Mitteilungsvorlage - VO/05/008
Grunddaten
- Betreff:
-
Sozialhilfebericht des Jahres 2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Vorberatung
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15.02.2005
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09.03.2005
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Allgemeine Erläuterungen :
Die beigefügte Zahlenübersicht enthält die Ausgaben und Einnahmen der allgemeinen Sozialhilfe der Jahre 2003 und 2004
Legende
GsiG: Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
HLU: Hilfe zum Lebensunterhalt
Hibl a: Hilfe in besonderen Lebenslagen außerhalb von Anstalten (z. Bsp.:
Hilfe zur Pflege, Krankenhilfe, vorbeugende Gesundheitshilfe pp.)
Hibl i: Hilfe in besonderen Lebenslagen innerhalb von Anstalten (z. Bsp.:
Heimfälle, Krankenhauskosten pp.)
AsylbLG: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Zahl der Sozialhilfeempfänger/innen, Arbeitslosen, Wohngeldempfänger (Vergleich 2003/2004) jeweils mit Erstellung der Abrechung
2003 2004
Anzahl der Fälle (HLU) 142 175
Anzahl der unterstützten Personen 290 346
Anzahl der Fälle (GsiG) 48 50
Anzahl der unterstützen Personen 50 50
Allein Erziehende 23 44
2003 2004
Arbeitslosenquote in Tornesch 9,3% 9,1 %
davon Geschäftsstelle Uetersen
davon
Frauen 45,3% 45,9 %
Männer 54,7% 54,1 %
Wohngeldempfänger 208 235
Wohngeldleistungen
insgesamt 335.797,55 402.577,11
(Miet- und Lastenzuschuss)
Sozialhilfeleistungen innerh.
und außerhalb von Einrichtungen
Anteil der Gemeinde Tornesch 372.262,01 377.627,19
an den Sozialhilfeaufwendungen
darin enthalten:
Anzahl der Heimbewohner
(im Jahresschnitt) 14 21
Gemeindeanteil an den
Kosten der Heimunterbringung 36.652,63 45.337,10
Grundsicherungsleistungen
Anzahl der Fälle 48 50
Anzahl der Personen 50 50
Anteil der Gemeinde Tornesch
an den Aufwendungen der
Grundsicherungsleistungen 22.306,93 28.689,68
Erläuterungen
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
Aus der Aufstellung ist schon zu entnehmen, dass das Jahr 2004 von einer Erhöhung der Fallzahlen gekennzeichnet war. Die Gründe für die Entstehung der Bedürftigkeit lag entweder in Arbeitslosigkeit oder aber Trennung der Familie und damit entstehende Bedürftigkeit aufgrund nicht ausreichenden Unterhaltes.
Ausserdem waren im Verhältnis zum Jahr 2003 viele darlehnsweise erbrachte Sozialhilfeleistungen für Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und wieder vermehrt Vorschüsse auf Arbeitslosenunterstützung zu verzeichnen.
Im Jahr 2003 waren hierfür insgesamt Leistungen in Höhe von 72.339,02 und 2004 dagegen 134.339,02 zu erbringen. Auch im Bereich der laufenden Hilfeleistungen war ein Kostenanstieg von 604.291,54 zu 735.280,25 zu verzeichnen. Dieser Anstieg ist allein schon durch die Fallzuwächse zu erklären.
Hilfe zur Arbeit
Insgesamt 6 Klienten sind nach § 19 Abs. 2 BSHG für eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt qualifiziert worden. Leider war die Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt bislang nicht möglich. Zudem wurden die beiden Sofortprogramme des Bundes zur Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Qualifizierungsmaßnahmen fortgesetzt. An diesen nahmen bei unterschiedlichen Qualifizierungsträgern 7 Klienten teil. Die Maßnahmen wurden mit jeweils 800,-- für Sozialhilfeempfänger ohne Arbeitslosenhilfeanspruch und 1.400,-- für Kombi-Bezieher ( Alhi und aufstockende Sozialhilfeleistungen ) gefördert.
Beihilfen
Der Kreis Pinneberg hatte den Modellversuch zur Pauschalierung von einmaligen Beihilfen zum 01.07.2003 beendet. Die Förderung erfolgte im Jahr 2004 individuell auf Antrag. Bekleidungsbeihilfe wurden in einem Gesamtbetrag zu 66.879,01 (2003/ 42.162,31 ), Beihilfen für Hausrat und Renovierung zu 14.106,72 (2003/10.082,14 ) erbracht. Weil in diesem Jahr insgesamt 13 Monate zur Abrechnung kamen, floss der Betrag für die Weihnachtsbeihilfe 2003 in die Abrechnung mit ein. Deshalb waren Kosten in Höhe von 23.800,40 (2003/ 11.960,51 ) zu verbuchen. Aufgrund der bekannten Rechtsänderung hatten viele Hilfeempfänger am Ende des Jahres nochmal einmalige Beihilfen beantragt. Wegen der erforderlichen Arbeiten um die Überleitung in die Leistungsgewährung nach dem SGB II waren Hausbesuche zur Bedarfsfeststellung kaum möglich.
Hilfe in besonderen Lebenslagen (außerhalb von Einrichtungen)
Hilfe zur Pflege
Die Anzahl der Personen, für die ergänzendes Pflegegeld nach dem BSHG zu zahlen ist, stieg von 17 auf 21 an. In vielen Fällen reicht das Pflegegeld aus der Pflegeversicherung nicht aus, um die Pflege zuhause sicherzustellen. Die Erhöhung der Fallzahlen führte zu einer Erhöhung dieser Position von 76.084,92 auf 109.559,46 .
Krankenhilfe (ambulant u. stationär)
Die Anzahl der Bezieher von Krankenhilfe ist seit 2003 von 36 und 74 Personen
auf 33 Fälle mit jedoch 77 Personen leicht angestiegen. Die Kosten stiegen jedoch von 46.915,35 auf 57.116,44 an. Hierbei bleibt zu bemerken, dass die Krankenkassen, die seit 01.01.2004 die Abwicklung gegen Kostenrechnung durchführen, das 3. und 4. Quartal des Jahres 2004 noch nicht abgerechnet hatten. Da im 3. Quartal ein längerer Krankenhausaufenthalt eines Kindes zu verzeichnen war, entstanden Kosten in Höhe von rd. 45.000,-- , die zwischenzeitlich im Januar 2005 zur Abrechnung standen. Die gewünschten Einsparungen, die erwartet wurden, weil die Krankenkassen nunmehr die gesetzlichen Ansprüche überprüfen und gewähren, konnten nicht erreicht werden, u. a. weil die Krankenkassen für ihre Dienste eine Verwaltungspauschale von 5% in Rechnung stellen. Dagegen konnte hier jedoch eine Personaleinsparung nicht erfolgen, weil die Abrechnungen mit den Krankenkassen immer noch sichergestellt werden müssen. Ein hoher Verwaltungsaufwand für die Mehrzahl der Hilfeempfänger für nur ein Jahr, denn die in das Leistungsrecht nach dem SGB II übergeleitete Personen sind nun mehr pflichtversichert über die Leistungszentren. Diese waren von den Sozialämtern zum Dezember 2004 wieder abzumelden und die Versicherungskarten einzuziehen.
Ambulante Eingliederungsmaßnahmen
Zuständig für die Bewilligung ambulanter Eingliederungsmaßnahmen sind die jeweiligen Kommunen. Immer mehr Personen benötigen wegen körperlicher oder seelischer Störungen ambulante Hilfen, damit im täglichen Leben bestehen können. Im Jahr 2004 waren neben den bereits über den Kreis Pinneberg abgerechneten Gemeindeanteilen Kosten in Höhe von 22.383,14 zu verbuchen.
Asylbewerber
Derzeit werden in der Gemeinde Tornesch 46 Asylbewerber betreut. Die ethnische Aufgliederung stellt sich wie folgt dar:
Afrika Ghana 4 Personen
Togo 7 Personen
Kongo 5 Personen
Niger 3 Personen
Sonstige 5 Personen
Summe Afrika 24 Personen
Asien Afghanistan 4 Personen
Armenien 4 Personen
Irak 5 Personen
Sonstige 4 Personen
Summe Asien 17 Personen
Europa ex. Jugosl. 1 Personen
Russland 2 Personen
Türkei 2 Person
Summe Europa 5 Personen
Aussiedler/innen:
Die Anzahl der mit Sozialhilfeleistungen unterstützten Aussiedler/innen ist von 65 auf durchschnittlich 71 Personen angestiegen. Nach wie vor wird die Teilnahme an Sprachkursen gefördert. Die Aussiedler/innen sind jetzt auch Bezieher der Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende.
Zu C:
Gegenüberstellung der bereit gestellten Haushaltsmittel und entstandenen Kosten im Jahr 2004
Bereiche HH-Mittel verfügt verfügbar bl.
Allgemeine Sozialhilfe 380.000 377.627,19 2.372,81
Asylbewerberleistungen 23.000 18.208,31 4.791,69
Grundsicherungsleistungen 60.000 28.689,68 31.310,32
Gesamt 463.000 424.525,18 38.474,82
Entwicklung und Ausblick bis 2006
Das letzte Vierteljahr des Jahr 2004 war dominiert von der Überleitung eines Anteiles von nahezu 92% der Hilfeempfänger in das Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II/ kurz Hartz IV). Erfreulicherweise ist die Überleitung zeitgerecht erfolgt und zwischenzeitlich sind die Mitarbeiter/innen des Leistungszentrums Tornesch-Uetersen in das Rathaus der Stadt Tornesch eingezogen. Die notwendige Zusammenarbeit klappt reibungslos und man kann sagen, dass es für die Hilfeempfänger eine große Hilfe ist, dass alle Leistungsrechte unter einem Dach anzutreffen sind.
Das Ergebnis des Jahres 2004 erscheint auf den ersten Blick sehr erfreulich, da 13 Monate in die Abrechnung eingeflossen sind.
Allerdings ist das Ergebnis insoweit nicht endgültig, da die Abrechnungen der Krankenkassen, wie bereits erwähnt, für das 3. und 4. Quartal des Jahres 2004 noch erfolgen bzw. zumindest für das 3. Quartal im Januar 2005 vorliegen.
Bereits für das 3. Quartal 2004 wurden Krankenhilfeleistungen in Höhe von 68.979,62 (Gemeindeanteil 20.693,89 ) zur Erstattung angemeldet.
Darüber hinaus hat der Kreis Pinneberg Anfang Januar 2005 zahlreiche Gemeindeanteile zu Kosten der Frühförderung u. a. im Betrag zu 33.653,37 in Rechnung gestellt.
Es ist davon auszugehen, dass noch zahlreiche Abrechnungen folgen werden, so dass die für 2005 geplanten Mittel für die nachfolgenden Leistungen aus dem Bundessozialhilfegesetz nicht ausreichen werden. Bereit gestellt worden sind 50.000,-- .
Darüber hinaus bleibt abzuwarten, wie sich die Fallzahlen entwickeln werden. Die ersten Klienten, die für arbeitsfähig gehalten worden waren, somit der Arge zugewiesen worden sind, wurden bereits wieder der Stadt Tornesch als zuständige Behörde für die Grundsicherung für Erwerbsunfähige zurück gesandt.
Aus den vergangenen Jahren der Gewährung von Sozialhilfeleistungen hat die Stadt Tornesch insgesamt Erstattungsforderungen von rund 500.000,-- zu verfolgen.
Zudem ist die Stadt Tornesch derzeit Träger von Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II. Insgesamt 21 Personen sind für die Stadt Tornesch für zusätzliche Aufgaben u.a. im Bereich der Kinderbetreuung, Fahrradbewachung, Hausmeisterhilfen tätig. Die Personen erhalten für Ihre Tätigkeit neben dem
Abeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung von 1,02 pro Stunde.
Der Arbeitseinsatz erfolgt max. 30 Std. pro Woche, damit noch Möglichkeiten für Bewerbungen etc. verbleiben. Kostenträger ist die Agentur für Arbeit.
Kostenentwicklung
Der Kreis Pinneberg hat alle Aufgaben des SGB XII den Kommunen übertragen.
Die vollständige Finanzierung obliegt dem Kreis Pinneberg. Allerdings wurde bereits in Aussicht gestellt, dass der Kreis zur Refinanzierung über eine Erhöhung der Kreisumlage nicht herumkommen werden wird. Eine Entscheidung diesbezüglich wird noch zur Jahresmitte vorliegen.
Sollte die Stadt Tornesch mit der Umlage der Kosten der Unterkunft aus dem Leistungsbereich SGBII und einer 4,1 %igen Anhebung der Kreisumlage belastet werden, würde dies zu Mehrkosten im Bereich der Sozialhilfe in Höhe von rund 260.000,-- führen. Sollte alternativ die Entscheidung getroffen werden, die Kreisumlage um 7,1% zu erhöhen, macht die Kostensteigerung immerhin 428.790,34 aus. Der Gesamtbetrag der Kreisumlagenerhöhung beliefe sich dann auf 828.164,08 .