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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/214

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Gemäß den vorliegenden Haushaltsentwürfen der Einrichtungsträger wird für die Sicherstellung der Betriebskosten der vier Kindertagesstätten, der DRK-Außenstelle an der Fritz-Reuter-Schule, der Evang.-Luth. Kindergartengruppen „Am Kirchenzentrum“ und „Am Bonhoefferhaus“ sowie der Fortsetzung der nachgehenden Unterrichtsbetreuung in den zwei Hortgruppen an der Johannes-Schwennesen-Schule im Haushaltsjahr eine  Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt rd. 1.568.200,00 € benötigt (Soll 2011: 1.538.800,00 €). Die Mehrkosten sind insbesondere mit dem  Ausbau der Betreuungsangebote und dem daraus resultierenden Mehraufwand im Bereich der Kosten für das pädagogische Personal zu begründen (z.B. neue DRK-Kindergartengruppe an der Fritz-Reuter-Schule, Anpassung bzw. Verlängerung von Öffnungszeiten in einzelnen Gruppen, Einrichtung einer weiteren  Integrationsgruppe).

Hinsichtlich der Kalkulation zu den erforderlichen Gesamtmitteln, die benötigt werden, um die ganzjährige freiwillige Förderung der Gewährung des KiTa-Taler’s sowie die Übernahme der Freiwilligen Sozialstaffel bzw. Übernahme der Mindestbeiträge für Familien ohne Einkommensüberhang, zu sichern, kann nur mit Schätzwerten gearbeitet werden.  Die Einkommenssituation der Eltern, deren Kinder in den Kindertagesstätten betreut werden, ist ganzjährig nicht verlässlich kalkulierbar. Unabhängig von der Prognose der Einrichtungsträger ist daher für das nächste Jahr, basierend auf den  Ergebnissen der  vorliegenden Abrechnungen für das laufende Haushaltsjahr, von  einem Mittelbedarf  in Höhe von rd. 100.000,00 € auszugehen (ganzjährige Förderung ohne Berücksichtigung einer evtl. Steigerung des KiTa-Taler’s wg. Erhöhung der Elternbeiträge ab 08/2012).

Die Beratung zu den einzelnen Haushaltsentwürfen ist in den jeweiligen Beiräten bzw. Kuratorien der Einrichtungen im September dieses Jahres erfolgt.  Änderungswünsche, die aus den Beratungen zur Haushaltsplanung für die AWO-Kindertagesstätte „Lüttkamp“, des AWO-Bewegungskindergartens sowie der Evang.-Luth. Einrichtungen hervorgegangen sind,  wurden zwischenzeitlich in die anliegenden Haushaltsplanungen 2012 eingearbeitet.

 

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Beträge für die erforderliche Defizitabdeckung 2012 in den Kindertagesstätten, der kindergartenähnlichen Einrichtungen sowie der Hortbetreuung an der Johannes-Schwennesen-Schule wurden gemäß der von den Trägern der Einrichtungen eingereichten Haushaltsentwürfe für das Jahr 2012 in die Gesamthaushaltsplanung der Stadt Tornesch übernommen.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung empfiehlt dem Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen die Bereitstellung der Haushaltsmittel für die Defizitabdeckung 2012 der Kindertagesstätten und kindergartenähnlichen Einrichtungen sowie für die Hortbetreuung an der Johannes.-Schwennesen-Schule auf Grundlage der eingereichten Haushaltsentwürfe der Träger. Die in der Haushaltsplanung für die DRK-Kindertagesstätte in der Friedlandstraße berücksichtigten Beträge in Höhe von 27.000,00 € für Gebäude- und Anlagenunterhaltung sowie 10.000,00 € für Ersatzbeschaffungen werden aufgrund der noch nicht bekannten zukünftigen Entwicklung der Einrichtung hinsichtlich einer Sanierung bzw. eines Neubaus nicht in die jeweils vierteljährlich fälligen Abschlagszahlungen einbezogen, sondern nach vorheriger Abstimmung mit der Verwaltung gesondert zur Auszahlung gebracht („Sperrvermerk“). Für die Fortführung der Gewährung des KiTa-Taler’s, der freiwilligen Sozialstaffesl sowie der Übernahme von Mindestbeiträgen im Haushaltsjahr 2012 sind laut Empfehlung der Verwaltung gesondert Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 € über die HHST 1.464.7012 einzuplanen.

 

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Anlagen

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