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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Mitteilungssvorlage - VO/11/205

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Verbandsversammlung zugestimmt hat. In Fällen, die keinen Aufschub dulden, oder bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Beträge gemäß § 4 der Haushaltssatzung bis 50.000 €) kann der Verbandsvorsteher die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Verbandsvorsteher muss der Verbandsversammlung für diese geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben einen Bericht vorlegen.

Für die den Betrag von 50.000 € übersteigenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben hat der Verbandsvorsteher unverzüglich die Genehmigung der Verbandsversammlung einzuholen

Bei den in anliegender Liste nachgewiesenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 239.290,40 € mit dem Stand vom 05.10.2011 für das Haushaltsjahr 2011 handelt es sich in allen Fällen um unabweisbare Ausgaben, die im Einzelfall unter der Betragsgrenze von 50.000,- € liegen.

Die überplanmäßigen Ausgaben stehen fast ausschließlich mit der Energetischen Sanierung der alten Sporthalle in Zusammenhang. Bereits auf der letzten Verbandsversammlung wurde im mündlichen Vortrag darauf hingewiesen, dass aufgrund der vorgefundenen Mängel voraussichtlich erhebliche Mehrausgaben anfallen werden. Die festgestellten Mängel waren so schwerwiegend, dass akuter Handlungsbedarf bestand, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass Menschenleben durch die Schäden an der Fassade in Gefahr geraten.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

 

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Anlagen

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