Beschlussvorlage - VO/23/915
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Kulturgemeinschaft Tornesch auf Bezuschussung der Mietkosten für das Heimathaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Katja Koch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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27.02.2023
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung hat den Ausschuss bereits in der letzten Sitzung am 21.11.22 im nicht-öffentlichen Teil über das Schreiben der Kulturgemeinschaft vom 08.10.2022 informiert (VO Nr.: 22/849).
Ergänzend hierzu beantragt die Kulturgemeinschaft nunmehr mit Schreiben vom 22.01.2023, dass der Verein ab dem 01.01.2023 bis auf Weiteres nur noch Mietkosten für das Heimathaus für Veranstaltungen zu zahlen hat, bei denen Eintrittsgeld berechnet wird.
Für alle anderen Veranstaltungen erbittet die Kulturgemeinschaft einen Zuschuss in Höhe der Mietkosten durch die Stadt Tornesch.
Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Diesem ist eine Aufstellung der im Jahr 2023 geplanten Veranstaltungen zu entnehmen.
Die Arbeit der Kulturgemeinschaft für die Pflege und Wartung des Heimathauses sowie für die Unterstützung des kulturellen Angebotes in der Stadt Tornesch wird sehr geschätzt und als äußerst wertvoll angesehen.
Verwaltungsseitig wird daher empfohlen, dem vorliegenden Antrag zu entsprechen und dem Verein ab 2023 einen Zuschuss für die Nutzung des Heimathauses für die „internen“ Veranstaltungen sowie für die „externen“ nicht kommerziellen Veranstaltungen in Höhe der Mietkosten zu gewähren. Ebenso sollte aufgrund des großen Aufwandes und des ehrenamtlichen Engagements die Nutzung für das Wein- und Sommerfest alle 2 Jahre bezuschusst werden.
Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage in der Stadt Tornesch kann verwaltungsseitig keine Empfehlung ausgesprochen werden, diese freiwillige Leistung auch auf die „externen“ Veranstaltungen, bei denen Einnahmen aus Eintrittsgeldern und Bewirtung erzielt werden, auszuweiten.
Vielmehr sind diese seitens des Veranstalters kostendeckend zu kalkulieren.
Auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung von anderen Vereinen und Nutzern des Heimathauses, ist von einer weiteren Bezuschussung abzuraten.
Alternativ besteht die Möglichkeit bei Veranstaltungen mit hohen Defiziten einen Einzelantrag auf Förderung bzw. auf Gewährung einer Ausfallbürgschaft zu stellen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen. Haushaltsmittel wurden bisher beim Produkt 281000 nicht eingeplant.
Im Jahr 2023 können die Mittel über einen eventuell aufzustellenden Nachtrag zur Verfügung gestellt werden bzw. die Deckung könnte im Jahresabschluss 2023 budgetübergreifend erfolgen.
Ab dem Haushaltsjahr 2024 müsste der Ansatz beim Produkt: 281000.531800 um ca. 7.100,00 € erhöht werden.
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
X |
ja |
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nein |
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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X |
vollständig eigenfinanziert |
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teilweise gegenfinanziert |
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vollständig gegenfinanziert |
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
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Stellenmehrbedarf |
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Stellenminderbedarf |
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höhere Dotierung |
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Niedrigere Dotierung |
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Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
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ja |
X |
nein |
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Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
X |
ja |
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nein |
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Produkt/e: 281000.531800 |
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Erträge/Aufwendungen |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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6.100 |
ca. 7.100 |
Folgejahre sind noch nicht bekannt
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
in EUR |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Der Kulturgemeinschaft wird aufgrund des vorliegenden Antrages im Jahr 2023 ein Zuschuss für die Nutzung des Heimathauses in Höhe von 6.010,00 € gewährt.
In den Folgejahren erfolgt ebenfalls eine Bezuschussung zu den Mietkosten bei „interner“ und „externer“ nicht kommerzieller Nutzung des Heimathauses sowie für die Ausrichtung des Wein- und Sommerfestes.
Damit die Haushaltsmittel eingeplant und zur Verfügung gestellt werden können, hat die Kulturgemeinschaft jährlich bis zum 31.08. eine Übersicht der geplanten Veranstaltungen des Folgejahres der Verwaltung vorzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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964,5 kB
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