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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/146

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                            2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A: Sachbericht

Die Stadt Tornesch beabsichtigt, im östlichen Stadtgebiet zwischen der Ahrenloher Straße im Westen, dem Großen und Kleinen Moorweg im Osten sowie dem Lindenweg im Süden einen neuen Ortsteil mit bis zu ca. 1.050 zusätzlichen Wohneinheiten auf einer Bruttofläche von etwa 27 ha zu entwickeln. Eine planungsrechtliche Grundlage dafür soll die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes bilden. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung am 06.10.2008, der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss am 01.11.2010 gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und ein sog. Scoping-Termin mit Vertretern der Nachbargemeinden, der Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben am 30.06.2010 stattgefunden.

 

Mit dem Landesplanungserlass vom 10.02.2011 wurde der Stadt Tornesch bestätigt, dass gegen die Planung von Seiten des Innenministeriums keine Bedenken bestehen. In diesem Zusammenhang weist der Kreis Pinneberg in einer Stellungnahme darauf hin, dass eine sorgfältige Bedarfsanalyse durchgeführt, eine Umsetzung des Projekts in abgestimmten Teilschritten verfolgt sowie eine Intensivierung des interkommunalen Dialogs insbesondere zu Fragen einer regional abgestimmten Infrastrukturplanung angestrebt werden sollte.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 21.06.-22.07.2011.

Ein Verkehrsgutachten ist von der Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert (Hannover) erstellt und auf Grund der im Juni erfolgten Nachzählung sowie eines Hinweises der Verkehrsaufsicht des Kreises aktualisiert und ergänzt worden. Das Verkehrsgutachten ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. 

 

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

Aus der Öffentlichkeit kamen keine Anregungen zur öffentlichen Auslegung. Abwägungsrelevante Äußerungen und Hinweise der Nachbargemeinden, der Fachbehörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden in der Abwägungstabelle zusammengestellt und mit dem Beschluss vom 04.10.2010 bereits gebilligt.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Ein Umweltbericht inkl. Artenschutzbeitrag wurde im Zuge der Planung erstellt und ist Bestandteil der Begründung.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die Planung wird vom Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung erarbeitet, die Mittel stehen im Haushalt bereit.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

 

  1. Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 17.08.2011 geprüft. Von der Öffentlichkeit wurden Stellungnahmen nicht abgegeben. Die Zusammenstellung vom 17.08.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1.  Die Ratsversammlung beschließt die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

  1. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

 

  1.  Der Bürgermeister wird beauftragt, die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

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Anlagen

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