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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/155

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                            2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A: Sachbericht

Zuletzt beraten wurde die Planung im Bau- und Planungsausschuss am 07.03.2011. Damals wurde nach Einbeziehung der Ergebnisse einer Verschattungsanalyse die Änderung des bereits am 06.12.2010 gebilligten Planentwurfs beschlossen. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde bereits am 06.12.2010 gefasst.

 

Zwischenzeitlich hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Abendveranstaltung (am 17.05.2011) sowie die öffentliche Auslegung (21.06. - 22.07.2011) stattgefunden. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB handelt, konnte im Sinne eines beschleunigten Verfahrens (nach § 13 a BauGB) (u.a.) die frühzeitige Beteiligung der Behörden entfallen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel zur Auslegung eingeholt (§ 4 Abs. 2 BauGB).

 

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

Im Rahmen der Veranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von Seiten der anwesenden BürgerInnen keine Anregungen hervorgebracht. Während der öffentlichen Auslegung wurden ebenfalls keine Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit abgegeben.

 

Auch die im Rahmen des Verfahrens beteiligten Nachbargemeinden äußerten keine Anregungen und Hinweise. Von einigen Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Anregungen und Hinweise abgegeben, die in der Abwägungstabelle (s. Anhang) aufgeführt sind und zur Kenntnis genommen wurden bzw. in weiteren Planungsschritten berücksichtigt werden sollen.

 

Mit Ausnahme der AG 29 wurden keine grundlegenden Bedenken gegen die Planung geäußert.

 

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Itzehoe, äußert den Hinweis, dass die Erschließung des Plangebiets zukünftig ausschließlich über die Straße „Am Grevenberg“ zu erfolgen hat und „Schleichverkehre“ zwischen der Landesstraße 107 („Friedrichstraße“) und „Am Grevenberg“ durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden sind. Als Folge dieses Verfahrensschrittes wurde die Begründung im Kapitel 6 (Verkehrliche Erschließung) wie folgt ergänzt (Ergänzungen sind fett markiert):

 

Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt über die Straße "Am Grevenberg".

 

Die verkehrliche Erschließung des Wohnbaugrundstücks aus B-Plan 68 soll nach dem Erwerb durch die Adlershorst eG nicht mehr an die Friedrichstraße angebunden werden.

Vorgesehen ist hier ebenfalls eine Erschließung ausschließlich vom Grevenberg aus.

 

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Itzehoe, hat in seiner Stellungnahme vom 05.07.2011 seinerseits gefordert, dass die Erschließung des überplanten Baugrundstückes aus dem Bebauungsplan Nr. 68 entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 68 künftig ausschließlich rückwärtig über die Gemeindestraße „Am Grevenberg" zu erfolgen hat. Um der eventuellen Entstehung eines künftigen "Schleichverkehrs" entgegenzutreten; hat der Landesbetreib gefordert, durch geeignete Maßnahmen wie Sperrgeländer, Sperrpfosten oder Absperrgitter sicherzustellen, dass eine zusätzliche

verkehrliche Erschließung über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68 zur "Friedrichstraße" (L 107) unterbunden wird.“

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Gemäß §13a BauGB entfällt die Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung erarbeitet, die Kosten werden von der Adlershorst eG getragen.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes 83 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlich wurden gemäß den Vorschlägen des beauftragten Planungsbüros vom 09.08.2011 geprüft. Die Zusammenstellung vom 09.08.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplan 83 „östlich Grevenberg“ für das Gebiet östlich der Straße Am Grevenberg in einer Tiefe von ca. 110 m als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan 83 „östlich Grevenberg“ ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

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Anlagen

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