VHS Beschlussvorlage - VO/11/216
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den doppischen Haushalt 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- VHS Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zweckverband VHS Tornesch-Uetersen alt
- Bearbeiter:
- Rositsa Scalisi
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verbandsversammlung VHS Tornesch-Uetersen
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Kenntnisnahme
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26.10.2011
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Seit dem 01.08.2011 besteht der Zweckverband VHS Tornesch-Uetersen. Erwartungsgemäß haben sich die Anzahl der durchgeführten Kurse, der Teilnehmer/innen und Unterrichtseinheiten gesteigert. Ein endgültiges Ergebnis liegt noch nicht vor, da im Laufe des Semesters noch weitere Kurse beginnen. Bereits jetzt wird deutlich, dass die Teilnehmerzahl aus Uetersen gestiegen ist.
| Tornesch | Uetersen | Heidgraben | Moorrege | Elmshorn | Pinneberg | Marschdörfer | Sonstiges |
1/2011 | 47% | 21% | 6 % | 4 % | 3 % | 2 % | 5 % | ca.12 % |
2/2011 | 38 % | 30 % | 6 % | 6 % | 4% | 2% | 5% | ca.9 % |
Die personelle Situation hat sich im Jahr 2011 verändert. Eine Planstelle für Verwaltungstätigkeiten, die bisher nicht besetzt war, ist aufgrund der erhöhten Arbeitsbelastung besetzt worden. Durch die Einführung der Doppik und die Gründung des Zweckverbandes VHS Tornesch-Uetersen ist auf Dauer ein erhöhter Verwaltungsaufwand zu bewältigen. Zum 01.07.2011 hat die vorher freiberuflich tätige pädagogische Mitarbeiterin und Qualitätsbeauftragte die Geschäftsleitung übernommen. Die ehemalige Stelleninhaberin ist ab dem 01.10.2011 in die passive Phase der Altersteilzeit gegangen. Somit ist in den Monaten Juli, August und September die Leitungsstelle doppelt besetzt gewesen. Mit der pädagogischen Qualifikation der Leiterin entfällt jedoch die Besetzung einer freiberuflichen Mitarbeiterin, ebenso kann für die Finanzierung eines Teiles der Kosten die Personalkostenförderung des Landes Schleswig-Holstein ab 2012 herangezogen werden, die vorsieht, pädagogische Leitungsstellen mit einem Betrag von ca. 9.000,00 jährlich zu unterstützen.
Der doppische Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2012 besteht gem. § 1 GemHVO-Doppik aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan und dem Stellenplan. Da der Zweckverband kein eigenes Personal einsetzt, sondern dieses von der Stadt Tornesch abgeordnet wird, entfällt der Stellenplan.
Der Ergebnisplan schließt bei den Erträgen und den Aufwendungen mit jeweils 587.600,00 ab und ist somit ausgeglichen.
Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen. Die Einzahlungen belaufen sich auf 587.600 , die Auszahlungen auf 575.800 . Es wird ein positives Finanzergebnis in Höhe von 11.800 erwartet.
Es wird der Verbandsversammlung empfohlen, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2012 in der vorliegenden Fassung festzusetzen.
Zu C: Prüfungen
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden zum Teil vom Zweckverband selbst erwirtschaftet und der verbleibende Unterschuss von den Städten Tornesch und Uetersen gemäß Verbandssatzung finanziert.
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Verbandsversammlung beschließt nach eingehender Beratung wie folgt:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 587.600,00 | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 587.600,00 | |
einem Jahresüberschuss von | 0,00 | |
einem Jahresfehlbetrag von | 0,00 | |
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2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 587.600,00 | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 572.300,00 | |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
0,00 | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
3.500,00 |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 80.000,00
§ 3
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 82 Abs.1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 5.000,00 nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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172 kB
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11,9 kB
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