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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/149

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                            2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A: Sachbericht

Der Kreis Pinneberg beabsichtigt, die Kreisfeuerwehrzentrale in Tornesch-Ahrenlohe zu erweitern. Geplant sind verschiedene Gebäude, Fahrzeughallen und Freiflächen. Diese Erweiterung ist auf dem heutigen Gelände nicht mehr möglich. Für die Erweiterung soll das Gelände deshalb um rund 1,7 ha vergrößert werden. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür müssen durch eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 und eine 37. Änderung des Flächennutzungsplanes geschaffen werden. Die Bebauungsplanänderung soll auch noch den nordwestlich angrenzenden Bereich bis zur Lise-Meitner-Allee umfassen, da sich hier im Zusammenhang mit der Ansiedlung eines größeren Gewerbebetriebes Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ergeben haben, die jetzt in den Bebauungsplan mit einfließen sollen.

 

Zuletzt beraten wurde die Planung in der Sitzung des Bau- und Planungsausschuss am 04.04.2011. Damals wurde der Aufstellungsbeschluss für die 37. F-Planänderung gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden hat stattgefunden. Die Veranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 31.05.2011 durchgeführt.

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden ist in der anliegenden Zusammenstellung zusammengefasst. Die Zusammenstellung enthält auch die vom beauftragten Planungsbüro ausgearbeiteten Abwägungsvorschläge.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 31.05.2011 in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt. Von den anwesenden Bürgern wurden keine abwägungsrelevanten Äußerungen (Bedenken oder Anregungen) eingebracht.

 

Der in der Sitzung am 04.04.2011 vorgestellte Vorentwurf ist inzwischen weiter ausgearbeitet worden. Ein zwischen Gemeinbedarfsfläche und Sondergebiet vorgesehener Grünstreifen konnte entfallen, weil dieser für die Ableitung des Niederschlagswassers nicht benötigt wird. Dagegen wurde die zwischen Gemeinbedarfsfläche und „Ohlenkamp“ dargestellte Grünfläche vergrößert.

 

Der geänderte Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht sind als Anlage beigefügt. Die Verkehrsuntersuchung und die schalltechnische Untersuchung, die Bestandteil der Begründung werden sollen, sind der Vorlage VO/11/150 (B-Plan 47, 1.Änderung „Businesspark Tornesch“) beigefügt.

 

Vorgeschlagen wird, den vorliegenden Entwurf samt Begründung zu billigen, über die Stellungnahmen der Behörden gemäß den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu beschließen und den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Der Umweltbericht wurde erstellt. Zum Ausgleich der Eingriffe in den Naturhaushalt werden geeignete Ausgleichsmaßnahmen in ausreichendem Umfang auf verfügbaren Flächen festgesetzt. Die dafür erforderlichen Flächen werden von der Stadt Tornesch auf Flächen, die sich im Eigentum der Stadt befinden, zur Verfügung gestellt.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Büro Munder + Erzepky Landschaftsarchitekten bzw. dessen Auftragnehmer Gunnar ter Balk Landschaftsarchitekt erarbeitet. Die Kosten der Planung werden zum Teil vom Kreis, zum Teil von der Stadt getragen. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt bereit.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

1.      Der Entwurf der 37.Flächennutzungsplan-Änderung „Businesspark Tornesch“ für das

Gebiet südlich der Lise-Meitner-Allee, westlich der „Alten Bundestraße“ (Grenze zur Gemeinde Ellerhoop), nördlich „Hasenkamp“ und Staatsforst Rantzau sowie östlich des “Ohlenkamp“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2.      Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind dabei auch über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

4.      Die während der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 03.08.2011 geprüft. 

 

 

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Anlagen

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