VHS Beschlussvorlage - VO/11/086
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Verbandssatzung des Zweckverbandes "Volkshochschule Tornesch - Uetersen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- VHS Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zweckverband VHS Tornesch-Uetersen alt
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verbandsversammlung VHS Tornesch-Uetersen
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Entscheidung
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11.05.2011
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit GkZ- haben die Mitglieder eine Verbandssatzung zu vereinbaren. Sie ist von der Verbandsversammlung zu beschließen.
Dem anliegenden Entwurf der Verbandssatzung hat die Ratsversammlung der Stadt Uetersen am 02.07.2010 und die Ratsversammlung der Stadt Tornesch am 03.08.2010 zugestimmt. Die Kommunalaufsicht des Kreises Pinneberg hat die Satzung laut Schreiben vom 23.08.2010 zur Kenntnis genommen. Bedenken bestehen nicht, aber die Kommunalaufsicht hat darauf hingewiesen, dass die Vertragspartner im finanziellen Bereich, wenn grundsätzliche Änderungen eintreten, über diesen Punkt neu verhandeln sollten. Die Satzung ist nach der Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Abweichend vom Entwurf wird vorgeschlagen, auch den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung paritätisch zu besetzen und daher die Anzahl der Mitglieder von 3 auf 4 zu erhöhen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Verbandsversammlung beschließt die im Entwurf anliegende Verbandssatzung des Zweckverbandes Volkshochschule Tornesch Uetersen mit folgender Änderung:
In § 9 Abs 1 wird die Zahl 3 durch die Zahl 4 ersetzt.
Weiterhin beauftragt sie den Verbandsvorsteher, die Satzung dem Landrat des Kreises Pinneberg als Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und sie nach Genehmigungserteilung auszufertigen und bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,7 kB
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