Beschlussvorlage - VO/11/209
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportförderung nach den Richtlinien der Stadt Tornesch;
Antrag des Schützenvereins Tornesch von 1954 e.V. auf Bezuschussung der Reparaturarbeiten am Hallendach des Schützenhauses sowie des Einbaues einer Alarmanlage und der Anschaffung eines neuen Waffenschrankes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
|
Entscheidung
|
|
|
14.11.2011
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die seit dem 23.06.2011 und 25.08.2011 vorliegenden Anträge des Schützenvereins sind als Anlage eingefügt.
Gemäß gültiger Richtlinien der Stadt Tornesch sind folgende Voraussetzungen für eine Förderung zu erfüllen:
- Der Sportverein muss seinen Sitz in Tornesch haben
- Gefördert werden nur Maßnahmen , die auf vereinseigenen oder gepachteten Grundstücken vorgenommen werden
- Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
- Alle anderen Fördermöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein
- Es ist sicherzustellen, dass die Anlage noch 25 Jahre für den Nutzungszweck zur Verfügung steht.
Bekanntermaßen hat der Schützenverein Tornesch e. V. seinen Sitz in Tornesch und das stadteigene Grundstück ist dem Schützenverein bis zum 30.06.2034 im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages von der Stadt Tornesch zur Nutzung überlassen worden.
Der Schützenverein hat nachgewiesen, dass die Gesamtfinanzierung für die Hallendachsanierung sowie den Einbau einer Alarmanlage und eines Waffenschrankes gesichert ist und erbringt angemessene Eigenleistungen.
Darüber hinaus wurde für die Sanierung des Hallendaches vorrangig ein Antrag auf Förderung beim Landessportverband Schleswig-Holstein gestellt. Dieser hat bereits eine Zuschusszusage im Betrag zu 1.500,00 € erteilt.
Zur Sicherung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Schützenverein seine Vereinsbeiträge regelmäßig, zuletzt zum 01.01.2008 angemessen erhöht. Wegen der genannten Vorhaben beabsichtigt er eine weitere Beitragserhöhung.
Per Kontoauszug vom 22.08.2011 hat der Verein nachgewiesen, dass eine Förderung nach den Richtlinien der Stadt Tornesch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation angemessen ist.
Die Zustimmung zu vorzeitigen Baubeginn wurde wegen der Dringlichkeit der Maßnahmen ohne Vorwegnahme einer Entscheidung über die Bezuschussung erteilt.
Verwaltungsseitig wird die Förderung der Maßnahme nach gültigen Richtlinien auch unter Berücksichtigung der notwendigen Gebäudeunterhaltung sowie der Sicherheitsaspekte empfohlen.
Die Zahlung der beantragten Zuschüsse wäre gemäß Richtlinien in einer Summe von jeweils 1.500,00 € sowie 2.000,00 € vorzunehmen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung der Maßnahmen wurde wie folgt dargestellt:
Sanierung Hallendach Einbau einer Alarmanlage und
eines Waffenschrankes
Kosten lt.
Preisumfragen 6.334,00 € 5.981,00 €
Zuschuss
LSV 1.500,00 € 0,00 €
Eigenmittel 3.334,00 € 3.981,00 €
beantragter 1.500,00 € 2.000,00 €
Zuschuss
Sofern einer Bezuschussung beider Maßnahmen zugestimmt werden würde, sind in den Vermögenshaushalt für 2012 bei der Haushaltsstelle 55000-987050 Mittel in Höhe von 1.500,00 € einzustellen.
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
1. Dem Schützenverein v. 1954 e. V. wird für die Hallendachsanierung im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von Investitionsmaßnahmen der ortsansässigen Sportvereine ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € bewilligt.
2. Für den Einbau einer Alarmanlage sowie eines Waffenschrankes erhält der Schützenverein v. 1954 e. V. einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 €.
Die Verwaltung wird gebeten, die Mittel in den Vermögenshaushalt für 2012 einzustellen und entsprechend der Richtlinien einen Zuschussbescheid zu fertigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
173,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
62 kB
|