antrages im Jahr 2023 ein Zuschuss für die Nutzung des Heimathauses in Höhe von 6.010,00 € gewährt.

In den Folgejahren erfolgt ebenfalls eine Bezuschussung zu den Mietkosten bei „interner“ und „externer“ nicht kommerzieller Nutzung des Heimathauses sowie für die Ausrichtung des Wein- und Sommerfestes.

Damit die Haushaltsmittel eingeplant und zur Verfügung gestellt werden können, hat die Kulturgemeinschaft jährlich bis zum 31.08. eine Übersicht der geplanten Veranstaltungen des Folgejahres der Verwaltung vorzulegen.

 

 

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Anlagen

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