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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/148

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A: Sachbericht

Direkt am Kreisverkehrsplatz gelegen, prägt das Plangebiet die Eingangssituation der Stadt Tornesch wesentlich mit. Die Fläche soll der weiteren Entwicklung des Gartencenters und der damit im Zusammenhang stehenden Pflanzenproduktion zur Verfügung stehen. Beabsichtigt ist u. a. eine deutliche Vergrößerung der Verkaufsflächen. Auf der geltenden planungsrechtlichen Grundlage mit den bisher überwiegend festgesetzten Flächen für die Landwirtschaft ist die weitere Entwicklung des Gartenmarktes nicht möglich.

 

Neben der bereits erfolgten Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr.60 ist auch die Aufstellung zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da die Ausweisung eines vergrößerten Sondergebietes erfolgt. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 34. F-Plan-Änderung soll parallel zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 erfolgen.

 

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

Am 10.05.2011 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Abendveranstaltung, in der keine abwägungsrelevanten Bedenken geäußert wurden, durchgeführt. Die Ergebnisse der frühzeitigen Behördenbeteiligung sind in der Abwägungstabelle zusammengefasst, Äußerungen und Hinweise wurden bei der Entwurfsbearbeitung und Begründung beachtet.

 

Der Landesplanungserlass erfolgte am 30.06.2011 unter der Bedingung, dass die Planung mit dem Unterzentrum Uetersen, in dessen Nahbereich Tornesch liegt, abzustimmen ist. Diese Abstimmung hat stattgefunden und ist mit dem Schreiben der Stadt Uetersen vom 07.07.2011, in der sie ihre Belange nicht betroffen sieht, abgeschlossen.

 

Vorgeschlagen wird, nunmehr zugleich den Aufstellungsbeschluss zur 34. F-Plan-Änderung zu fassen, den vorliegenden Entwurf samt Begründung zu billigen und den Auslegungsbeschluss zur 34. F-Plan-Änderung zu fassen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Der Umweltbericht wurde erstellt und ist Teil der Begründung.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Büro Zumholz Landschaftsarchitektur erarbeitet, die Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 34. Änderung "Ahrenloher Straße – östlich Moorkamp" aufgestellt, die für das Gebiet östlich des Moorkamps, nördlich der Ahrenloher Straße und südlich der Bebauung „Am Moor“ folgende Änderung der Planung vorsieht: Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der weiteren Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung beauftragt werden.

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 08.08.2011 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 08.08.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Während der Öffentlichkeitsveranstaltung wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben. Eine Abwägung ist deshalb nicht erforderlich.

 

  1. Der Entwurf und die Begründung der 34. F-Plan-Änderung für das Gebiet östlich des Moorkamp, nördlich der Ahrenloher Straße und südlich der Bebauung „Am Moor“  werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

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Anlagen

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