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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/23/919

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

 Die notwendige Abkehr von fossilen Energiequellen in absehbarer Zukunft erfordert konzeptionelle Überlegungen auch auf kommunaler Ebene. Hierfür gibt es bereits einige Ideen und Ansätze (Abwärmenutzung lokaler Produktions- und Entsorgungsunternehmen, verschiedene Formen der Einbindung regenerativer Energiequellen etc.), die in einer kommunalen Wärmeplanung zusammengeführt werden könnten; hierfür gibt es verschiedene Optionen, die von Land und Bund mit Fördermitteln unterstützt werden. Es geht hierbei in erster Linie um die Förderung kommunaler Konzeptionen, erst zu einem späteren Zeitpunkt  um die konkrete Förderung energetischer Einzelmaßnahmen in Privathaushalten. Die Energieagentur SH hat Verwaltung und interessierte Vertreter der Politik bereits im Januar über das Thema und Fördermöglichkeiten informiert. Im Wesentlichen kommen für Kommunen wie Tornesch zwei verschiedene Möglichkeiten der Förderung eines Konzeptes in Frage:

 

1.  Förderung eines kommunalen Wärmeplans durch die NKI (Nationale Klimaschutz-Initiative)

 

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-einer-kommunalen-waermeplanung

"Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen. Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen. Wärmepläne bestehen in der Regel aus einer Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmversorgungsinfrastruktur berücksichtigt und eine Energie- und THG-Bilanz des Ist-Zustands beinhaltet, und einer Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen. Anhand der Analysen werden Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll. Auf Basis dieser Szenarien wird eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt. Alle relevanten Verwaltungseinheiten und externen Akteur*innen sind im Prozess zu beteiligen. Zusätzlich werden für zwei bis drei prioritäre Fokusgebiete räumlich verortete Umsetzungspläne erarbeitet. Die Wärmeplanung ist als stetiger Prozess zu sehen, der nicht mit einem einmaligen Konzept abgeschlossen ist. Er bedarf fortwährender Abstimmung der kommunalen Akteur*innen der Wärme- und Stadtplanung.

 

Bezuschusst werden Ausgaben für

- fachkundige externe Dienstleister*innen zur Planerstellung und Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteur*innen

- sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

Warum es sich für Sie lohnt:

- Mithilfe des kommunalen Wärmeplans wird der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteur*innen geschaffen.

- Die kommunale Bauleitplanung erhält wichtige Erkenntnisse über zu sichernde Flächenbedarfe für die künftige Wärmeversorgung. (...)

Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %."

 

 

2. Förderung eines Integrierten Quartierskonzepts im Rahmen des KfW-Programms 432 (Kreditanstalt für Wiederaufbau: Energetische Stadtsanierung)

 

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/F%C3%B6rderprodukte/Energetische-Stadtsanierung-Zuschuss-Kommunen-(432)/?redirect=74128

"Mit dem Produkt Energetische Stadt­sanierung – Zuschuss fördern wir Maß­nahmen, mit denen Sie die Energie­effizienz im Quartier erhöhen. Sie können sowohl Sach- als auch Personal­kosten finanzieren. Das Produkt besteht aus 2 Bausteinen:

A. Integriertes Quartierskonzept

Das Konzept muss plausibel sein und folgende Punkte erläutern:

- Ausgangsanalyse: Wer sind die größten Energie­verbraucher im Quartier? Wo liegen die Potenziale für Energie­einsparung und -effizienz? Wie soll die Gesamt­energie­bilanz des Quartiers nach der Sanierung aussehen?

- Konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung

- Kosten, Machbarkeit und Wirtschaft­lichkeit der Maßnahmen

- Erfolgskontrolle

- Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure

- Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit

Liegt Ihnen bereits ein integriertes energe­tisches Quartiers­konzept vor, können Sie Zuschüsse für einen Sanierungs­manager separat beantragen.

B. Sanierungsmanagement

Das Sanierungsmanagement hat folgende Aufgaben:

- Konzeptumsetzung planen

- Akteure aktivieren und vernetzen

- Maßnahmen koordinieren und kontrollieren

- Als zentraler Ansprech­partner für Fragen zu Finanzierung und Förderung fungieren

(...)

 

Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 % der förder­fähigen Kosten.

A. Für ein integriertes Konzept: ohne Höchstbetrag

B. Für Sanierungsmanager: bis zu einem Höchst­betrag von 210.000 Euro je Quartier. Bei einer Verlängerung kann auf bis zu 350.000 Euro­ aufgestockt werden.

Zuschüsse unter 5.000 Euro werden nicht ausgezahlt.

Förderzeitraum

A. Für ein integriertes Konzept: Das Konzept sollte inner­halb eines Jahres ab Auftrags­erteilung fertig­gestellt und vom Auftrag­geber abgenommen sein.

B. Für Sanierungsmanagements: Der Förder­zeit­raum beträgt maximal 3 Jahre, beginnend ab Antrag bei der KfW. Eine Verlängerung auf bis zu 5 Jahre­ ist möglich."

  

Mit welchen Kosten die Konzepterstellung verbunden ist und welches Förderprogramm verwaltungsseitig empfohlen werden kann, wird derzeit in Gesprächen mit den Stadtwerken und der Energieagentur erörtert. In diesem Zuge wird auch geprüft, ob die Antragstellung und spätere Durchführung durch die Stadt oder die Stadtwerke erfolgen kann.

Verwaltungsseitig wird ein breiteres Konzept auf Quartiersebene (mind. den Ortskern, die umgebene Mehrfamilienhausbebauung und Schulen umfassend) angestrebt, damit konkrete Erkenntnisse aus einem Konzept in die Ortskernentwicklung (vorgesehenes Investorenauswahlverfahren) einfließen können. Um hierfür auch rechtzeitg Ergebnisse zu erhalten, möglichst schnell die Energieeffizienz in der Stadt zu erhöhen und die Chancen, geeignete Planungsbüros zu finden, zu verbessern, wird vorgeschlagen, den Antrag möglichst kurzfristig vorzubereiten.

 

Über den aktuellen Sachstand wird in der Sitzung informiert.

 

 

 

 

 

 

 

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Umweltverträglichkeit

 

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Kinder- und Jugendbeteiligung

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2022

2023

2024

2025

2026

2027 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2022

2023

2024

2025

2026

2027 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2022

2023

2024

2025

2026

2027 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

  Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel für die kommunale Wärmeplanung / energetische Stadtsanierung zu beantragen.

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Anlagen

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