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ALLRIS - Vorlage

VHS Beschlussvorlage - VO/11/216

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Seit dem 01.08.2011 besteht der Zweckverband VHS Tornesch-Uetersen. Erwartungsgemäß haben sich die Anzahl der durchgeführten Kurse, der Teilnehmer/innen und Unterrichtseinheiten gesteigert. Ein endgültiges Ergebnis liegt noch nicht vor, da im Laufe des Semesters noch weitere Kurse beginnen. Bereits jetzt wird deutlich, dass  die Teilnehmerzahl aus Uetersen gestiegen ist.

 

 

Tornesch

Uetersen

Heidgraben

Moorrege

Elmshorn

Pinneberg

Marschdörfer

Sonstiges

1/2011

47%

21%

6 %

4 %

3 %

2 %

5 %

ca.12 %

2/2011

38 %

30 %

6 %

6 %

4%

2%

5%

ca.9 %

 

Die personelle Situation hat sich im Jahr 2011 verändert. Eine Planstelle für Verwaltungstätigkeiten, die bisher nicht besetzt war, ist aufgrund der erhöhten Arbeitsbelastung besetzt worden. Durch die Einführung der „Doppik“ und die Gründung des Zweckverbandes VHS Tornesch-Uetersen ist auf Dauer ein erhöhter Verwaltungsaufwand zu bewältigen. Zum 01.07.2011 hat die vorher freiberuflich tätige pädagogische Mitarbeiterin und Qualitätsbeauftragte die Geschäftsleitung übernommen. Die ehemalige Stelleninhaberin ist ab dem 01.10.2011 in die passive Phase der Altersteilzeit gegangen. Somit ist in den Monaten Juli, August und September die Leitungsstelle doppelt besetzt gewesen. Mit der pädagogischen Qualifikation der Leiterin entfällt jedoch die Besetzung einer freiberuflichen Mitarbeiterin, ebenso kann für die Finanzierung eines Teiles der Kosten die Personalkostenförderung des Landes Schleswig-Holstein ab 2012 herangezogen werden, die vorsieht,  pädagogische Leitungsstellen mit einem Betrag von ca. 9.000,00 € jährlich zu unterstützen. 

 

Der doppische Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2012 besteht gem. § 1 GemHVO-Doppik aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan und dem Stellenplan. Da der Zweckverband kein eigenes Personal einsetzt, sondern dieses von der Stadt Tornesch abgeordnet wird, entfällt der Stellenplan.

Der Ergebnisplan schließt bei den Erträgen und den Aufwendungen mit jeweils 587.600,00 €  ab und ist somit ausgeglichen.

Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen. Die Einzahlungen belaufen sich auf 587.600 €, die Auszahlungen auf 575.800 €. Es wird ein positives Finanzergebnis in Höhe von 11.800 € erwartet.

 

Es wird der Verbandsversammlung empfohlen, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2012 in der vorliegenden Fassung festzusetzen.

 

 

Zu C: Prüfungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden zum Teil vom Zweckverband selbst erwirtschaftet und der verbleibende Unterschuss von den Städten Tornesch und Uetersen gemäß Verbandssatzung finanziert.

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Die Verbandsversammlung beschließt nach eingehender Beratung wie folgt:

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

587.600,00 €

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

587.600,00 €

einem Jahresüberschuss von

0,00 €

einem Jahresfehlbetrag von

0,00 €

 

 

2. im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf

587.600,00 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf

572.300,00 €

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

und der Finanzierungstätigkeit auf

 

0,00 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

3.500,00 €

 

festgesetzt.

 

 

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.      der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf              0,00 €

 

2.      der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                         0,00 €

 

3.      der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                           80.000,00 €

 

 

§ 3

 

Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 82 Abs.1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 5.000,00 € nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt.

 

 

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Anlagen

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