Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/11/204

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Gemäß § 77 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat der Schulverband für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgaben für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt festgesetzt. Die Haushaltssatzung enthält weiter die Höhe der Investitionskostenzuschüsse der Mitgliedskörperschaften. Die Haushaltssatzung ist gemäß §§ 4 und 28 GO Abs. 7 von der Verbandsversammlung zu beschließen.

 

Im Haushaltsjahr 2012 schließt der Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe mit jeweils 4.709.000 € und der Vermögenshaushalt mit jeweils 2.262.100 € ab.
Die Haushalte sind ausgeglichen.

 

Der Verwaltungshaushalt folgt dem mit dem Nachtrag 2011 aufgestellten Finanzplan. Die zum Nachtrag 2011 gegebenen Erläuterungen gelten sinngemäß auch für den Haushalt 2012. Im Jugendzentrum ist der Ansatz für bauliche Unterhaltung einmalig angehoben worden, da hier der Fliesenboden erneuert werden muss.

 

Im Vermögenshaushalt ist als zusätzliche Haushaltsstelle ein Ansatz für Nachrüstung von Brandschutzmaßnahmen hinzugekommen. In 2012 wird hieraus eine neue Brandmeldeanlage für den Altbau der KGS finanziert.

 

Alle weiteren Erläuterungen zur gravierenden Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind bei der jeweiligen Haushaltsstelle hinterlegt.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Die Verbandsversammlung beschließt wie folgt:

 

„1. Die Haushaltssatzung 2012 wird

1.1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf               4.709.000 EUR

in der Ausgabe auf               4.709.000 EUR

und

1.2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf               2.262.100 EUR

in der Ausgabe auf               2.262.100 EUR

festgesetzt.

 

2. Es werden festgesetzt:

2.1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen                             auf                                0 EUR

2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen              auf                                0 EUR

2.3. der Höchstbetrag der Kassenkredite                                           auf               1.000.000 EUR

2.4. die Gesamtzahl der im Stellenplanausgewiesenen Stellen auf               0 Stellen

 

3. Die Verbandsumlage (Baukostenzuschuss) für das Haushaltsjahr 2012 beträgt gemäß der

in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Höhe  989.800,00 EUR

Für das Haushaltsjahr 2012 entfallen demnach auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden folgende Beträge:

3.1. Stadt Tornesch 754.133,33 EUR

3.2. Stadt Uetersen 235.666.67 EUR

 

4. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne

des § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000,- EUR nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

 

5. Dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm der Jahre 2012 – 2015 wird zugestimmt.“

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...