Beschlussvorlage - VO/10/867-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 zum Zwecke der Anhebung der Realsteuerhebesätze
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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29.06.2010
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Zur Sicherung der Finanzkraft der Stadt Tornesch und zur Wahrung des Gestaltungsspielraumes der Selbstverwaltung ist es notwendig, sowohl die Ausgabeseite als auch die Einnahmeseite des Haushaltes nachhaltig zu optimieren.
Im Bereich der Ausgaben zeigen die im Frühjahr beschlossenen Sparmaßnahmen erste Wirkung, für konkrete Angaben ist es jedoch noch zu früh. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2011 werden diese Maßnahmen überprüft.
In Zukunft ist damit zu rechnen, dass die Zuschüsse für die Volkshochschule und für die Bücherei drastisch reduziert werden. Darüber hinaus sind wegen des starken Winters erhebliche Straßenunterhaltungsmaßnahmen notwendig, um die Substanz zu erhalten. Für die Teilnahme an den Programmen der Aktiv-Region, z.B. Wegebau, ist es notwendig bei einer Zuschussquote von 55 % den kommunalen Anteil bereitzustellen. Auch der Kita-Taler muss weiter finanziert werden, wenn er weiterhin gewährt werden soll. Außerdem müssen z.B. die Baukosten für die Erweiterungen der Feuerwachen in Höhe von 2,5 Mio. bezahlt werden.
Aufgrund der weltweiten Finanzkrise und der die Kommunen belastenden Gesetzgebung des Bundes und des Landes sind die Einnahmen im Bereich der Realsteuern rückläufig. Eine Anhebung der Hebesätze ermöglicht die Kompensation teilweise oder ganz. Auf diese Möglichkeit wurde bereits in den vergangenen Sitzungen des Finanz- sowie Hauptausschusses hingewiesen.
Durch die Mehreinnahmen aus der Steuererhöhung würde das Defizit des Haushaltsjahres 2009 überwiegend gedeckt werden. Dies bedeutet eine erhebliche Entlastung für den noch zu planenden Haushalt 2011.
Darüber hinaus kann eine Fehlbedarfszuweisung für das vergangene Haushaltsjahr beantragt werden. Dazu ist eine Anhebung der Hebesätze noch in diesem Haushaltsjahr in der vom Land geforderten Höhe erforderlich. Die Fehlbedarfszuweisung kann teilweise das Rest-Defizit aus 2009 ausgleichen. Die Hebesätze wären 2010 in folgender Höhe notwendig:
Grundsteuer A: von 290% auf 330%
Grundsteuer B: von 290% auf 350%
Gewerbesteuer: von 320% auf 350%
Um eine Planungssicherheit für die kommenden Jahre zu erhalten und einer erneuten Erhöhung ab 2011 vorzubeugen, schlägt die Verwaltung vor, die Hebesätze auf ein mittelfristig angemessenes Niveau zu erhöhen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Ratsversammlung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010, in der die Realsteuerhebesätze der Stadt Tornesch rückwirkend zum 01.01.2010 wie folgt festgesetzt werden:
Grundsteuer A von 290 % auf 330 %
Grundsteuer B von 290 % auf 350 %
Gewerbesteuer von 320 % auf 380 %