Beschlussvorlage - VO/11/187
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushaltsplan und die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.09.2011
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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04.10.2011
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn
1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.
2. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen;
3. Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen
oder
4. Einstellungen, Beförderungen oder Höhergruppierungen erfolgen sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Neben den bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen, machen auch nicht unerhebliche Mehreinnahmen, den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.
Gemäß § 32 GemHVO muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Einnahmen und Ausgaben, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.
Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Ausgaben brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan schließt der ausgeglichene Verwaltungshaushalt 2011 in Einnahme und Ausgabe mit einer Summe von jeweils 21.527.100 (+ 585.100 ) ab.
Der ausgeglichene Vermögenshaushalt schließt in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je 5.852.300 (- 530.800 ) ab.
Verwaltungshaushalt:
Im Einzelnen sind folgende gravierende Veränderungen (> 10.000 ) des Verwaltungshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben zu nennen:
Einnahmen:
110000.100000.333 Erstattung Gebühren Pässe und BPA + 53.800 (E)
110000.100000.999 Verwaltungsgebühren - 13.000 (E)
211000.162000 Schulkostenbeiträge JSS + 47.800 (E)
215000.162000 Schulkostenbeiträge FRS + 49.900 (E)
464000.162010 Erst. a.d. Jahresrechnung AWO-KiTa Merlinweg + 32.700 (E)
464000.162020 Erst. a.d. Jahresrechnung AWO-KiTa Lüttkamp + 79.300 (E)
464000.162040 Erst. a.d. Jahresrechnung KiTa Kirchengemeinde + 25.400 (E)
464000.162050 Erst. a.d. Jahresrechnung KiTa DRK Friedlandstr. + 52.600 (E)
771000.115000 Erst. Personal- und Sachkosten des Bauhofes + 18.000 (E)
772000.115000 Erst. Personal- und Sachkosten Reinigungsdienst + 24.300 (E)
817000.210000 Gewinnablieferung von der Stadtwerke GmbH + 76.200 (E)
900000.012000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer + 11.300 (E)
900000.091000 Ausgleichsleistungen Familienlastenausgleich + 133.100 (E)
Ausgaben:
SN 10 Personalausgaben + 156.000 (A)
020000.653000 Bekanntmachungskosten + 13.700 (A)
110000.650000.333 Kosten der Reisepässe und BPA + 45.000 (A)
110000.540000 Bewirtschaftungskosten Obdach-Unterkünfte + 14.000 (A)
130000.544000 Heiz-/Wärmekosten Feuerwehr + 11.200 (A)
200100.542000 Kosten für Hausmeisterdienste durch Dritte + 11.800 (A)
210000.672000 Schulkostenbeiträge Grund- und Hauptschulen + 100.400 (A)
211000.501000.502 Unterhaltung Außenanlagen/Schulgelände JSS + 11.000 (A)
211000.544000 Heiz-/Wärmekosten JSS - 12.500 (A)
211100.500000.500 Bauunterhaltung Sporthalle JSS + 24.500 (A)
215000.544000 Heiz-/Wärmekosten FRS - 25.100 (A)
215000.545000 Reinigungskosten der FRS + 20.000 (A)
230000.672000 Schulkostenbeiträge Gymnasien + 45.400 (A)
270000.672000 Schulkostenbeiträge Sonderschulen + 17.200 (A)
281200.672000 Schulkostenbeiträge Gemeinschaftsschulen + 118.100 (A)
431000.540000 Bewirtschaftungskosten Altentagesstätte - 20.000 (A)
464000.701200 Kosten freiw. Sozialstaffel f. KiTa-Betreuung + 17.000 (A)
464000.706000 Zuschuss f.d. Kinderspielstunden ev. Kirchengem. + 18.600 (A)
610000.655100 Bebauungspläne + 17.000 (A)
630000.510000.001 Unterhaltung Gemeindestraße ext. Firmen - 150.000 (A)
630000.510000.002 Unterhaltung Gemeindestraßen d. Bauhof - 25.000 (A)
630000.542000 Streumittel, Schneeräumung + 31.000 (A)
630000.546000 Gebühren zur Oberflächenentwässerung + 70.700 (A)
630310.500000 Unterhaltung Fußgängerbrücke + 17.700 (A)
880000.500000.215 Unterhaltung Wohnung in der FRS + 10.500 (A)
880000.540000 Bewirtschaftungskosten + 12.100 (A)
910000.808000 Zinsen an Kreditmarkt - 55.100 (A)
910000.808100 Zinsen für lfd. Konten - 37.200 (A)
910000.860000 Zuführung zum Vermögenshaushalt + 36.800 (A)
Vermögenshaushalt:
Auch der Vermögenshaushalt weist erhebliche Veränderungen aus. Hierbei sind zunächst bei den Einnahmen insbesondere folgende Positionen zu erwähnen:
211000.360000 Zuweisung aus dem Konjunkturprogramm II + 18.600 (E)
630000.350000 Erschließungsbeiträge u. ähnliche Entgelte - 1.000.000 (E)
881000.366000 Zuschuss von Dritten für Neuwaldbildung - 15.000 (E)
890000.368000 Erbschaft Veit + 444.000 (E)
910000.300000 Zuführung vom Verwaltungshaushalt + 36.800 (E)
910000.378800 Kredite von übrigen Bereichen - 17.700 (E)
Folgende Veränderungen der Ausgaben des Vermögenshaushaltes treten besonders hervor:
211000.960000 Energetische Sanierungen JSS + 19.000 (A)
211000.963000 Umbaumaßnahmen JSS + 15.000 (A)
215000.962000 Energetische Baumaßnahmen FRS (VE 2012) + 40.000 (A)
464000.935000 Beschaffung Bauwagen für Waldkindergarten + 20.000 (A)
464000.940000 Bau- und Planungskosten Ersatzbau DRK-KiTa + 50.000 (A)
550000.987040 Zuschuss a.d. FCU für Sportplatzbau + 50.000 (A)
560000.950000 Bau- u. Planungskosten Sportplatz Gr. Moorweg - 50.000 (A)
630000.935000 Dialogdisplays zur Geschwindigkeitsüberwach. + 25.000 (A)
630000.950000 Ausgleichsmaßnahmen + 12.000 (A)
630000.961000 Verkehrsrahmenplan - 15.000 (A)
630300.950100 Baukosten Stadtkern/Bahnhofsumf. (VE 2012) + 60.000 (A)
631300.932000 Erwerb von Grundstücken Tornesch am See + 575.000 (A)
631300.950000 Erschließungskosten Tornesch am See - 1.800.000 (A)
632800.955400 Ausbaukosten Hamburger Straße + 55.000 (A)
881000.932200 Allgemeiner Grunderwerb + 50.000 (A)
881000.961030 Aufforstung von Waldflächen - 20.000 (A)
890000.986000 Bürgerstiftung i. M. Gerhard Veit + 450.000 (A)
910000.978800 Tilgung an Kreditmarkt + 36.800 (A)
Schlussbetrachtung:
Als Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist der Haushaltsplan (Verwaltung- und Vermögenshaushalt) mit den entsprechenden Begründungen zu den Veränderungen der einzelnen Haushaltsstellen beigefügt.
Auf manche Mehrausgaben, die vom Land vorgegebenen werden, hat die Stadt keinen Einfluss, so dass z.B. eine Anhebung der Ansätze für die Schulkostenbeiträge (Grupp. 672000) um + 298.100 unumgänglich ist.
Die veranschlagten Personalkosten wurden auf der Basis der ausgezahlten Personalaufwendungen der Monate Januar bis einschließlich Juli für das Jahr 2011 hochgerechnet. Beschlossene Veränderungen wie Neueinstellungen, Veränderung der wöchentlichen Arbeitszeit, Höhergruppierungen u. dergl. wurden in die Berechnungen mit einbezogen.
Die immer noch anhaltende Erholung der Konjunktur hat die erwartete positive Auswirkung auf den Verwaltungshaushalt genommen, so dass davon ausgegangen werden kann, das alle eingeplanten Einnahmen des Abschnitt 90 (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteueranteile etc.) auch tatsächlich fließen werden.
Mit dem Abschluss des Haushaltsjahres 2011 wird die Deckung des aus 2009 resultierenden Fehlbetrages erfüllt sein, so dass es zumindest in dieser Hinsicht zu einer spürbaren Entlastung des Verwaltungshaushaltes 2012 kommen wird (=> 641.200 ).
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Ratsversammlung den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 mit folgenden Inhalten:
Der Verwaltungshaushalt
wird in der Einnahme und Ausgabe von 20.942.000 auf 21.527.100
festgesetzt.
Der Vermögenshaushalt
wird in Einnahme und Ausgabe nunmehr von 6.383.100 auf 5.852.300
festgesetzt.
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 2.900.600 auf 2.882.900
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen von 500.000 auf 600.000
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von 16.000.000 auf 16.000.000
(unverändert)
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen von 92,44 Stellen auf 98,13 Stellen
Die Realsteuer-Hebesätze bleiben unverändert.
(wie bisher Grundsteuer A = 290%, Grundsteuer B = 290%, Gewerbesteuer = 350%)
Der entsprechenden Anpassung des Finanzplans sowie der daraus resultierenden Veränderung des Investitionsprogramms der Jahre 2010 2014 wird zugestimmt.
Dem geänderten Stellenplan 2011 wird, aufgrund der Empfehlung des Hauptausschusses vom 12.9.2011, in der vorgelegten Form zugestimmt.
Anlagen
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