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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/05/008

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Allgemeine Erläuterungen :

Die beigefügte Zahlenübersicht enthält die Ausgaben und Einnahmen der allgemeinen Sozialhilfe  der Jahre 2003 und 2004

 

Legende

 

GsiG:              Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte

              Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit

HLU:              Hilfe zum Lebensunterhalt

Hibl a:              Hilfe in besonderen Lebenslagen außerhalb von Anstalten (z. Bsp.:

              Hilfe zur Pflege, Krankenhilfe, vorbeugende Gesundheitshilfe pp.)

Hibl i:              Hilfe in besonderen Lebenslagen innerhalb von Anstalten (z. Bsp.:

              Heimfälle, Krankenhauskosten pp.)

AsylbLG:              Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz   

 

Zahl der Sozialhilfeempfänger/innen, Arbeitslosen, Wohngeldempfänger (Vergleich 2003/2004) jeweils mit Erstellung der Abrechung

 

 

2003                            2004             

 

Anzahl der Fälle (HLU)              142                            175

Anzahl der unterstützten Personen              290                            346

 

Anzahl der Fälle (GsiG)                48                              50

Anzahl der unterstützen Personen                50                              50

 

Allein Erziehende                    23                              44

 

                            2003              2004

 

Arbeitslosenquote in Tornesch                    9,3%              9,1 %             

davon Geschäftsstelle Uetersen

                           

 

 

davon

Frauen                            45,3%              45,9 %             

Männer                            54,7%              54,1 %

 

 

Wohngeldempfänger              208              235

Wohngeldleistungen

insgesamt                                               335.797,55 €              402.577,11 €

(Miet- und Lastenzuschuss)

 

Sozialhilfeleistungen innerh.

und außerhalb von Einrichtungen

Anteil der Gemeinde Tornesch                372.262,01 €              377.627,19 €             

an den Sozialhilfeaufwendungen

 

darin enthalten:

Anzahl der Heimbewohner

(im Jahresschnitt)                   14                     21

 

Gemeindeanteil an den

Kosten der Heimunterbringung                  36.652,63 €              45.337,10                           

 

 

Grundsicherungsleistungen

 

Anzahl der Fälle                                                             48                      50

Anzahl der Personen                 50                      50   

 

Anteil der Gemeinde Tornesch

an den Aufwendungen der

Grundsicherungsleistungen                       22.306,93 €                                28.689,68 €

 

 

 

Erläuterungen

 

Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen

Aus der Aufstellung ist schon zu entnehmen, dass das Jahr 2004 von einer Erhöhung der Fallzahlen gekennzeichnet war. Die Gründe für die Entstehung der Bedürftigkeit lag entweder in  Arbeitslosigkeit oder aber Trennung der Familie und damit entstehende Bedürftigkeit aufgrund nicht ausreichenden Unterhaltes.

Ausserdem waren im Verhältnis zum Jahr 2003 viele darlehnsweise erbrachte Sozialhilfeleistungen für Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und wieder vermehrt Vorschüsse auf Arbeitslosenunterstützung  zu verzeichnen.

Im Jahr 2003 waren hierfür insgesamt Leistungen in Höhe von 72.339,02 € und 2004 dagegen 134.339,02 € zu erbringen. Auch im Bereich der laufenden Hilfeleistungen war ein Kostenanstieg von 604.291,54 € zu 735.280,25 € zu verzeichnen. Dieser Anstieg ist allein schon durch die Fallzuwächse zu erklären.

 

Hilfe zur Arbeit

 

Insgesamt 6 Klienten sind nach § 19 Abs. 2 BSHG für eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt qualifiziert worden. Leider war die Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt bislang nicht möglich. Zudem wurden die beiden Sofortprogramme des Bundes zur Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Qualifizierungsmaßnahmen fortgesetzt.  An diesen nahmen bei unterschiedlichen Qualifizierungsträgern  7 Klienten teil. Die Maßnahmen wurden mit jeweils 800,-- € für Sozialhilfeempfänger ohne Arbeitslosenhilfeanspruch und 1.400,--  für Kombi-Bezieher ( Alhi und aufstockende Sozialhilfeleistungen ) gefördert.

 

Beihilfen

Der Kreis Pinneberg hatte den Modellversuch zur Pauschalierung von einmaligen Beihilfen zum 01.07.2003 beendet. Die Förderung erfolgte im Jahr 2004  individuell auf Antrag. Bekleidungsbeihilfe wurden in einem Gesamtbetrag zu 66.879,01 € (2003/ 42.162,31 €), Beihilfen für Hausrat und Renovierung zu 14.106,72 € (2003/10.082,14 €) erbracht. Weil in diesem Jahr insgesamt 13 Monate zur Abrechnung kamen, floss der Betrag für die Weihnachtsbeihilfe  2003 in die Abrechnung mit ein. Deshalb waren Kosten in Höhe von 23.800,40€ (2003/ 11.960,51 €) zu verbuchen. Aufgrund der bekannten Rechtsänderung hatten viele Hilfeempfänger am Ende des Jahres nochmal einmalige Beihilfen beantragt. Wegen der erforderlichen Arbeiten um die Überleitung in die Leistungsgewährung nach dem SGB II waren Hausbesuche zur Bedarfsfeststellung kaum möglich.

 

Hilfe in besonderen Lebenslagen (außerhalb von Einrichtungen)

 

Hilfe zur Pflege

 

Die Anzahl der Personen, für die ergänzendes Pflegegeld nach dem BSHG zu zahlen ist, stieg von 17 auf 21 an. In vielen Fällen reicht das Pflegegeld aus der Pflegeversicherung nicht aus, um die Pflege zuhause sicherzustellen. Die Erhöhung der Fallzahlen führte zu einer Erhöhung dieser Position von 76.084,92 € auf 109.559,46 €.

 

Krankenhilfe (ambulant u. stationär)

 

Die Anzahl der Bezieher von Krankenhilfe ist seit  2003 von 36 und 74 Personen

auf 33 Fälle mit jedoch 77 Personen leicht  angestiegen. Die Kosten stiegen jedoch von 46.915,35 € auf 57.116,44 € an. Hierbei bleibt zu bemerken, dass die Krankenkassen, die seit 01.01.2004 die Abwicklung gegen Kostenrechnung durchführen, das 3. und 4. Quartal des Jahres 2004 noch nicht abgerechnet hatten. Da im 3. Quartal ein längerer Krankenhausaufenthalt eines Kindes zu verzeichnen war, entstanden Kosten in Höhe von rd. 45.000,--€ , die zwischenzeitlich im Januar 2005 zur Abrechnung standen. Die gewünschten Einsparungen, die erwartet wurden, weil die Krankenkassen nunmehr die gesetzlichen Ansprüche überprüfen und gewähren, konnten nicht erreicht werden, u. a. weil die Krankenkassen für ihre Dienste eine Verwaltungspauschale von 5% in Rechnung stellen. Dagegen konnte hier jedoch eine Personaleinsparung nicht erfolgen, weil die Abrechnungen mit den Krankenkassen immer noch sichergestellt werden müssen. Ein hoher Verwaltungsaufwand für die Mehrzahl der Hilfeempfänger für nur ein Jahr, denn die in das Leistungsrecht nach dem SGB II übergeleitete Personen sind nun mehr pflichtversichert über die Leistungszentren.  Diese waren von den Sozialämtern zum Dezember 2004 wieder abzumelden und die Versicherungskarten einzuziehen.

 

Ambulante Eingliederungsmaßnahmen

Zuständig für die Bewilligung ambulanter Eingliederungsmaßnahmen sind die jeweiligen Kommunen. Immer mehr Personen benötigen wegen körperlicher oder seelischer Störungen ambulante Hilfen, damit im täglichen Leben bestehen können. Im Jahr 2004 waren neben den bereits über den Kreis Pinneberg abgerechneten Gemeindeanteilen Kosten in Höhe von 22.383,14 € zu verbuchen.

 

Asylbewerber

Derzeit werden in der Gemeinde Tornesch 46 Asylbewerber betreut. Die ethnische Aufgliederung stellt sich wie folgt dar:

 

Afrika                                          Ghana              4 Personen

                                      Togo                            7 Personen

                                          Kongo                            5 Personen

                                          Niger                            3 Personen

                                          Sonstige              5 Personen

Summe Afrika                                                                                    24 Personen

 

Asien                                          Afghanistan              4 Personen

                                          Armenien              4 Personen

                                          Irak                            5 Personen

                                          Sonstige              4 Personen

Summe Asien                                                                                    17 Personen

 

Europa                            ex. Jugosl.              1 Personen

                                          Russland              2 Personen

                                          Türkei                            2 Person

Summe Europa                                                                                    5  Personen

 

 

 

 

Aussiedler/innen:

 

Die Anzahl der mit Sozialhilfeleistungen unterstützten Aussiedler/innen ist von 65 auf durchschnittlich 71 Personen angestiegen. Nach wie vor wird die Teilnahme an Sprachkursen gefördert. Die Aussiedler/innen sind jetzt auch Bezieher der Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende.

 

Zu C:

 

Gegenüberstellung der bereit gestellten Haushaltsmittel und entstandenen Kosten im Jahr 2004

 

Bereiche                   HH-Mittel              verfügt              verfügbar bl.             

 

Allgemeine Sozialhilfe               380.000 €              377.627,19€                     2.372,81 €

 

Asylbewerberleistungen                23.000 €              18.208,31 €                            4.791,69 €

 

Grundsicherungsleistungen                60.000 €              28.689,68 €                  31.310,32 €

 

Gesamt              463.000 €              424.525,18 €                 38.474,82 €

 

 

Entwicklung und Ausblick bis 2006

 

Das letzte Vierteljahr des Jahr 2004 war dominiert von der Überleitung eines Anteiles von nahezu 92% der Hilfeempfänger in das Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II/ kurz Hartz IV). Erfreulicherweise ist die Überleitung zeitgerecht erfolgt und zwischenzeitlich sind die Mitarbeiter/innen des Leistungszentrums Tornesch-Uetersen in das Rathaus der Stadt Tornesch eingezogen. Die notwendige Zusammenarbeit klappt reibungslos und man kann sagen, dass es für die Hilfeempfänger eine große Hilfe ist, dass alle Leistungsrechte unter einem Dach anzutreffen sind.

 

Das Ergebnis des Jahres 2004 erscheint auf den ersten Blick sehr erfreulich, da 13 Monate in die Abrechnung eingeflossen sind.

Allerdings ist das Ergebnis insoweit nicht endgültig, da die Abrechnungen der Krankenkassen, wie bereits erwähnt, für das 3. und 4. Quartal des Jahres 2004 noch erfolgen bzw. zumindest für das 3. Quartal im Januar 2005 vorliegen.

Bereits für das 3. Quartal 2004 wurden Krankenhilfeleistungen in Höhe von 68.979,62 € (Gemeindeanteil 20.693,89 €) zur Erstattung angemeldet.

 

Darüber hinaus hat der Kreis Pinneberg Anfang Januar 2005 zahlreiche Gemeindeanteile zu Kosten der Frühförderung u. a. im Betrag zu 33.653,37 € in Rechnung gestellt.

Es ist davon auszugehen, dass noch zahlreiche Abrechnungen folgen werden, so dass die für 2005 geplanten Mittel für die nachfolgenden Leistungen aus dem Bundessozialhilfegesetz nicht ausreichen werden. Bereit gestellt worden sind 50.000,-- €.

 

Darüber hinaus bleibt abzuwarten, wie sich die Fallzahlen entwickeln werden. Die ersten Klienten, die für arbeitsfähig gehalten worden waren, somit der Arge zugewiesen worden sind, wurden bereits wieder der Stadt Tornesch als zuständige Behörde für die Grundsicherung für Erwerbsunfähige zurück gesandt.

 

Aus den vergangenen Jahren der Gewährung von Sozialhilfeleistungen hat die Stadt Tornesch insgesamt Erstattungsforderungen von rund 500.000,-- € zu verfolgen.

 

Zudem ist die Stadt Tornesch derzeit Träger von Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II. Insgesamt 21 Personen sind für die Stadt Tornesch für zusätzliche Aufgaben u.a. im Bereich der Kinderbetreuung, Fahrradbewachung, Hausmeisterhilfen tätig. Die Personen erhalten für Ihre Tätigkeit  neben  dem

Abeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung von 1,02 € pro Stunde.

Der Arbeitseinsatz erfolgt max. 30 Std. pro Woche, damit noch Möglichkeiten für Bewerbungen etc. verbleiben. Kostenträger ist die Agentur für Arbeit.

 

Kostenentwicklung

Der Kreis Pinneberg hat alle Aufgaben des SGB XII den Kommunen übertragen.

Die vollständige Finanzierung obliegt dem Kreis Pinneberg. Allerdings wurde bereits in Aussicht gestellt, dass der Kreis zur Refinanzierung über eine Erhöhung der Kreisumlage nicht herumkommen werden wird. Eine Entscheidung diesbezüglich wird noch zur Jahresmitte vorliegen.

Sollte die Stadt Tornesch mit der Umlage der Kosten der Unterkunft aus dem Leistungsbereich SGBII  und einer 4,1 %igen Anhebung der Kreisumlage belastet werden, würde dies zu Mehrkosten im Bereich der Sozialhilfe in Höhe von rund 260.000,--€ führen. Sollte alternativ die Entscheidung getroffen werden, die Kreisumlage um 7,1% zu  erhöhen, macht die Kostensteigerung immerhin 428.790,34 € aus. Der Gesamtbetrag der Kreisumlagenerhöhung beliefe sich dann auf 828.164,08 €.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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