Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/209

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die seit dem 23.06.2011 und 25.08.2011 vorliegenden Anträge des Schützenvereins sind als Anlage eingefügt.

 

Gemäß gültiger Richtlinien der Stadt Tornesch sind folgende Voraussetzungen für eine Förderung zu erfüllen:

  • Der Sportverein muss seinen Sitz in Tornesch haben
  • Gefördert werden nur Maßnahmen , die auf vereinseigenen oder gepachteten Grundstücken vorgenommen werden
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
  • Alle anderen Fördermöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein
  • Es ist sicherzustellen, dass die Anlage noch 25 Jahre für den Nutzungszweck zur Verfügung steht.

 

Bekanntermaßen hat der Schützenverein Tornesch e. V. seinen Sitz in Tornesch und das stadteigene Grundstück ist dem Schützenverein bis zum 30.06.2034 im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages von der Stadt Tornesch zur Nutzung überlassen worden.

 

Der Schützenverein hat nachgewiesen, dass die Gesamtfinanzierung für die Hallendachsanierung sowie den Einbau einer Alarmanlage und eines Waffenschrankes gesichert ist und erbringt angemessene Eigenleistungen.

 

Darüber hinaus wurde für die Sanierung des Hallendaches vorrangig ein Antrag auf Förderung beim Landessportverband Schleswig-Holstein gestellt. Dieser hat bereits eine Zuschusszusage im Betrag zu 1.500,00 € erteilt.

Zur Sicherung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Schützenverein seine Vereinsbeiträge regelmäßig, zuletzt zum 01.01.2008 angemessen erhöht.  Wegen der genannten Vorhaben beabsichtigt er eine weitere Beitragserhöhung.

Per Kontoauszug vom 22.08.2011 hat der Verein nachgewiesen, dass  eine Förderung nach den Richtlinien der Stadt Tornesch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation angemessen ist.

Die Zustimmung zu vorzeitigen Baubeginn wurde wegen der Dringlichkeit der Maßnahmen ohne Vorwegnahme einer Entscheidung über die Bezuschussung erteilt.

Verwaltungsseitig wird die Förderung der Maßnahme nach gültigen Richtlinien auch unter Berücksichtigung der notwendigen Gebäudeunterhaltung sowie der Sicherheitsaspekte empfohlen.

 

Die Zahlung der beantragten Zuschüsse wäre gemäß Richtlinien in einer Summe von jeweils 1.500,00 € sowie 2.000,00 €  vorzunehmen. 

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der Maßnahmen wurde wie folgt dargestellt:

 

                                     Sanierung Hallendach                           Einbau einer Alarmanlage und

                                                                                                   eines Waffenschrankes

 

Kosten lt.

Preisumfragen                   6.334,00 €                                            5.981,00 €

 

Zuschuss

LSV                                   1.500,00 €                                                    0,00 €

 

Eigenmittel                        3.334,00 €                                             3.981,00 €

 

beantragter                      1.500,00 €                                             2.000,00 €

Zuschuss

 

Sofern einer Bezuschussung beider Maßnahmen zugestimmt werden würde, sind in den Vermögenshaushalt für 2012 bei der Haushaltsstelle 55000-987050 Mittel in Höhe von 1.500,00 € einzustellen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1. Dem Schützenverein v. 1954 e. V. wird für die Hallendachsanierung im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von Investitionsmaßnahmen der ortsansässigen Sportvereine ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € bewilligt.

2. Für den Einbau einer Alarmanlage sowie eines Waffenschrankes erhält der Schützenverein v. 1954 e. V. einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 €.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Mittel in den Vermögenshaushalt für 2012 einzustellen und entsprechend der Richtlinien einen Zuschussbescheid zu fertigen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...