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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/157

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Ein am Großen Moorweg ansässiges Unternehmen möchte seinen Betrieb erweitern. Vorgesehen sind bauliche Ergänzungen sowohl innerhalb des jetzigen Geltungsbereiches des Bebauungsplans 38, als auch eine Erweiterung der Betriebsflächen darüber hinaus. Die neu in Anspruch genommenen Flächen grenzen unmittelbar südlich und nördlich an das bestehende Betriebsgelände und sollen mit Betriebsgebäuden bebaut werden und. Dies macht eine Änderung und Erweiterung des bestehenden Bebauungsplans 38 „GE östlich Großer Moorweg“ (in Kraft seit 29.12.98) erforderlich.

Hinweis: Der Erweiterungsbereich deckt den Geltungsbereich von Bebauungsplan 16 „Großer Moorweg - Am Goldenen Stern“ (Aufstellungsbeschluss vom 05.12.1996), dessen Verfahren seit dem Aufstellungsbeschluss ruht, komplett ab. Statt den Bebauungsplan 16 weiter zu verfolgen, ist es in diesem Fall zur Verfahrensvereinfachung zweckmäßig, eine Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 38 vorzunehmen.

 

Die Planung der quer über das Plangebiet verlaufenden und im Flächennutzungsplan festgesetzten Trasse der L107 wurde vom Land aufgegeben, so dass diese einer Änderung des Flächennutzungsplans nicht mehr entgegen steht. Diese 39. F-Plan-Änderung („Aufhebung L107 neu“) erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans.

 

Es wird dem Bau- und Planungsausschuss vorgeschlagen, für das Gebiet östlich des Großen Moorwegs, nordwestlich der Straße Am Goldenen Stern und südöstlich sowie nordwestlich der Straße Spritzloh den Bebauungsplan Nr. 38, 1. Änderung und Erweiterung aufzustellen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Ein Umweltbericht wird im Rahmen des Verfahrens erstellt.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die Planung wird vom Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet, die Mittel stehen im Haushalt bereit. 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 38 („Östlich Großer Moorweg“) soll wie folgt geändert und erweitert werden: Für das Gebiet östlich des Großen Moorwegs, nordwestlich der Straße Am Goldenen Stern und südöstlich sowie nordwestlich der Straße Spritzloh wird der Bebauungsplan Nr. 38, 1. Änderung und Erweiterung aufgestellt. Der Geltungsbereich soll das Gebiet östlich des Großen Moorwegs in einer Tiefe von 200 bis 300 m und nordwestlich der Straße Am Goldenen Stern in einer Tiefe von 100 bis 150 m umfassen; dieser Bereich deckt sich zum Großteil mit dem Geltungsbereich der derzeitigen Bebauungspläne Nr. 16 und Nr. 38). Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für  Erweiterung und Neubau von Betriebsgebäuden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf die erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.

 

  1. Der Planentwurf zum B-Plan 38 1.Änderung und Erweiterung wird samt Begründung gebilligt.

 

  1. Mit der weiteren Ausarbeitung des Planentwurfs wird das Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung beauftragt.

 

  1. Der bestehende Aufstellungsbeschluss zu B-Plan 16 vom 05.12.1996 wird aufgehoben.

 

 

 

 

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Anlagen

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