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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/167

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                            2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A: Sachbericht

Der Bau- und Planungsausschuss fasste erstmalig am 04.05.2009 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 73. Am 07.09.2009 erfolgten die Aufhebung des ersten Aufstellungsbeschlusses und eine erneute Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 73 mit einem wesentlich verkleinerten Geltungsbereich. Zuletzt wurde das Projekt vor zwei Jahren (am 07.09.2009) im Bau- und Planungsausschuss behandelt.

 

Zwischenzeitlich erfolgte die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Abendveranstaltung (am 30.06.2010), die Abstimmung mit den Nachbargemeinden und den Fachbehörden sowie den Trägern öffentlicher Belange (ein sogenannter Scoping-Termin fand am 30.06.2010 statt).

 

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde an die Bebauungsvorschläge eines möglichen Investors angepasst. In Folge dieser Anpassung unterscheidet sich der aktuelle Entwurf wesentlich von dem ursprünglichen, während des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorliegenden Entwurfs. Abweichend vom bisherigen Planentwurf sind die nördlich der Erschließungsstraße gelegenen drei Gebäudeensembles mit hofseitiger Erschließung durch zwei L-förmige Gebäudekörper mit Geschosswohnungen sowie einer Gruppe von Doppel- und Reihenhäusern mit zeilenförmiger Erschließungsstruktur ersetzt worden. Der ursprüngliche Entwurf sah eine Konzentration der Stellplätze entlang der zentralen Erschließungsstraße sowie in Tiefgaragen vor. Da die Anzahl der Stellplätze in dieser Form nicht ausreichte, wurden im aktuellen Entwurf zusätzlich zu der Anlage von Tiefgaragen Stellplätze auch in den rückwärtigen Freiflächen der Wohnbebauung vorgesehen.   

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

Die Anregungen aus Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind in der Abwägungstabelle (s. Anhang) zusammengestellt.

 

Es liegt eine schalltechnische Untersuchung zu Gewerbe- und Verkehrslärmemissionen vor. Die Ergebnisse werden in der Begründung mit betrachtet.

 

Im nördlichen Bereich weicht die Grenze des Geltungsbereichs von der vorhandenen Struktur der Flurstücksgrenzen ab. Da in diesem Bereich noch nicht alle Flächen zur Verfügung stehen, wird der Vorschlag gemacht, zwecks Vereinfachung des Verfahrens die Geltungsbereichsgrenze an die heutigen vorhandenen Flurstücksgrenzen anzupassen. Die betroffene Teilfläche sind nur wenige Quadratmeter groß und betreffen lediglich laut Planentwurf nicht überbaubare Grünflächen.  

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Ein Umweltbericht wurde erstellt und ist Teil der Begründung.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung erfolgt durch ein Planungsbüro. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1.      Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden berücksichtigt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.      Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 73 „Nördlich Lindenweg“ wird in seiner nördlichen Abgrenzung geringfügig verändert und den vorhandenen Flurstücksgrenzen angepasst.

 

3.      Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 73 „Nördlich Lindenweg“ für das Gebiet nördlich des Lindenwegs in einer Tiefe von ca. 140 m, westlich der Straße „Kleiner Moorweg“ und östlich des Baumschulenwegs und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

4.      Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

5.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

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Anlagen

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