Mitteilungsvorlage - VO/11/039
Grunddaten
- Betreff:
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37. Änderung F-Plan und B-Plan 47, 1. Änderung "Businesspark Tornesch"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Marion Grün
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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07.03.2011
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Kreis Pinneberg beabsichtigt, die Kreisfeuerwehrzentrale in Tornesch-Ahrenlohe zu erweitern. Geplant sind verschiedene Gebäude, Fahrzeughallen und Freiflächen. Für den ABC-Zug sind 100 Stellplätze vorgesehen. Diese Erweiterung ist auf dem heutigen Gelände nicht mehr möglich. Für die Erweiterung soll das Gelände deshalb um rund 1,7 ha vergrößert werden. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür müssen durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 47 aber erst noch geschaffen werden.
Bereits am 01.12.2008 hat der Bau- und Planungsausschuss beschlossen, eine Änderung des gesamten Bebauungsplanes Nr. 47 aufzustellen. Wegen der Eilbedürftigkeit ist auf der Grundlage dieses Aufstellungsbeschlusses jetzt zunächst für den Bereich der zu erweiternden Kreisfeuerwehrzentrale das Änderungsverfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden begonnen worden. Diese Bebauungsplanänderung soll dabei auch noch den nordwestlich angrenzenden Bereich bis zur Lise-Meitner-Allee umfassen. Hier haben sich im Zusammenhang mit der Ansiedlung eines größeren Gewerbebetriebes Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ergeben die jetzt in den Bebauungsplan mit einfließen sollen(Verlegung einer Planstraße und eines Grünstreifens).
Die Stellungnahmen der Beteiligten sollten bis zum 04.03.2011 vorliegen. Im Auftrag des Kreises werden für die Kreisfeuerwehrzentrale zurzeit Lärm- bzw. Verkehrsgutachten erstellt. Eine Entwurfsberatung im Ausschuss ist für April oder Mai 2011 vorgesehen.
Der Bau- und Planungsausschuss nimmt den vorgestellten Verfahrensablauf zur Kenntnis.