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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/12/281

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Bereich Senioren, Jugend, Sport, Soziales

 

1. Workshop für eine zukunftsorientierte Seniorenpolitik

 

Auch die Stadt Tornesch muss sich auf den bedeutendsten Megatrend der Zeit- nämlich die fortschreitende Alterung der Gesellschaft vorbereiten. Zum anderen ist im Bereich des B-Planes Tornesch-Ost erneut geplant, seniorengerechte Wohnanlagen mit entsprechendem Serviceangebot zu errichten. Es ist daher aus Sicht der Verwaltung erforderlich alle bedeutenden Akteure an einen Tisch zu holen, um Erkenntnisse für eine zielgerichtete Planung zu erhalten. Bei  den Überlegungen hierzu erregte eine Förderung der Bertelsmann Stiftung Aufmerksamkeit. Ausgeschrieben war die Bewerbung als Modellkommune für die Durchführung eines Workshops für eine zukunftsorientierte Seniorenpolitik. Diese Bewerbung war erfolgreich. Die Stadt Tornesch wurde neben Norderstedt, Schwentinental, Schleswig und Rendsburg als Modellkommune ausgewählt. Verpflichtend ist die Durchführung eines Workshop mit vorgeschlagenen Moderatoren, um gemeinsam passgenaue Ziele zu vereinbaren. Die Kosten für diese Moderatoren sowie die Durchführung des Workshops sollen aus dem Zuschuss in Höhe von 5.000,-- € gedeckt werden. Wegen der bevorstehenden Seniorenbeiratswahl im Mai 2012 ist geplant den Workshop in der zweiten Jahreshälfte durchzuführen.

 

2.Neuwahl des Seniorenbeirates der Stadt Tornesch

 

Die Wahlzeit des jetzigen Seniorenbeirates der Stadt Tornesch endet am 31. Mai 2012. Die Wahl ist  in einer Seniorenversammlung durchzuführen, zu der die wahlberechtigten, interessierten Bürgerinnen und Bürger durch die Stadt schriftlich eingeladen werden. Ein Termin für die Wahl steht noch nicht fest.

 

Wahlberechtigt sind alle Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder im Jahr der Wahl vollenden werden, seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in Tornesch gemeldet und nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Wählbar ist jede oder jeder Wahlberechtigte, die/der das 60. Lebensjahr überschritten hat oder im Jahr der Wahl überschreiten wird, seit mindestens 6 Monaten mit Hauptwohnsitz in Tornesch gemeldet ist und nicht nach § 6 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetz von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

 

Nicht wählbar sind Mitglieder der Stadtvertretung, Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Vorstandsmitglieder der Wohlfahrtsverbände auf Orts- und Kreisebene, Vorstandsmitglieder der Parteien auf Orts- und Kreisebene und bürgerliche Mitglieder des Ausschusses.

 

Mitte bis Ende März 2012 wird an die vorgenannten Personen ein Schreiben verschickt mit der Anfrage, ob Interesse und Bereitschaft besteht, im Seniorenbeirat der Stadt Tornesch mitzuarbeiten. Darüber hinaus ist auch noch ein Pressebericht geplant.

 

 

3. 20-jähriges Jubiläum Seniorenbeirat der Stadt Tornesch

 

Am 03.06.2012 besteht der Seniorenbeirat der Stadt Tornesch seit 20 Jahren. Dieses Jubiläum soll im Rahmen einer kleinen Feierstunde am Donnerstag, den 07.06.2012, 15.00 Uhr, in der Begegnungsstätte  gewürdigt werden.

 

4. Umbenennung der Altentagesstätte

 

Am 30.01.2012 erfolgt das Anbringen des Schildes „Pomm 91 Begegnungsstätte für Alt und Jung“.

 

5. Ergebnisse des Runden Tisches aus Anlass des Beschlusses zum Neubau und zur Erweiterung der Kindertagesstätte in der Friedlandstraße

 

Bekanntermaßen wurde in der Sondersitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen am 12.12.2011 der Beschluss gefasst, die Kindertagesstätte in der Friedlandstraße abzureißen und an gleicher Stelle neu zu errichten. Wegen der notwendigen Unterbringung der zu betreuenden Kinder in Containern baten die Eltern um erneute Beratung am „runden Tisches“, der am 12.01.2012 unter Moderation der Vorsitzenden des Kreiselternbeirates Frau Lamoller stattfand. Nach Kenntnis der neuen Zahlen für die Errichtung von Containern wurde vereinbart im Rahmen eines Workshops erneut unter Beteiligung der Elternvertreter sämtliche in Frage kommenden Standorte zu überprüfen. Seitens aller Beteiligten sollten der Verwaltung zusätzliche Standorte benannt werden, um in eine erneute Prüfung einzusteigen und den gefassten Beschluss vorerst auszusetzen. Standorte wurden zwischenzeitlich benannt und verwaltungsseitig werden in Form einer Matrix Informationen zusammen getragen. Der Termin für die Durchführung des Workshops ist nach Vorliegen aller Untersuchungen festzulegen.

 

6. Ehrung der sportlichen Erfolge des Jahres 2011

 

Wie vereinbart, findet die Sportlerehrung am 17.02.2012 in der Mensa der Klaus-Groth-Schule statt. Die zu ehrenden Sportler wurden von den jeweiligen Vereinen vorgeschlagen.

Für ein kleines Rahmenprogramm ist wie auch in den Vorjahren gesorgt. Es handelt sich um eine nicht-öffentliche Veranstaltung.

 

7. Verlagerung des Sportplatzes Friedlandstraße an den Großen Moorweg

 

Über die inhaltliche Ausgestaltung und die Finanzierung wurde zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen am 13.11.2011 beraten und beschlossen. Für das Jahr 2012 wurde ein Baukostenzuschuss in Höhe von 1 MIO € eingestellt, wobei über die Freigabe die Ratsversammlung beschließt. Das Projektteam des FC Union setzt die Planungen fort. Am 14.01.2012 stellte das Projektteam unter Beteiligung der Fa. Rummenigge Trendsport Soccerhallen vor. Zusätzlich wurden umfängliche Informationen zur Wirtschaftlichkeit und zum Betrieb dieser Einrichtung erteilt. Derzeit werden die Kostenschätzungen für die einzelnen Bauabschnitte erarbeitet. In Planung ist derzeit ein Besuch von Soccerhallen in der näheren Umgebung.

 

8. Programm für die Städtepartnerschaftsveranstaltung vom 27.04. bis 29.04.2012 in Tornesch

 

Der Programmablauf ist anliegend beigefügt.

 

9. Jugendfahrten:

 

Im Haushaltsjahr 2011 wurden  insgesamt 23 Anträge auf Förderung eingereicht (2011: 34 Anträge). Hiervon konnten nach Eingang und Prüfung der Verwendungsnachweise nur 17 Maßnahmen  entsprechend  den Förderrichtlinien der Stadt Tornesch gefördert werden.  Es wurden Haushaltsmittel in Höhe von 2.200,00 € zur Auszahlung gebracht.

 

10. Kostenausgleich gem. § 25a Kindertagesstättengesetz:

 

Im laufenden Kindergartenjahr werden zurzeit  insgesamt 20 Kinder aus Tornesch gegen Kostenausgleich in auswärtigen Einrichtungen betreut (insbesondere Kindertagesstätte Waldstraße in Pinneberg und Waldorfkindergarten Uetersen sowie 4 Kinder in Hamburger Einrichtungen). Hiervon haben 8 Kinder noch nicht das 3. Lebensjahr vollendet.

Demgegenüber werden in Tornescher Einrichtungen zurzeit insgesamt 11 Kinder  aus Fremdgemeinden, insbesondere aus Uetersen,  betreut.

  

11. Gewährung des „KiTa-Talers“ sowie freiwillige Sozialstaffel in Einrichtungen  im Haushaltsjahr 2010

Im vergangenen Haushaltsjahr wurden insgesamt freiwillige Fördermittel in Höhe von rd. 94.300,00 € von den Einrichtungsträgern abgerechnet (2011: 67.800,00) €.

 

12. Gewährung des „KiTa-Talers“ sowie Zuschussgewährung pro Betreuungsstunde bei Betreuung in Tagespflege im Haushaltsjahr 2010:

 

Insgesamt wurde im vergangenen Haushaltsjahr für 49 Kinder, die  in Tagespflege betreut wurden, ein Antrag auf Förderung eingereicht. Auszahlungen für die Gewährung des „KiTa-Taler’s“ sind in Höhe von  3.800,00,-- €  erfolgt; die Gesamtsumme der Zuschussgewährung  pro Betreuungsstunde betrug 17.700,00 €. Mehrkosten 2011 im Vergleich zur Gesamtsumme KiTa-Taler + Fö. Betr.std. im Haushaltsjahr 2010: rd. 2.400,00 €. Für den Zeitraum 01.01.2012 bis 31.07.2012 liegen zurzeit für 24 Kinder Anträge auf Fortsetzung dieser freiwilligen Leistungsgewährung vor.

 

13. Gemeinsame Vor-Ort-Vermittlungs- und Beratungsstelle für Tagesmütter in Tornesch:

 

Seit dem 07.09.2010 wird das Angebot der Vor-Ort-Vermittlungs- und Beratungsstelle der Familienbildung Wedel e.V. in Tornesch in Kooperation mit der Stadt Uetersen vorgehalten. Auch für das laufende Haushaltsjahr ist eine Zustimmung zum Fortbestehen inklusive Mitfinanzierung seitens der Stadt Uetersen erklärt. Der Halbjahresbericht der Familienbildung Wedel e.V. liegt vor und ist als Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

 

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Anlagen

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