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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/11/203

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO) ist eine Nachtragshaushaltssatzung unter anderem dann zu erlassen, sofern bislang nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben anfallen, die in einem nicht unerheblichen Verhältnis zu den bisherigen Gesamtausgaben stehen oder wenn Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Bau- oder Investitionsfördermaßnahmen entstehen.

 

Haushaltssituation 2011

 

Im Bereich des Verwaltungshaushaltes werden in erster Linie Mehreinnahmen durch die Erhöhung des Richtwertes der Schulkostenbeiträge durch das Land und die höhere Anzahl der Schüler verbucht werden. Aufgrund der aktuellen Schülerzahlen wurden auch die Kreiszuwendungen für die Schulsozialarbeit angepasst.

Im Bereich der Gebäudeunterhaltung sind erhebliche Mehrkosten durch Umstrukturierungsmaßnahmen im Gebäude sowie Arbeiten an den Entwässerungsanlagen entstanden. Durch die gestiegene Schülerzahl mussten auch weitere Schließfächer angeschafft werden.

Die Mehrkosten im Reinigungsdienst resultieren zum Teil aus Reparaturkosten für mehrere Reinigungsmaschinen, sowie gestiegenen Hygieneanforderungen. Ärgerlich ist hier der Mehraufwand der dem reinigungspersonal täglich beim Reinigen der Toiletten entsteht. Hier sind fast immer Vandalismusschäden zu beseitigen.

Im Vermögenshaushalt fließen Mehreinnahmen aufgrund eines weiteren Bewilligungsbescheides des Kreises.

Die Mehrkosten der Umbaumaßnahme der alten Sporthalle sind durch zusätzlich notwendige Arbeiten entstanden. (siehe auch Vorlage zu Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben).

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Verbandsversammlung beschließt wie folgt:

 

1. Die Nachtragshaushaltssatzung wird

im Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe von              4.365.900 €               auf              4.591.100 € und

im Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe von              2.146.400 €               auf               2.310.600 €

festgesetzt.

 

2. Es werden festgesetzt:

Der Gesamtbetrag der Kredite
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unverändert               0 €

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen unverändert              0 €

der Höchstbetrag der Kassenkredite unverändert              1.000.000 €

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen unverändert              0 €

 

3. Die Verbandsumlage (Baukostenzuschuss) der Trägerkommunen:

1. Stadt Tornesch von              754.133,33 EUR   (unverändert)

2. Stadt Uetersen von              235.666.67 EUR   (unverändert)

 

4. Die Ermächtigung des Verbandsvorstehers, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des

§ 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000 € nicht überschreitet, bleibt unverändert.

 

5. Dem geänderten Finanzplan und dem geänderten Investitionsprogramm für den Zeitraum

2010 – 2014 wird zugestimmt.“

 

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Anlagen

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