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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/06/163

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Schmutzwassergebühr beträgt seit dem 01.01.2003 unverändert 2,71 €/m³. Eine von der WI­BERA durchgeführte Nach- und Vorkalkulation der Schmutzwassergebühren hat ergeben, dass die Gebühr ab 01.01.2007 auf 2,20 €/m³ bei gleichbleibender Grundgebühr gesenkt werden kann. Hintergrund ist u. a. eine Gebührenüberdeckung aus Vorjahren in Höhe von 308.870,00 €, die in den nächsten drei Jahren aufgelöst werden soll. Die kostendeckende Schmutzwassergebühr ohne Berücksichtigung der Überdeckungen aus Vorjahren würde 2,38 €/m³ betragen.

 

Die Niederschlagwassergebühr beträgt seit dem 01.01.2003 unverändert für die ersten 150 m² Niederschlagsfläche 78,00 € und für jeden weiteren m² auf 0,52 €. Die von der WIBERA durchgeführte Nach- und Vorkalkulation der Niederschlagwassergebühr hat ergeben, dass diese Gebühr auf 102,00 € für die ersten 150 m² und für jeden weiteren m² auf 0,68 € angehoben werden muss. Hintergrund ist hier u. a. eine Gebührenunterdeckung aus Vorjahren in Höhe von 73.223,00 €, die in den nächsten drei Jahren verrechnet werden soll. Die kostendeckende Niederschlagwassergebühr ohne Berücksichtigung der Unterdeckungen aus Vorjahren würde für die ersten 150 m² Niederschlagsfläche 97,50 € und für jeden weiteren m² 0,65 € betragen.

 

Die anliegende 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08. Dezember 1999 enthält die o. g. Veränderungen bei den Gebühren. Ebenfalls ist vorgesehen, § 13 Absatz 5 ersatzlos zu streichen. Hier war bisher die Gebührenhöhe für die Flächen der Bundesautobahn festgesetzt. Da der Bund jedoch nicht zu Niederschlagwassergebühren herangezogen werden darf, kann dieser Absatz entfallen. Weiterhin ist durch diese Nachtragssatzung vorgesehen, die Bezeichnung „Gemeinde“ in „Stadt“ zu ändern.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08. Dezember 1999 zu erlassen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

"1.              Die der Vorlage anliegende 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträ­gen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Tornesch (Beitrags- und Ge­bührensatzung) vom 08.12.1999 wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.

 

  2.              Die Satzung tritt am 01. Januar 2007 in Kraft."

 

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Anlagen

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