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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/156

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                            2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Das Feuerwehrgerätehaus der FF Tornesch-Esingen soll erweitert werden. Hierzu wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Der Bau- und Planungsausschuss fasste am 07.02.2011 den Aufstellungs- und am 06.06.2011 den Auslegungsbeschluss.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte bereits am 17.05.2011 in Form einer Abendveranstaltung und brachte keine abwägungsrelevanten Bedenken oder Anregungen hervor. Die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung erfolgte vom 21.06.-22.07.2011. Auch die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung sind keine, der Aufstellung des Bebauungsplanes entgegenstehenden Einwände oder Anregungen vorgetragen worden.

 

Im beschleunigten Verfahren kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden, eine Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde ist deshalb nicht erforderlich. Vorgeschlagen wird nunmehr, den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Im beschleunigten Verfahren kann von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht abgesehen werden (§ 13a BauGB).

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung erarbeitet, die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt bereit. 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

  1. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Eine Abwägung ist deshalb nicht erforderlich.

 

  1. Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 10.08.2011 geprüft. Die Zusammenstellung vom 10.08.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 84 „Erweiterung FF Esingen“ für das Gebiet mit dem Feuerwehrgerätehaus der FF Tornesch-Esingen zwischen „An der Feuerwache“ und „Am Schützenplatz“ sowie die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Die Ratsversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 84 „Erweiterung FF Esingen“ als Satzung.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 84 „Erweiterung FF Esingen“ nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch nach Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen (§ 13a Abs. 2 Nr. 2, letzter Halbsatz BauGB).

 

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Anlagen

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