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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/245

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Von der GGT Tornesch ist gemäß § 12 EigVO ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Da seit 2008 die doppische Haushaltsführung angewandt wird, ist dementsprechend gem. § 1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik ein Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, der Stellenübersicht sowie nach EigVO einer Zusammenstellung und einer Übersicht über die den Eigenbetrieb betreffenden Finanzplanung der Kommune.

 

Im Ergebnisplan sind die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2012 enthalten. Er schließt bei den Erträgen mit 1.156.900,- Euro und bei den Aufwendungen mit 1.141.800,- Euro ab. Der erwartete Jahresgewinn beträgt 15.100,- Euro.

 

Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen. Er schließt bei den Einzahlungen mit 1.151.400,- Euro und bei den Auszahlungen mit 772.100,- Euro ab. Somit ergibt sich eine Verbesserung der Liquiditätslage in Höhe von 379.300,- Euro

 

Kreditaufnahmen sind für 2012 nicht vorgesehen.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000,- Euro festgesetzt.

 

In der Stellenübersicht ist das in der GGT eingesetzte Personal ausgewiesen.

 

Der Finanzplan enthält auch die Investitionsplanung und ihre Finanzierung für die nächsten drei Jahre.

Der Entwurf des Jahresabschluss 2010 liegt seit Juli 2011 dem Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg zur Prüfung vor. Die für diese Haushaltsberatungen dargelegten Zahlen des Jahres 2010 unterliegen somit dem Vorbehalt von Änderungen.

 

Es wird empfohlen, den Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 in der vorliegenden Fassung festzustellen.

Aufgrund des Verkaufs des Sportplatzgrundstückes ist ein Darlehen der Stadt zur Liquiditätssicherung in 2012 nicht erforderlich.

Weitere finanzielle Auswirkungen ergeben sich für den städtischen Haushalt 2012 nicht. Die Folgejahre belasten gemäß der Übersicht die späteren Haushaltsjahre entsprechend.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der von der GGT für das Wirtschaftsjahr 2012 vorgelegte Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

Die Erträge betragen 1.156.900,- Euro und die Aufwendungen betragen 1.141.800,- Euro. Ein Jahresgewinn wird in Höhe von 15.100,- Euro erwartet. Der Finanzplan schließt bei den Einzahlungen mit 1.151.400,- Euro und bei den Auszahlungen mit 772.100,- Euro ab. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000,- Euro festgesetzt.

 

 

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Anlagen

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