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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/151

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A: Sachbericht

Ein westlich des Großen Moorwegs angesiedeltes Unternehmen beabsichtigt erneut eine Erweiterung seiner Betriebsflächen. Vorgesehen ist u.a. die Erweiterung eines Hochregallagers in Richtung Westen. Zu diesem Zweck soll der Bebauungsplan 52, dessen Geltungsbereich sich im Wesentlichen mit dem vorhandenen Betriebsgelände deckt, ein 3. Mal geändert und erweitert werden. Die Grenze des Geltungsbereichs der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 52 verläuft ca. 100 m westlich des Großen Moorwegs, 110 m südlich des Schäferwegs und 90 - 140 m östlich des Kleinen Moorwegs. Dieser Bereich ist z.Zt. noch Teil des Bebauungsplans Nr.55 „östlich Kleiner Moorweg“ (Aufstellungsbeschluss vom 26.03.1998).

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand bereits am 17.08.2011 in Form einer Abendveranstaltung statt.

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

Um ein möglichst zügiges Verfahren zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, nicht das Verfahren des Bebauungsplans Nr. 55 weiter zu verfolgen, sondern den ohnehin anzupassenden Bebauungsplan Nr. 52 ein drittes Mal zu ändern und zu erweitern. Auf diese Weise ist es möglich, nur ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen und den westlichen Bereich des Bebauungsplans Nr. 55 mit seiner Wohnbebauung in diesem Verfahren auszuklammern.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 55 wurde am 05.07.2011 mit einem Schreiben mit Bitte um Stellungnahme bis zum 15.08.2011 eingeleitet. Da es sich bei dem Geltungsbereich der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 52 im Prinzip um einen Ausschnitt des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 55 handelt, werden die dort abgegebenen Stellungnahmen auch dem Verfahren der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 52 zugeordnet.   

 

Es wird dem Bau- und Planungsausschuss vorgeschlagen, den Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 52 „Westlich des Großen Moorwegs“ für das Gebiet zwischen Kleiner Moorweg, Schäferweg und Großer Moorweg (Die Grenze des Geltungsbereichs verläuft ca. 100 m westlich des Großen Moorwegs, 110 m südlich des Schäferwegs und 90 - 140 m östlich des Kleinen Moorwegs) zu fassen.

 

Um dem betroffenen Unternehmen seine Betriebserweiterung zeitnah zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zu beschleunigen und den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zeitgleich mit dem Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Ein Umweltbericht wird im Rahmen der Planung erarbeitet.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung erarbeitet, die Mittel stehen im Haushalt bereit. 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
  1. Für das Gebiet für das Gebiet zwischen Kleiner Moorweg, Schäferweg und Großer Moorweg (Die Grenze des Geltungsbereichs verläuft ca. 100 m westlich des Großen Moorwegs, 110 m südlich des Schäferwegs und 90 - 140 m östlich des Kleinen Moorwegs)  wird der Bebauungsplan Nr. Nr. 52 „Westlich des Großen Moorwegs“ aufgestellt. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung von gewerblichen Betriebsanlagen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Mit der weiteren Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung beauftragt werden.

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung von der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 19.08.2011 geprüft. Die Zusammenstellung vom 19.08.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 52 „Östlich Großer Moorweg“ sowie die Begründung inkl. Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind dabei auch über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Anlagen

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