Beschlussvorlage - VO/11/154
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 80 „Sportanlagen Großer Moorweg“
Abwägung zur öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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05.09.2011
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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13.03.2012
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A: Sachbericht
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 80 „Sportanlagen Großer Moorweg“ sind im wirksamen Flächennutzungsplan Flächen für die Landwirtschaft bzw. eine Grünfläche „Parkanlage“ dargestellt. Deshalb muss im Parallelverfahren die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden. Die Angelegenheit wurde zuletzt am 04.04.2011 im Bau- und Planungsausschuss beraten, es erfolgte der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss.
Zwischenzeitlich hat die öffentliche Auslegung (21.06.-22.07.2011) stattgefunden. Die während der öffentlichen Auslegung von der Öffentlichkeit, von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen wurden geprüft und fließen gemeinsam mit den Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Behördenbeteiligung (der sog. Scoping-Termin mit Nachbargemeinden, Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange fand am 10.03.2010 statt) in die Abwägung ein (s. Abwägungstabelle im Anhang).
Die 31. Änderung des Flächennutzungsplans „Großer Moorweg - Brandskamp - Spritzloh“ bereitet den Bebauungsplans Nr. 80 „Sportanlagen Großer Moorweg“ vor, der im Parallelverfahren analog zum Flächennutzungsplan aufgestellt wird.
Zu B: Stellungnahme der Verwaltung
Das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist in der anliegenden Abwägungstabelle zusammengestellt und enthält die vom beauftragten Planungsbüro ausgearbeiteten Abwägungsvorschläge.
Der in der Bau- und Planungsausschusssitzung vorgestellte Entwurf ist inzwischen weiter ausgearbeitet worden (s. Anlage).
Vorgeschlagen wird, den vorliegenden Entwurf samt Begründung zu billigen und der Ratsversammlung den Satzungsbeschluss zu empfehlen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
Im Rahmen der Planung wurde ein Umweltbericht erstellt. Im Rahmen der Untersuchungen durch das Büro Landschaftsarchitektur Zumholz hat sich herausgestellt, dass eine artenschutzrechtliche Betrachtung entbehrlich ist.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
- Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 18.08.2011 geprüft. Die Zusammenstellung vom 18.08.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Bebauungsplan Nr. 80 „Sportanlagen Großer Moorweg“ für das Gebiet zwischen Großem Moorweg, Spritzloh und Brandskamp sowie die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Die Ratsversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 80 „Sportanlagen Großer Moorweg“ als Satzung.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 80 „Sportanlagen Großer Moorweg“ nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch nach Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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115,9 kB
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2
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528,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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352,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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37,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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