Beschlussvorlage - VO/23/919-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstieg in die kommunale Wärmeplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Stadtplanung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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20.02.2023
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Nach Abstimmung mit den Stadtwerken Tornesch und der Energieagentur SH wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
Die Stadt beantragt die Förderung eines Kommunalen Wärmeplans durch die NKI (Nationale Klimaschutzinitiative)
Die Stadt stellt den Antrag auf Förderung der Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans, welcher durch ein Fachbüro erarbeitet wird. Bei Antragstellung bis Jahresende 2023 übernimmt der Bund 90% der Kosten (bei späterer Antragstellung wären dies nur 60%), da bislang nur magere Erfahrungswerte bezüglich der Kosten bestehen, wird der Eigenanteil sehr grob auf 5.000-10.000 € geschätzt. Die Verwaltung erhofft sich Lösungsansätze, welche naheliegende Ansätzen wie die Abwärmenutzung ansässiger Gewerbe- und Entsorgungsunternehmen, Solarenergie, Tiefengeothermie oder Wärmepumpentechnik (in Kombination mit Wärmenutzung aus Gewässern oder dem Erdreich) zu einem umsetzungsorientieren, integrierten Gesamtkonzept zusammenführt. Die Stadt erlangt auf diese Weise ein gesamtstädtisches Konzept für die Wärme- und Kälteplanung mit dem Zielhorizont 2045, innerhalb des Konzeptes können Teilbereiche, z.B. der Ortskern, fokussiert betrachtet werden. Die Stadt Uetersen wird informiert und falls möglich eine gemeinsame Vorgehensweise vereinbart. Um eine enge Abstimmung mit den Stadtwerken Tornesch und ggf. mit der Stadt Uetersen zu erreichen, wird die Bildung eines gemeinsamen Beirates zur Wärme- und Kälteplanung empfohlen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Ortskernentwicklung und der Erschließung der Gewerbegebietserweiterung wird auf eine schnelle Erarbeitung gedrängt, um Ergebnisse in diese Projekte mit einfließen lassen zu können. Nach Aussage der Energiegentur beträgt die Dauer zwischen Antragstellung und Bewilligung der Bundesmittel mindestens 5 Monate, so dass empfohlen wird, den Antrag frühzeitig zu stellen.
- Die Stadtwerke Tornesch treiben die Planung eines Nahwärmenetzes zur Abwärmenutzung im Bereich Ortskern/KGST voran und beantragen für die Netzplanung und -errichtung Mittel der BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze)
Der kurzfristige Ausbau eines "Kern-Wärmenetzes" ausgehend vom Ortskern ist im Vorgriff auf ein gesamtstädtisches Gesamtkonzept schon jetzt sinnvoll und sollte ohne Zeitverzug forciert werden.
- Mittel der energetischen Stadtsanierung (KfW 432) werden zu einem späteren Zeitpunkt beantragt.
Parallel zur dann laufenden Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans werden sukzessive einzelne Stadtbereiche für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte ausgewählt. Sinnvoll sind hier eher eng abgegrenzte Quartiere, die nur wenige Straßenzüge umfassen sollten.
Umweltverträglichkeit
Etwa die Hälfte des Primärenergiebedarfs in Deutschland entfällt auf die Erzeugung von Wärme und Kälte. Immernoch wird hiervon der wesentlicher Anteil (> 80% https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/energieverbrauch-fuer-fossile-erneuerbare-waerme) durch fossile Energieträger gedeckt.
Um die Klimaziele zu erreichen, die Energieversorgung zu sichern und die Verbrauchskosten im Rahmen zu halten, muss schnellstmöglich die Umstellung auf regenerative Energien erfolgen. Hierbei kommt auch der kommunalen Ebene eine wichtige Bedeutung zu, denn bei der Versorgung der Wohngebäude und Gewerbebetriebe bestehen in Städten wie Tornesch sehr große Effizienzpotenziale, die oft erst im Rahmen einer gesamtstädtischen umfassenden Betrachtung vollständig erkannt werden können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
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ja |
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nein |
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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vollständig eigenfinanziert |
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teilweise gegenfinanziert |
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vollständig gegenfinanziert |
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
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Stellenmehrbedarf |
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Stellenminderbedarf |
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höhere Dotierung |
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Niedrigere Dotierung |
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Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
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ja |
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nein |
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Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
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ja |
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nein |
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Produkt/e: |
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Erträge/Aufwendungen |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
in EUR |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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