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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/158

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A: Sachbericht

Ein am Großen Moorweg ansässiges Unternehmen beabsichtigt eine Erweiterung seiner Betriebsflächen. Im Flächennutzungsplan sind die dafür benötigten Flächen mit Ausnahme eines noch als Straßenverkehrsfläche vorgesehenen Streifens bereits als gewerbliche Bauflächen ausgewiesen.

Bei dieser Straßenverkehrsfläche handelt es sich um eine in der Vergangenheit vorgesehene Trasse der L107, die von der K22 abzweigend parallel zur Bahnstrecke nach Süden verlaufen sollte. Inzwischen ist das Land von dieser Planung abgerückt, so dass diese Straßenverkehrsfläche in ihrer gesamten Länge aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden und die Fläche einer anderen Nutzungsbestimmung zugeordnet werden kann.

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

Als neue Nutzungsbestimmung wird die direkt angrenzende Nutzung „gewerbliche Bauflächen“ im nördlichen Abschnitt und die direkt angrenzende Nutzung „Flächen für die Landwirtschaft“ im südlichen Abschnitt vorgeschlagen.

Es wird vorgeschlagen, den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern und den Aufstellungsbeschluss über die 39. F-Plan-Änderung zu fassen. Um das Verfahren zu beschleunigen, wurde vom Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung bereits ein Vorentwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Es wird empfohlen, diesen zu billigen, so dass die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet werden kann.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Eine Umweltprüfung wird im Rahmen des Verfahrens durchgeführt. Durch die vorgesehene Umwidmung einer Straßenverkehrsfläche in Flächen für die Landwirtschaft und gewerbliche Bauflächen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung erarbeitet. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt bereit.  

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 39. Änderung aufgestellt, die für ein streifenförmiges Gebiet zwischen zukünftiger K22-Trasse (westlich des Großen Moorwegs), Großer Moorweg, Am Goldenen Stern, Kreyhorn und Pinneberger Straße (gesamte Trasse der L107-Planung nordöstlich der Bahnstrecke) folgende Änderung der Planung vorsieht: die Straßenverkehrsfläche wird im westlichen Abschnitt durch gewerbliche Bauflächen, im östlichen Abschnitt des Plangebiets durch Flächen für die Landwirtschaft ersetzt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Der Entwurf der 14. F-Planänderung "Östlich Kleiner Moorweg" wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  4. Mit der weiteren Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung beauftragt werden.
  5. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll schriftlich erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.

 

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Anlagen

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